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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3633 – Interpellation<br />

Kleine Bankangestellte als Bauernopfer?<br />

Eingereicht von<br />

Fetz Anita<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat hat Anfang April <strong>Schweizer</strong> Banken ermächtigt, Mitarbeiterdaten an die USA zu liefern. Unverschlüsselt. In der<br />

Öffentlichkeit ist damit der Eindruck entstanden, die kleinen Bankangestellten würden fallengelassen wie heisse Kartoffeln. In<br />

diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Wie viele Bankangestellte welcher Banken sind von den Datenlieferungen in die USA und gegebenenfalls weitere Länder<br />

betroffen?<br />

2. Welche Folgen kann die Lieferung solcher Daten für die betroffenen Angestellten haben? Müssen sie damit rechnen, in den<br />

USA oder einem anderen fremden Land straf­ oder zivilrechtlich verfolgt zu werden? Findet das der Bundesrat in Ordnung?<br />

3. Hat er sich vor der erwähnten Ermächtigung vergewissert, dass die Banken ihre betroffenen Angestellten über die<br />

Datenlieferung umfassend und transparent informieren?<br />

4. An welche weiteren Auflagen hat der Bundesrat die Ermächtigung geknüpft? Falls er überhaupt keine Auflagen gemacht hat:<br />

Weshalb nicht?<br />

5. Der Bundesrat hat sich auf den Standpunkt gestellt, die betroffenen Banken hätten nach US­Recht einer Auskunftspflicht<br />

unterstanden. Ist er der Ansicht, dass Unternehmen, die eine solche Pflicht eingehen, aufgrund ihrer Fürsorgepflicht die<br />

potenziell betroffenen Angestellten über die entsprechenden Risiken beim Eingehen einer solchen Verpflichtung ausdrücklich<br />

und unmissverständlich informieren müssen?<br />

6. In welchem Mass müssen die Banken als Arbeitgeberinnen ihren von der Datenlieferung betroffenen Angestellten<br />

beistehen? Hält der Bundesrat die entsprechenden Bestimmungen für rechtlich und auch moralisch ausreichend, oder ist er<br />

bereit, die betroffenen Banken zu verpflichten, Unterstützungsmassnahmen für betroffene gegenwärtige und ehemalige<br />

Angestellte zu treffen?<br />

7. Die vom Bundesrat erwähnte Auskunftspflicht widerspricht offenkundig dem <strong>Schweizer</strong>ischen Strafgesetzbuch (StGB), wenn<br />

zuvor keine entsprechende Bewilligung eingeholt wurde: Andernfalls hätte er ja gar keinen Anlass gehabt, nach Eingehen der<br />

Verpflichtung eine Ermächtigung zu erteilen. Welche weiteren Artikel unseres StGB hält der Bundesrat ebenfalls für<br />

nachträglich verhandelbar?<br />

8. Gestützt auf welche verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen hat er die Nichtanwendbarkeit der Artikel 271<br />

(Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung/Verbotene Handlungen für einen<br />

fremden Staat) und eventuell auch 273 StGB (Wirtschaftlicher Nachrichtendienst) gegenüber den betroffenen Banken<br />

entschieden?<br />

Antwort des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

1. Die Datenlieferungen erfolgten durch die im Steuerkonflikt mit den USA stehenden Banken. Welche Banken Daten geliefert<br />

haben und wie viele Bankangestellte von den Datenlieferungen betroffen sind, ist dem Bundesrat nicht bekannt.<br />

2. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, welche Folgen die Datenlieferungen für die betroffenen Bankangestellten haben.<br />

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