Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3470 n Mo. Nationalrat (Zisyadis). Eidgenössische Anerkennung des Berufs Sommelier und<br />
Sommelière<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 27. August 2012<br />
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBKS) hat an ihrer Sitzung vom 27. August 2012 die im Titel erwähnte und am 16. Juni 2010 von Nationalrat<br />
Zisyadis eingereichte Motion vorberaten.<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen eidgenössischen Fachausweis für den Sommelierberuf einzuführen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Gutzwiller<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Felix Gutzwiller<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. August 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen eidgenössischen Fachausweis für den Sommelierberuf einzuführen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Sommeliers und Sommelièren sind für Gastronomie, Tourismus und Hotellerie unerlässlich. Die Tatsache, dass für diesen Beruf nur ein einziges Zertifikat in einem<br />
einzigen Kanton existiert, ist für die Schweiz von Nachteil. Heutzutage, wo der <strong>Schweizer</strong> Weinbau einen Aufschwung erlebt und international Beachtung findet, sollte<br />
man diesen Beruf mit Zukunft fördern.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. August 2010<br />
Die Bereitstellung eines aktuellen und vielfältigen Berufsbildungsangebots ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Dieses Angebot muss den inhaltlichen und<br />
qualitativen Ansprüchen der Unternehmen genügen.<br />
Neue Berufsbildungsangebote sind dann ein Erfolg, wenn sie einem Bedürfnis der Wirtschaft entsprechen, wenn die Betriebe in der Lage sind, Lernende auszubilden,<br />
und die ausgebildeten Personen nach Abschluss der Ausbildung eine Anstellung finden.<br />
In unserem dualen Berufsbildungssystem bieten die Organisationen der Arbeitswelt Gewähr für die Bereitstellung von Bildungsangeboten. Sie können am besten<br />
einschätzen, ob ein Beruf einem Bedürfnis entspricht und welche Kompetenzen vermittelt werden müssen.<br />
Bis anhin haben die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie keinen Antrag für die Schaffung eines neuen<br />
Bildungsangebots für den Sommelierberuf gestellt. Die Einführung einer eidgenössischen Berufsprüfung wäre durchaus denkbar: Zum einen handelt es sich eher um<br />
eine Spezialisierung als um eine berufliche Grundbildung. Zum anderen wird damit der Gesetzgebung zum Schutz Minderjähriger Rechnung getragen (Alkoholverbot<br />
für unter 16Jährige). Bedingung für die Schaffung einer eidgenössischen Berufsprüfung ist, dass die Branche bereit ist, die Verantwortung für die Ausbildung zu<br />
übernehmen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 3. Mai 2012 mit 113 zu 44 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Seit der Einreichung der Motion haben die Branchenverbände "Association suisse des sommeliers professionnels" (ASSP) und "Hotel & Gastro formation" dem BBT <br />
gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen<br />
Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101) den Entwurf einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Sommelier mit eidgenössischem Fachausweis/<br />
Sommelière mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht. Das BBT hat am 21. August 2012 zusammen mit den zuständigen Berufsverbänden diese<br />
eidgenössische Berufsprüfung für Sommeliers im Bundesblatt publiziert. Damit wurde dem Anliegen der Motion Rechnung getragen, und diese kann als erfüllt und<br />
somit als erledigt betrachtet werden.<br />
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