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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

09.522 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />

Überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften. Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes<br />

Eingereicht von<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

Leutenegger<br />

Oberholzer Susanne<br />

11.12.2009<br />

Nationalrat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende<br />

parlamentarische Initiative ein:<br />

Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) ist dahingehend zu<br />

ändern, dass sichergestellt wird, dass die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften nicht zu überhöhten Bezügen<br />

der leitenden Organe führt. Das ist sicherzustellen, indem im URG die Grundsätze der Entschädigungen (Löhne,<br />

Bonuszahlungen usw.) verankert werden. Die Entschädigungen der leitenden Angestellten haben sich an den Entschädigungen<br />

der Bundesverwaltung zu orientieren.<br />

Begründung<br />

Die Verwertungsgesellschaften nach Urheberrechtsgesetz haben sicherzustellen, dass die Rechtsinhaberinnen und ­inhaber<br />

zu ihrem Entgelt kommen. Sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie müssen ohne Gewinn arbeiten (Art. 45 Abs. 3) und<br />

haben für eine geordnete und wirtschaftliche Verwaltung zu sorgen.<br />

Die Durchsicht der Jahresrechnung bzw. der Geschäftsberichte zeigt nun erstmals für 2008 die Höhe der Bezüge der<br />

geschäftsführenden Organe der Verwertungsgesellschaften. Eine Durchsicht zeigt stark erhöhte Bezüge. Sie belaufen sich für<br />

2008 auf folgende Werte:<br />

SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik:<br />

Bezug der Geschäftsführerin: 357 000 Franken; Mitarbeitende bzw. Stellenprozente: 168; Umsatz: 152,2 Millionen Franken.<br />

Pro Litteris:<br />

Bezug der Geschäftsführerin: 308 100 Franken; Mitarbeitende bzw. Stellenprozente: 23; Umsatz: 29,9 Millionen Franken.<br />

Societé Suisse des Auteurs (SSA):<br />

Bezug der Geschäftsführerin: 240 000 Franken; Mitarbeitende bzw. Stellenprozente: 20/17; Umsatz: 18,3 Millionen Franken.<br />

Suissimage (SI):<br />

Bezug der Geschäftsführerin: 200 300 Franken; Mitarbeitende bzw. Stellenprozente: 34/26,9; Umsatz: 91,7 Millionen Franken.<br />

Swissperform (SWP):<br />

Bezug der Geschäftsführerin: 187 200 Franken; Mitarbeitende bzw. Stellenprozente: 13/10,8; Umsatz: 38,3 Millionen Franken.<br />

Das Urheberrechtsgesetz sichert den Urheberinnen und Urhebern der Werke Rechte. Bei einer Nutzung der Rechte werden<br />

gesetzliche Gebühren fällig. Die Verwertungsgesellschaften haben damit ein Monopol. Sie haben die eingegangenen Gelder<br />

zu verwalten und zu verteilen. Sie tragen somit kein wesentliches Marktrisiko. Damit lässt sich die Geschäftsführungstätigkeit<br />

bei einer Verwertungsgesellschaft, auch wenn sie eigene Rechtspersönlichkeit hat, nicht mit einer marktorientierten Tätigkeit in<br />

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