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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

12.3295 n Mo. Nationalrat (Brand). Klärung übergangsrechtlicher Fragen der Zweitwohnungs­Initiative<br />

français<br />

Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 13. August 2012<br />

Die Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 13. August 2012 die Motion Brand (Klärung übergangsrechtlicher Fragen der Zweitwohnungs­Initiative)<br />

vorgeprüft. Die Motion wurde am 15. Juni 2012 vom Nationalrat einstimmig angenommen.<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, sofortige Massnahmen zur Beseitigung der grossen Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Inkrafttreten und Interpretation der<br />

Übergangsbestimmungen der Zweitwohnungsinitiative zu bestimmen.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion.<br />

Berichterstattung: Berberat<br />

Im Namen der Kommission<br />

Der Präsident: Didier Berberat<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

1. 2. Begründung<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />

3. Beschluss des Nationalrats<br />

4. Erwägungen der Kommission<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Kreisschreiben, allenfalls eine Verordnung zu erlassen, als sofortige Massnahme zur Beseitigung der grossen Rechtsunsicherheit<br />

in Bezug auf das Inkrafttreten, die Interpretation der Übergangsbestimmungen und die Anwendung der neuen Bestimmungen der Zweitwohnungs­Initiative, unter<br />

Miteinbezug der betroffenen Kantone.<br />

1. 2. Begründung<br />

Nach der Annahme der Zweitwohnungs­Initiative stellen sich in der Praxis viele offene Fragen zur neuen Verfassungsbestimmung und deren<br />

Übergangsbestimmungen. In den von der Initiative betroffenen Kantonen und Gemeinden herrscht aufgrund dieser Unklarheiten grosse Verunsicherung über die<br />

Rechtsanwendung, was erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht. Landeigentümer, Investoren und Bauwillige wie auch das Gewerbe beklagen die<br />

aktuelle Rechtsunsicherheit, welche nach Massnahmen ruft. Die Folgen dieser Unsicherheiten sind volkswirtschaftlich, aber auch in Bezug auf das Eigentum<br />

gravierend.<br />

Die Motionäre fordern aufgrund dieser Ausgangslage den Bundesrat auf, im Hinblick auf eine sofortige Klärung dieser Unsicherheiten mittels eines Kreisschreibens<br />

eine Vollzugshilfe zu leisten. Insbesondere soll ein pragmatisches Vorgehen gewählt werden, welches dem Vertrauensschutz eine hohe Priorität zumisst.<br />

Dabei sind folgende Problemfelder zu berücksichtigen:<br />

1. Bis 31. Dezember 2012 bleibt geltendes Recht in Kraft. Insbesondere dürfen bis 31. Dezember 2012 Baubewilligungen im Rahmen des geltenden Rechts erteilt<br />

werden.<br />

2. Der Bundesrat erlässt im Hinblick auf die Nichtigkeitsphase ab 1. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsrechts Regelungen, die es den Kantonen und<br />

Gemeinden erlauben, in dieser Zwischenphase nebst Erstwohnungen auch Beherbergungsbetriebe und bewirtschaftete Zweitwohnungen zu bewilligen. Das bedingt<br />

insbesondere eine möglichst umgehende verbindliche Klärung des Begriffs Zweitwohnung.<br />

3. Folgende Tatbestände sind vom Geltungsbereich der neuen Verfassungsbestimmung auszuschliessen:<br />

­ Die Umnutzung bestehender altrechtlicher Wohnbauten zu Zweitwohnungen;<br />

­ sämtliche im Rahmen kommunaler und kantonaler Beschränkungen (Kontingente) von den Gemeinden vor Inkrafttreten der Initiative zugesicherte oder in Aussicht<br />

gestellte Baubewilligungen.<br />

4. Es ist sofort zu bestimmen, was als Zweit­ oder Erstwohnung gilt und damit der Verfassungsbestimmung unterliegt.<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />

Mit der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative "Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" hat sich das <strong>Schweizer</strong>volk am 11. März 2012 für eine strenge<br />

Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das am 17. Dezember 2010 in Bezug auf den Zweitwohnungsbau geänderte Raumplanungsgesetz vom 22.<br />

Juni 1979 (RPG; SR 700), das auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, muss nun entsprechend angepasst werden. Da der Erlass der Ausführungsgesetzgebung<br />

zum neuen Verfassungsartikel (Art. 75b BV) einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen die drängendsten Fragen im Sinne einer Sofortmassnahme so weit wie<br />

möglich auf Verordnungsstufe geklärt werden. Eine von der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

eingesetzte Arbeitsgruppe, in der auch die betroffenen Kantone vertreten sind, ist bereits an der Arbeit. Es ist vorgesehen, diese Verordnungsregelungen bereits im<br />

Sommer/Herbst 2012 in Kraft zu setzen. Über den konkreten Inhalt dieser Regelungen können im Moment noch keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Eine<br />

pragmatische Lösung für den Begriff der Zweitwohnung und die altrechtlichen Bauten wird angestrebt. Richtschnur der Arbeiten muss jedoch die rechtsstaatlich<br />

korrekte Umsetzung der Verfassungsbestimmung und die Respektierung des am 11. März 2012 manifestierten Volkswillens sein.<br />

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />

3. Beschluss des Nationalrats<br />

Die Motion wurde am 15. Juni 2012 vom Nationalrat angenommen.<br />

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