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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3636 – Motion<br />

Klare Eckwerte für Steuerverhandlungen mit der EU<br />

Eingereicht von<br />

Germann Hannes<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Sofern der Bundesrat mit der EU auf Verhandlungen über die Unternehmensbesteuerung eintritt, sind seitens der Schweiz die<br />

folgenden Forderungen im Sinne von klar definierten Eckwerten zu stellen:<br />

1. Eine Übernahme des "EU Code of Conduct" kommt nicht infrage. Da die Schweiz eine autonome, auf die Bedürfnisse<br />

unseres Landes ausgerichtete Steuerpolitik verfolgt, bleiben die Regelungen des schweizerischen Steuerrechtes einzige<br />

massgebliche Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen in der Schweiz.<br />

2. Angemessene Übergangsfristen in der Grössenordnung von zehn Jahren für allfällige Anpassungen bei der Besteuerung<br />

von Holdinggesellschaften und gemischten Gesellschaften.<br />

3. Aufhebung bisheriger und Verzicht auf künftige Anwendung steuerlicher Regelungen einzelner EU­Staaten, welche in der<br />

Schweiz ansässige Unternehmungen gegenüber solchen in EU­Mitgliedstaaten diskriminieren (z. B. analoge Anwendung des<br />

Cadbury­Schweppes­Falles auf <strong>Schweizer</strong> Gesellschaften).<br />

Begründung<br />

Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe<br />

Bedeutung zu. Unser Steuersystem steht aber wegen der besonderen Besteuerung gewisser Unternehmensformen seitens<br />

EU seit Längerem unter Druck. Als souveräner Staat und Drittstaat im Verhältnis zur EU obliegt es der Schweiz, ihr Steuerrecht<br />

weiterzuentwickeln. Als Grundvoraussetzung für Verhandlungen mit der EU in Bezug auf die Weiterentwicklung des<br />

schweizerischen Steuerrechtes müssen die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Eckwerte festgelegt und auch von der EU<br />

anerkannt sein.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat hat das Mandat für den Dialog mit der EU über Unternehmenssteuerregimes verabschiedet. Der Dialog wird<br />

sich mit bestimmten Steuerfragen befassen, insbesondere mit der ungleichen Besteuerung von in­ und ausländischen<br />

Unternehmensgewinnen ("ring fencing"). Nicht Gegenstand des Dialogs wird dagegen die vollumfängliche Übernahme des EU­<br />

Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung durch die Schweiz sein. Der Dialog muss zudem die Souveränität der<br />

Schweiz und die Steuerhoheit der Kantone respektieren. Daher sind genügend lange Übergangsfristen zu vereinbaren.<br />

Schliesslich wird sich der Dialog auch mit den Abwehrmassnahmen der EU­Mitgliedstaaten gegen die Schweiz befassen.<br />

Der Mandatstext zum EU­Dialog wurde den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Konsultation<br />

unterbreitet und von diesen gutgeheissen. Der Bundesrat beantragt deshalb Ablehnung der Motion und Durchführung des<br />

Dialogs auf der Grundlage des verabschiedeten Mandats.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

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