Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Bundesamtes für Gesundheit zu finden:<br />
www.bag.admin.ch/evaluation/01759/02067/11152/index.html?lang=de<br />
www.bag.admin.ch/evaluation/01759/02070/11382/index.html?lang=de<br />
1. Wichtigster Verdienst aller drei nationalen Programme ist die Sicherstellung und Verbesserung der Koordination unter den<br />
involvierten Partnern (Bund, Kantone, Organisationen). Die Programme haben zu folgenden gesundheitspolitisch und<br />
volkswirtschaftlich relevanten Effekten geführt:<br />
a. Nationales Programm Alkohol (NPA): Der Jugendschutz wurde durch systematische Vollzugskontrollen, Testkäufe und<br />
Schulungen von Verkaufspersonal gestärkt. Die innovative Kampagne (Dialogwoche Alkohol) thematisiert in Zusammenarbeit<br />
mit elf Trägerschaftsorganisationen den Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit. Durch Implementierung eines kohärenten<br />
Finanzierungs/Auswahlprozederes zur Förderung von Forschungsprojekten und zum Aufbau eines MonitoringSystems<br />
konnten Wissenslücken geschlossen werden.<br />
b. Nationales Programm Tabak (NPT): Dank umfassender Massnahmen auf nationaler und kantonaler Ebene konnte der Anteil<br />
der Rauchenden von ehemals 33 Prozent (2001) auf 27 Prozent (2010) und die Passivrauchexposition von 27 Prozent (2006)<br />
auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Zahlen verdeutlichen die Wirksamkeit einer kontinuierlichen Präventionsarbeit, da es sich<br />
bereits um das zweite Programm handelt.<br />
c. Nationales Programm Ernährung und Bewegung (NPEB): Dank des Aufbaus eines Monitoringsystems konnten erstmals<br />
Daten zum Ernährungs und Bewegungsverhalten der Bevölkerung gesammelt werden. Gesunde Lebensmittel werden u. a. in<br />
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (Initiative "actionsanté") oder durch Qualitätsstandards in der Gemeinschaftsgastronomie<br />
gefördert. Gesundheitsförderung Schweiz setzt gemeinsam mit 22 Kantonen Aktionsprogramme zur Förderung eines<br />
gesunden Körpergewichts um.<br />
2. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft und verbessert die Präventionsprogramme systematisch durch ein<br />
entsprechendes Controlling und die regelmässige Evaluation der Programme. Die Evaluationsempfehlungen wurden bereits<br />
umgesetzt oder ab 2013 wie folgt in die Programmumsetzung integriert:<br />
www.bag.admin.ch/evaluation/01759/02067/11152/index.html?lang=de<br />
3. Die beiden Behörden haben unterschiedliche Aufträge: Die Eidgenössische Alkoholverwaltung ist für die Regelung und den<br />
Vollzug der fiskalischen Aspekte des Alkoholmarktes sowie die Durchsetzung der Handels und Werbebestimmungen des<br />
Alkoholgesetzes verantwortlich, während das BAG den Schutz der Gesundheit beim Alkoholmissbrauch ins Zentrum stellt. Die<br />
Differenzen zwischen den beiden Stellen wurden bereinigt und es besteht im Rahmen des NPA eine enge Zusammenarbeit.<br />
4. Das dritte Massnahmenpaket des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme (MaPaDro III) hat durch die erfolgreiche<br />
VierSäulenDrogenpolitik in den drei Oberzielen (Verringerung des Drogenkonsums sowie der negativen Folgen für die<br />
Konsumierenden und für die Gesellschaft) Wirkung erzielt. Der Konsum von psychoaktiven Substanzen bleibt aber weiterhin<br />
eine Herausforderung. Das BAG hat das Massnahmenpaket im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und<br />
dem Bundesamt für Justiz bis Ende 2016 verlängert. Im Vordergrund des überarbeiteten Aktionsplans stehen Massnahmen<br />
zur Früherkennung, zur Prävention und Schadensminderung insbesondere im Bereich von Designer und Partydrogen sowie<br />
der verstärkte Einbezug von Repressionsmassnahmen via Fedpol.<br />
5. Programmübergreifende Aktivitäten zur Stärkung der Kohärenz wurden bereits in die laufende Programmumsetzung<br />
integriert. Dazu gehören die Früherkennung und Frühintervention, die Koordination der Vollzugspartnerschaften sowie die<br />
Beratung und Therapie. Auch in der weiteren Umsetzung profitieren die Programme gegenseitig von den in den<br />
unterschiedlichen Bereichen erarbeiteten Beispielen guter Praxis.<br />
6. Die Zusammenarbeit und die Koordination mit den Kantonen und weiteren Partnern wurden während den letzten Jahren<br />
fortlaufend optimiert und wie folgt sichergestellt:<br />
a. NPA: Die Kantone werden bei der Evaluation von Erfolgsfaktoren besser unterstützt. Nationale sowie regionale Plattformen<br />
stehen zur Verfügung, um den Wissens und Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen zu erleichtern. Kantonale<br />
Aktionspläne orientieren sich zudem am NPA, wodurch Transparenz, Steuerungsfähigkeit und Wirkung gesteigert werden. Die<br />
erfolgreich lancierte Dialogkampagne aktiviert und vernetzt über 200 Akteure und erlaubt eine differenzierte Ansprache<br />
verschiedener Zielgruppen in der ganzen Schweiz.<br />
b. NPT: Die Zusammenarbeit mit den Kantonen und NGO wird mittels einer neuen Plattform intensiviert. Gemeinsam wird ein<br />
Massnahmenplan für die Umsetzungsperiode 20132016 erarbeitet. Zudem wirken die Kantone und andere wichtige Partner an<br />
der Weiterentwicklung der nationalen Tabakpräventionskampagne mit. Die Kantone werden in der Entwicklung und Umsetzung<br />
kantonaler Präventionsprogramme stärker unterstützt.<br />
c. NPEB: Die Koordination mit verschiedenen Bundesämtern oder Kantonen, die mit ihren Politiken (Agglomerations, Agrar,<br />
Bildungs, Sport oder Verkehrspolitik) einen gesunden Lebensstil fördern, wird verbessert. Departementsübergreifende<br />
Projekte zur Förderung der Alltagsbewegung wurden lanciert. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf<br />
freiwilliger Basis werden ausgebaut.<br />
7. Das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung soll es erlauben, die Präventionsmassnahmen besser zu<br />
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