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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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und das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern via Spenderblut minimiert. Verschiedene Kriterien wie Alter,<br />

allgemeiner Gesundheitszustand, Medikamenteneinnahme, Reiseverhalten, Risikoverhalten sowie weitere medizinische<br />

Untersuchungsbefunde sind dafür ausschlaggebend. Kann ein Infektionsrisiko ausgehend vom Spenderblut nicht<br />

ausgeschlossen werden, so darf die betreffende Person kein Blut spenden.<br />

Die für die Blutsicherheit in der Schweiz bestehenden Ausschlusskriterien für das Blutspenden sind international abgestimmt<br />

und basieren auf den Ausschlusskriterien des European Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM), wo<br />

sie jährlich auf Aktualität überprüft und angepasst werden. Die Schweiz ist durch Swissmedic im EDQM vertreten. Die<br />

Verantwortung für die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz obliegt der Blutspende SRK Schweiz AG.<br />

1. Es ist richtig, dass Männer, welche sexuellen Kontakt mit anderen Männern haben oder hatten, seit 1977 durch die<br />

Blutspende SRK Schweiz AG für das Blutspenden in der Schweiz dauerhaft ausgeschlossen sind.<br />

2. Dem Bundesrat ist die genügende Versorgung der Bevölkerung in der Schweiz mit Blut und Blutprodukten wichtig. Dabei ist<br />

die Blutsicherheit und vor allem der Schutz der Person, die auf Blut oder Blutprodukte angewiesen ist, zentral und muss nach<br />

aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet sein.<br />

Die aktuelle Beurteilung des EDQM vom März 2012 bezüglich des Übertragungsrisikos von Krankheitserregern im Rahmen<br />

von Bluttransfusionen kommt zum Schluss, dass dieses Übertragungsrisiko von verschiedenen relevanten Krankheitserregern<br />

wie dem Humanen Immundefizienz­Virus (HIV) und dem Hepatitis­B­Virus (HBV) massgeblich mit dem Sexualverhalten der<br />

spendenden Person in Zusammenhang steht (bei sexuellem Kontakt zwischen Männern ist das Risiko erhöht). Diese<br />

Risikobeurteilung wurde unabhängig von der sexuellen Orientierung des Blutspenders vorgenommen.<br />

Aufgrund dessen lässt sich aus Expertensicht eine andere Auffassung vertreten. Das Bundesamt für Gesundheit hat bereits<br />

mehrmals darauf hingewiesen, dass sich die Ausschlusskriterien für das Blutspenden am generellen Risikoverhalten der<br />

blutspendenden Person orientieren sollen ­ welches spezifisch abzuklären und zu beurteilen ist ­ und sich nicht auf die<br />

Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe beschränken dürfen. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob der Ausschluss von Personen<br />

vom Blutspenden in den aktuell gültigen Ausschlusskriterien der Blutspende SRK Schweiz AG in Zukunft nicht neu und besser<br />

formuliert werden könnte.<br />

Dokumente<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

26.09.2012 SR Erledigt.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Ständerat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Bluttransfusion sexuelle Minderheit Verhältnismässigkeit Gesundheitsrecht<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

2841<br />

Zuständig<br />

Departement des Innern<br />

(EDI)<br />

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