Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.319 s Kt.Iv. GE. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. August 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 23. August 2012 über die Frage der Fristverlängerung nach Artikel 113 Absatz 1 des<br />
<strong>Parlament</strong>sgesetzes beraten.<br />
Die Standesinitiative verlangt, dass die Versicherer die Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für jeden Kanton separat bilden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Behandlungsfrist für die Standesinitiative um zwei Jahre (bis Herbst 2014) zu verlängern.<br />
Berichterstattung: Maury Pasquier<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Bisherige Arbeiten<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:<br />
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Artikel 60 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung wie folgt zu ergänzen:<br />
Die Reserven werden für jeden Kanton, in welchem die Versicherer die obligatorische Krankenversicherung betreiben, separat gebildet.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die Gesundheitskommission des Genfer Grossen Rates (Bericht vom 8. Juni 2009 betreffend die Resolution 572) und die Genfer Vertretung, die von der Kommission<br />
für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGKSR) angehört wurde, begründeten die Forderung nach einer Kantonalisierung der Reserven wie folgt: Die<br />
Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entsprächen der Differenz zwischen den einkassierten Prämien einerseits und den gedeckten Leistungen<br />
sowie Verwaltungskosten anderseits. Da die Prämien je nach Kanton entsprechend der Kostenentwicklung unterschiedlich festgelegt würden, hätten auch die<br />
Reserven einen kantonalen Charakter. Die überschüssigen Prämien, die von den Versicherten im Kanton Genf bezahlt worden seien, müssten für diese erhalten<br />
bleiben. Sie dürften nicht dazu dienen, die Prämien von Versicherten in anderen Kantonen zu verbilligen. Zusätzlich zur Kantonalisierung der Reserven verlangt der<br />
Kanton Genf mit seiner Standesinitiative Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Maximalbetrag für die Reserven" (09.320 s) eine Plafonierung der Reserven.<br />
2. Bisherige Arbeiten<br />
Die Standesinitiative wurde am 29. Juni 2009 eingereicht. Die SGKS gab ihr am 15. Februar 2010 bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten Folge. Der<br />
Nationalrat gab der Initiative am 16. September 2010, entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, mit 85 zu 66 Stimmen ebenfalls Folge. In der<br />
Herbstsession 2010 wurde die Standesinitiative für die zweite Phase, das heisst für die Erarbeitung eines Erlassentwurfes, der SGKS zugeteilt.<br />
Die Kommission bemühte sich von Beginn weg um eine Koordination mit parallel laufenden Arbeiten und Entscheidungsprozessen. Am 22. November 2010<br />
beschloss sie, ihre Arbeiten zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen 09.319 und 09.320 zu sistieren, bis verschiedene vom Vorsteher des Eidgenössischen<br />
Departementes des Innern (EDI) angekündigte Verordnungen und Gesetzesentwürfe vorlägen: insbesondere die Änderung der Verordnung über die<br />
Krankenversicherung vom 22. Juni 2011 (AS 2011 3449), mit der per 1. Januar 2012 risikobasierte Reserven eingeführt wurden; der Entwurf des Bundesgesetzes<br />
betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung vom 15. Februar 2012 (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG; BBl 2012 1999) und der ebenfalls<br />
am 15. Februar 2012 vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Korrektur der zwischen 1996 und 2011<br />
bezahlten Prämien; BBl 2012 1939).<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat beschlossen, die Vorlage zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien (12.026) und den Entwurf des<br />
Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (12.027) koordiniert zu beraten. Da diese beiden Vorlagen thematisch in einem engem Zusammenhang mit der vorliegenden<br />
Standesinitiative stehen, erachtet es die Kommission als sinnvoll, die Standesinitiative pendent zu halten und die Frage einer Kantonalisierung der Reserven je nach<br />
dem Verlauf der Beratungen über die Geschäfte 12.026 und 12.027 später wieder zu prüfen.<br />
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