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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

10.311 s Kt.Iv. GE. Revision des Strafgesetzbuches<br />

français<br />

10.320 s Kt.Iv. VS. Prostitutionsverbot für Minderjährige<br />

10.435 n Pa.Iv. Galladé. Verbot der Prostitution Minderjähriger<br />

10.439 n Pa.Iv. Barthassat. Verbot der Prostitution Minderjähriger<br />

Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 18. Juni 2012<br />

Die Kommission für Rechtsfragen befasste sich an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2012 mit den Differenzen der Vorprüfung der von den Kantonen Genf und Wallis am 3.<br />

Februar 2010 bzw. 19. Mai 2010 eingereichten Standesinitiativen und der von Nationalrätin Chantal Galladé und Nationalrat Luc Barthassat am 19. März 2010<br />

eingereichten parlamentarischen Initiativen.<br />

Alle vier Initiativen fordern, dass die Inanspruchnahme von Diensten von unter 18­jährigen Prostituierten unter Strafe gestellt wird. Die beiden parlamentarischen<br />

Initiativen verlangen zusätzlich, dass das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifiziert<br />

wird. Des Weiteren verlangt die Standesinitiative des Kantons Wallis, dass die minderjährigen Prostituierten durch erfahrene Spezialisten unterstützt werden.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben und dem Beschluss des<br />

Nationalrates, den zwei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, nicht zuzustimmen.<br />

Berichterstattung: Seydoux­Christe<br />

Im Namen der Kommission<br />

Die Präsidentin: Anne Seydoux­Christe<br />

1. Texte und Begründungen<br />

1. 1. Texte<br />

1. 2. Begründungen<br />

2. Stand der Vorprüfung<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

1. Texte und Begründungen<br />

1. 1. Texte<br />

[10.311]<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:<br />

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, den Verkehr mit unter 18­jährigen Prostituierten als strafbare Handlung einzustufen.<br />

[10.320]<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:<br />

Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass:<br />

­ die Prostitution der Minderjährigen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten wird;<br />

­ die Personen, welche die Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nehmen, strafrechtlich verfolgt werden;<br />

­ die Minderjährigen, welche der Prostitution nachgehen, nicht bestraft, sondern durch erfahrene Spezialisten ­ selbst im Falle von gelegentlicher Prostitution ­<br />

unterstützt werden.<br />

[gleiche Texte: 10.435; 10.439]<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />

Die Prostitution Minderjähriger wird verboten.<br />

Gegen Kundinnen und Kunden minderjähriger Prostituierter werden Strafen vorgesehen.<br />

Das von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem<br />

Missbrauch soll ratifiziert werden.<br />

1. 2. Begründungen<br />

[gleiche Texte: 10.435; 10.439]<br />

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Barthassat 08.3824 mit Recht erwähnt, ist die Prostitution in jugendlichem Alter "geeignet, die Betroffenen in ihrer<br />

sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen, sie zu traumatisieren sowie psychisch und sozial zu destabilisieren".<br />

Dennoch ist die Prostitution Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren heutzutage erlaubt. Das Strafrecht kann zu ihrem Schutz und zur Verfolgung ihrer Kundinnen<br />

und Kunden nur eingeschränkt angewandt werden. So macht sich nur strafbar, wer eine unmündige Person der Prostitution zuführt (Art. 195 StGB) oder mit einer<br />

unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm oder ihr durch ein Erziehungs­, Betreuungs­ oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine<br />

sexuelle Handlung vornimmt, indem er oder sie diese Abhängigkeit ausnützt (Art. 188 StGB). Verschiedene Motionen, die ein striktes Verbot der Prostitution<br />

Minderjähriger forderten, wurden im Juni 2009 mit knapper Mehrheit abgelehnt.<br />

Die Situation ist unbefriedigend. Zunächst ist die Annahme verfehlt, dass sich Minderjährige freiwillig prostituieren. Sie verfügen oft über keine Ausbildung und greifen<br />

in ihrer Not zu dieser einfachen Verdienstmöglichkeit. Ein zusätzliches besorgniserregendes Phänomen, das verschiedene Kinderschutzorganisationen anprangern,<br />

ist die Tatsache, dass es Minderjährige gibt, die sich prostituieren, um mehr Geld zu verdienen und sich damit Luxusprodukte leisten zu können. Die Banalisierung<br />

der Pornografie hat diese Tendenz noch verschärft, die sich langfristig destruktiv auf die Persönlichkeit auswirken kann. Indem Kundinnen und Kunden minderjähriger<br />

Prostituierter bestraft werden und die Prostitution Minderjähriger grundsätzlich verboten wird, können einerseits die Kinder vor den Kundinnen und Kunden und<br />

andererseits die Kinder vor sich selbst geschützt werden.<br />

Schliesslich geht es darum, dass sich die Schweiz der internationalen Rechtssituation anpasst. Das von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen des<br />

Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wurde immer noch nicht ratifiziert. Danach müssen<br />

die teilnehmenden Staaten die Prostitution Minderjähriger nämlich verbieten.<br />

Die Schweiz ist bald das einzige europäische Land, das die Prostitution Minderjähriger erlaubt. Dieser Umstand macht unser Land zu einem bevorzugten Ziel von<br />

Sextouristinnen und ­touristen. Die Presse und verschiedene Kinderschutzorganisationen haben mit Besorgnis festgestellt, dass sich bestimmte Begleitagenturen<br />

(vor allem in Zürich und Genf) auf das Angebot Minderjähriger spezialisiert haben. Es ist höchste Zeit zu handeln.<br />

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