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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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4. Erwägungen der Kommission<br />

Der Bundesrat hat in der Folge der am 11. März 2012 angenommenen Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" einer Arbeitsgruppe den<br />

Auftrag gegeben, die wichtigsten Fragen zu deren Umsetzung zu klären. Nebst dem Zweitwohnungsbegriff sollten unter anderem die Übergangsbestimmungen sowie<br />

der Umgang mit bestehenden Gebäuden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent geregelt werden.<br />

Die Kommission wurde während der Sitzung zu dem Ende Mai veröffentlichten Verordnungsentwurf informiert. Im Rahmen dieser Diskussion wurden auch die<br />

Anliegen der vorliegenden Motion besprochen.<br />

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Anliegen der Motion mit der entstehenden Verordnung bereits umgesetzt werden. Die Kommission stellt insbesondere fest,<br />

dass das Datum des Inkrafttretens der Verordnung, die Übergangsregelungen bis zu diesem Inkrafttreten, die Umnutzung bestehender Wohnbauten, sowie die<br />

Definition des Begriffs Zweitwohnung dadurch geregelt werden. Die Verordnung wird entweder auf den 1. September 2012 oder spätestens auf den 1. Januar 2013 in<br />

Kraft treten.<br />

Auch wenn die Kommission feststellt, dass die Anliegen seit der Einreichung der Motion weitgehend erfüllt sind, unterstützt sie dennoch die Motion formell, da sie<br />

der Auffassung ist, dass die seit der Volksabstimmung herrschende rechtliche Unsicherheit so schnell wie möglich beendet werden muss.<br />

Die Kommission weist darauf hin, dass sie mit dem Motionstext und nicht mit deren Begründung einverstanden sei. Auch der Ständerat wies am 30. Mai 2012 darauf<br />

hin, den Text der Zwillingsmotion 12.3322 anzunehmen, nicht deren Begründung (Die Motion 12.3322 hat den exakt gleichen Wortlaut, wie die hier behandelte Motion<br />

12.3295).<br />

Die Kommission beantragt einstimmig die Motion anzunehmen.<br />

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