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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Post­ und Fernmeldeverkehrs, Büpf; SR 780.1) das Verhältnis gegenüber dem EJPD und dem Bundesrat betrifft und nicht<br />

jenes gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ist der Dienst im hierarchischen<br />

Sinn ohnehin unabhängig (d. h., es gibt kein Weisungsrecht oder das Recht der Strafverfolgungsbehörden, direkt anstelle des<br />

Dienstes zu handeln). Der Dienst ist jedoch an die vollstreckbaren Überwachungsanordnungen der Strafverfolgungsbehörden<br />

gebunden.<br />

2. Der Bundesrat beantragt, auch Ziffer 2 der Motion anzunehmen. Die Aspekte der Strafverfolgung sind in der Tat aus dem<br />

totalrevidierten Büpf wegzulassen. Der Bundesrat geht beim jetzigen Stand der laufenden Revisionsarbeiten und gestützt auf<br />

seinen betreffenden Entscheid vom 23. November 2011 davon aus, dass in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) eine<br />

ausdrückliche Gesetzesgrundlage für den Einsatz von Government Software zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs<br />

geschaffen werden muss. In diesem Zusammenhang prüft er auch, ob in der StPO eine entsprechende Gesetzesgrundlage<br />

für den Einsatz von Identifikations­, Ortungs­ und Abhörsystemen wie den Imsi­Catchern geschaffen werden muss.<br />

3. Der Bundesrat beantragt, Ziffer 3 der Motion abzulehnen. Er kann sich zum darin enthaltenen Vorschlag noch nicht festlegen,<br />

da er die Frage im Rahmen der weiteren Arbeiten zur Totalrevision des Büpf noch prüfen muss. Dies zusammen mit damit<br />

verbundenen Fragen, die sich aufgrund seines Entscheids vom 23. November 2011, die Überwachungsdaten langfristig in<br />

einem zentralen Informatiksystem beim Dienst Überwachung Post­ und Fernmeldeverkehr des Bundes zu speichern, ergeben<br />

haben. Zu bedenken ist, dass auch dann, wenn das Datenverarbeitungssystem des Dienstes dem Bundesgesetz des 13. Juni<br />

2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) unterstellt würde, spezifische<br />

Gesetzesbestimmungen für dieses System geschaffen werden müssten, so wie für die anderen, dem BPI unterstellten<br />

Systeme auch. Die ­ nicht zuletzt redaktionelle ­ Frage, in welchem Gesetz die nötigen Bestimmungen besser untergebracht<br />

werden können, sollte nicht vorweggenommen werden. Der Bundesrat wird sich zu diesen Fragen in seiner Botschaft zur<br />

Totalrevision des Büpf äussern, die voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2012 zur Verfügung stehen wird.<br />

4. Der Bundesrat beantragt, auch Ziffer 4 der Motion abzulehnen. Er kann sich zum darin enthaltenen Vorschlag noch nicht<br />

festlegen, da er die Frage der mit der Überwachung des Post­ und Fernmeldeverkehrs verbundenen Kosten ­ insbesondere<br />

die Entschädigungen der Fernmeldedienstanbieter und die Gebühren, für welche die Strafverfolgungsbehörden aufkommen<br />

müssen ­ im Rahmen der weiteren Arbeiten zur Totalrevision des Büpf noch vertieft prüfen muss. Der Bundesrat wird sich auch<br />

zu diesem Punkt in seiner Botschaft äussern.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 2 und die Ablehnung der Ziffern 3 und 4 der Motion.<br />

Dokumente<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Kommissionsberichte<br />

18. Juni 2012 ­ Kommission für Rechtsfragen SR ­ Ständerat<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

16.03.2012 NR Punkte 1 und 2 angenommen; Punkte 3 und 4 abgelehnt.<br />

24.09.2012 SR Annahme.<br />

Behandelnde Kommissionen<br />

Kommission für Rechtsfragen SR (RK­SR)<br />

Antrag: Annahme<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

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