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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

11.3755 n Mo. Nationalrat (WAK­NR). Sanierung der Arbeitslosenversicherung<br />

français<br />

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 19. Juni 2012<br />

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom<br />

19. Juni 2012 die Motion geprüft, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 5. Juli 2011 eingereicht und der Nationalrat am 13. März<br />

2012 angenommen hatte.<br />

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzuschlagen, um das Solidaritätsprozent zum Schuldenabbau<br />

auch auf Einkommen über 315 000 Franken zu erheben.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion anzunehmen.<br />

Berichterstattung: Diener Lenz<br />

Im Namen der Kommission<br />

Die Präsidentin: Christine Egerszegi­Obrist<br />

1. Text<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 16. September 2011<br />

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />

4. Erwägungen der Kommission<br />

1. Text<br />

Die WAK fordert den Bundesrat auf, den Räten eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu unterbreiten, wonach auf Einkommen von über 315 000<br />

Franken ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent erhoben wird, um die Schulden der Arbeitslosenversicherung rascher zu tilgen. Laut den neuesten Schätzungen des<br />

Seco könnte die Schuldenlast auf diese Weise um 79 Millionen Franken reduziert werden, d. h. um doppelt so viel wie bei der Gesetzesrevision vorgesehen.<br />

Eine Minderheit (Rime, Baader Caspar, Favre Charles, Flückiger Sylvia, Gysin, Kaufmann, Müller Philipp, Müri, Noser, Pelli, Spuhler) beantragt, die Motion<br />

abzulehnen.<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 16. September 2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />

Der Nationalrat nahm die Motion an seiner Sitzung vom 13. März 2012 mit 106 zu 65 Stimmen an.<br />

4. Erwägungen der Kommission<br />

Die ordentlichen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung betragen 2,2 Prozent des versicherten Verdienstes, der auf 126 000 Franken begrenzt ist. Darüber hinaus<br />

wird ­ losgelöst vom Versicherungsprinzip ­ auf den Einkommensteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erhoben, um den Abbau der<br />

Schulden zu beschleunigen; diese betragen derzeit rund 5,6 Milliarden Franken. Die Begrenzung auf 315 000 Franken wurde Mitte der Neunziger Jahre eingeführt, da<br />

die alte Bundesverfassung eine Plafonierung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung vorschrieb.<br />

Die neue Bundesverfassung enthält keine solche Bestimmung mehr. Zudem hat die Zahl der Bezüger von Löhnen über 315 000 Franken stark zugenommen. Die<br />

Plafonierung des Solidaritätsprozents lässt sich deshalb nach Meinung der Kommission kaum mehr begründen. Dies hat sich auch in der öffentlichen Diskussion vor<br />

der Volksabstimmung über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung vom 26. September 2010 gezeigt.<br />

Wird das Solidaritätsprozent auch auf Lohnanteilen über 315 000 Franken erhoben, können die Schulden jedes Jahr um rund 90 Millionen Franken zusätzlich<br />

abgebaut werden. Dies würde dazu führen, dass das Solidaritätsprozent etwa zwei Jahre früher wieder abgeschafft werden könnte als bisher geplant.<br />

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