Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.3295 n Mo. Nationalrat (Brand). Klärung übergangsrechtlicher Fragen der ZweitwohnungsInitiative<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 13. August 2012<br />
Die Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 13. August 2012 die Motion Brand (Klärung übergangsrechtlicher Fragen der ZweitwohnungsInitiative)<br />
vorgeprüft. Die Motion wurde am 15. Juni 2012 vom Nationalrat einstimmig angenommen.<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, sofortige Massnahmen zur Beseitigung der grossen Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Inkrafttreten und Interpretation der<br />
Übergangsbestimmungen der Zweitwohnungsinitiative zu bestimmen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion.<br />
Berichterstattung: Berberat<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Didier Berberat<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />
3. Beschluss des Nationalrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Kreisschreiben, allenfalls eine Verordnung zu erlassen, als sofortige Massnahme zur Beseitigung der grossen Rechtsunsicherheit<br />
in Bezug auf das Inkrafttreten, die Interpretation der Übergangsbestimmungen und die Anwendung der neuen Bestimmungen der ZweitwohnungsInitiative, unter<br />
Miteinbezug der betroffenen Kantone.<br />
1. 2. Begründung<br />
Nach der Annahme der ZweitwohnungsInitiative stellen sich in der Praxis viele offene Fragen zur neuen Verfassungsbestimmung und deren<br />
Übergangsbestimmungen. In den von der Initiative betroffenen Kantonen und Gemeinden herrscht aufgrund dieser Unklarheiten grosse Verunsicherung über die<br />
Rechtsanwendung, was erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht. Landeigentümer, Investoren und Bauwillige wie auch das Gewerbe beklagen die<br />
aktuelle Rechtsunsicherheit, welche nach Massnahmen ruft. Die Folgen dieser Unsicherheiten sind volkswirtschaftlich, aber auch in Bezug auf das Eigentum<br />
gravierend.<br />
Die Motionäre fordern aufgrund dieser Ausgangslage den Bundesrat auf, im Hinblick auf eine sofortige Klärung dieser Unsicherheiten mittels eines Kreisschreibens<br />
eine Vollzugshilfe zu leisten. Insbesondere soll ein pragmatisches Vorgehen gewählt werden, welches dem Vertrauensschutz eine hohe Priorität zumisst.<br />
Dabei sind folgende Problemfelder zu berücksichtigen:<br />
1. Bis 31. Dezember 2012 bleibt geltendes Recht in Kraft. Insbesondere dürfen bis 31. Dezember 2012 Baubewilligungen im Rahmen des geltenden Rechts erteilt<br />
werden.<br />
2. Der Bundesrat erlässt im Hinblick auf die Nichtigkeitsphase ab 1. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsrechts Regelungen, die es den Kantonen und<br />
Gemeinden erlauben, in dieser Zwischenphase nebst Erstwohnungen auch Beherbergungsbetriebe und bewirtschaftete Zweitwohnungen zu bewilligen. Das bedingt<br />
insbesondere eine möglichst umgehende verbindliche Klärung des Begriffs Zweitwohnung.<br />
3. Folgende Tatbestände sind vom Geltungsbereich der neuen Verfassungsbestimmung auszuschliessen:<br />
Die Umnutzung bestehender altrechtlicher Wohnbauten zu Zweitwohnungen;<br />
sämtliche im Rahmen kommunaler und kantonaler Beschränkungen (Kontingente) von den Gemeinden vor Inkrafttreten der Initiative zugesicherte oder in Aussicht<br />
gestellte Baubewilligungen.<br />
4. Es ist sofort zu bestimmen, was als Zweit oder Erstwohnung gilt und damit der Verfassungsbestimmung unterliegt.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />
Mit der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative "Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" hat sich das <strong>Schweizer</strong>volk am 11. März 2012 für eine strenge<br />
Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das am 17. Dezember 2010 in Bezug auf den Zweitwohnungsbau geänderte Raumplanungsgesetz vom 22.<br />
Juni 1979 (RPG; SR 700), das auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, muss nun entsprechend angepasst werden. Da der Erlass der Ausführungsgesetzgebung<br />
zum neuen Verfassungsartikel (Art. 75b BV) einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen die drängendsten Fragen im Sinne einer Sofortmassnahme so weit wie<br />
möglich auf Verordnungsstufe geklärt werden. Eine von der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
eingesetzte Arbeitsgruppe, in der auch die betroffenen Kantone vertreten sind, ist bereits an der Arbeit. Es ist vorgesehen, diese Verordnungsregelungen bereits im<br />
Sommer/Herbst 2012 in Kraft zu setzen. Über den konkreten Inhalt dieser Regelungen können im Moment noch keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Eine<br />
pragmatische Lösung für den Begriff der Zweitwohnung und die altrechtlichen Bauten wird angestrebt. Richtschnur der Arbeiten muss jedoch die rechtsstaatlich<br />
korrekte Umsetzung der Verfassungsbestimmung und die Respektierung des am 11. März 2012 manifestierten Volkswillens sein.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Beschluss des Nationalrats<br />
Die Motion wurde am 15. Juni 2012 vom Nationalrat angenommen.<br />
263