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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

09.319 s Kt.Iv. GE. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung<br />

français<br />

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. August 2012<br />

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 23. August 2012 über die Frage der Fristverlängerung nach Artikel 113 Absatz 1 des<br />

<strong>Parlament</strong>sgesetzes beraten.<br />

Die Standesinitiative verlangt, dass die Versicherer die Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für jeden Kanton separat bilden.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Behandlungsfrist für die Standesinitiative um zwei Jahre (bis Herbst 2014) zu verlängern.<br />

Berichterstattung: Maury Pasquier<br />

Im Namen der Kommission<br />

Die Präsidentin: Christine Egerszegi­Obrist<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

1. 2. Begründung<br />

2. Bisherige Arbeiten<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:<br />

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Artikel 60 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung wie folgt zu ergänzen:<br />

Die Reserven werden für jeden Kanton, in welchem die Versicherer die obligatorische Krankenversicherung betreiben, separat gebildet.<br />

1. 2. Begründung<br />

Die Gesundheitskommission des Genfer Grossen Rates (Bericht vom 8. Juni 2009 betreffend die Resolution 572) und die Genfer Vertretung, die von der Kommission<br />

für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK­SR) angehört wurde, begründeten die Forderung nach einer Kantonalisierung der Reserven wie folgt: Die<br />

Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entsprächen der Differenz zwischen den einkassierten Prämien einerseits und den gedeckten Leistungen<br />

sowie Verwaltungskosten anderseits. Da die Prämien je nach Kanton entsprechend der Kostenentwicklung unterschiedlich festgelegt würden, hätten auch die<br />

Reserven einen kantonalen Charakter. Die überschüssigen Prämien, die von den Versicherten im Kanton Genf bezahlt worden seien, müssten für diese erhalten<br />

bleiben. Sie dürften nicht dazu dienen, die Prämien von Versicherten in anderen Kantonen zu verbilligen. Zusätzlich zur Kantonalisierung der Reserven verlangt der<br />

Kanton Genf mit seiner Standesinitiative Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Maximalbetrag für die Reserven" (09.320 s) eine Plafonierung der Reserven.<br />

2. Bisherige Arbeiten<br />

Die Standesinitiative wurde am 29. Juni 2009 eingereicht. Die SGK­S gab ihr am 15. Februar 2010 bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten Folge. Der<br />

Nationalrat gab der Initiative am 16. September 2010, entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, mit 85 zu 66 Stimmen ebenfalls Folge. In der<br />

Herbstsession 2010 wurde die Standesinitiative für die zweite Phase, das heisst für die Erarbeitung eines Erlassentwurfes, der SGK­S zugeteilt.<br />

Die Kommission bemühte sich von Beginn weg um eine Koordination mit parallel laufenden Arbeiten und Entscheidungsprozessen. Am 22. November 2010<br />

beschloss sie, ihre Arbeiten zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen 09.319 und 09.320 zu sistieren, bis verschiedene vom Vorsteher des Eidgenössischen<br />

Departementes des Innern (EDI) angekündigte Verordnungen und Gesetzesentwürfe vorlägen: insbesondere die Änderung der Verordnung über die<br />

Krankenversicherung vom 22. Juni 2011 (AS 2011 3449), mit der per 1. Januar 2012 risikobasierte Reserven eingeführt wurden; der Entwurf des Bundesgesetzes<br />

betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung vom 15. Februar 2012 (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG; BBl 2012 1999) und der ebenfalls<br />

am 15. Februar 2012 vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Korrektur der zwischen 1996 und 2011<br />

bezahlten Prämien; BBl 2012 1939).<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

Die Kommission hat beschlossen, die Vorlage zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien (12.026) und den Entwurf des<br />

Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (12.027) koordiniert zu beraten. Da diese beiden Vorlagen thematisch in einem engem Zusammenhang mit der vorliegenden<br />

Standesinitiative stehen, erachtet es die Kommission als sinnvoll, die Standesinitiative pendent zu halten und die Frage einer Kantonalisierung der Reserven je nach<br />

dem Verlauf der Beratungen über die Geschäfte 12.026 und 12.027 später wieder zu prüfen.<br />

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