Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.3329 n Mo. Nationalrat (KVFNR (12.018)). Strategisches Entwicklungsprogramm für die<br />
Strasseninfrastruktur<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 16. August 2012<br />
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 16. August 2012 die von ihrer Schwesterkommission am 19. März 2012<br />
eingereichte und vom Nationalrat am 31. Mai 2012 angenommene Motion beraten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage für ein strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur zu erarbeiten, welches aufzeigt, welche<br />
Ausbauprojekte bis 2030 anstehen (inklusive Hauptstrassen) und wie diese finanziert werden sollen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Hêche<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Claude Hêche<br />
1. Text<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für ein strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur zu erarbeiten (analog dem Strategischen<br />
Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, Step, bei der Vorlage Finanzierung und Ausbau Eisenbahninfrastruktur Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, Fabi),<br />
welches aufzeigt, welche Ausbauprojekte bis 2030 anstehen (inklusive Hauptstrassen) und wie diese finanziert werden sollen.<br />
Ziel muss es sein, die Vorlage Strasseninfrastruktur auf den gleichen Stand wie die Vorlage Fabi zu bringen, damit das <strong>Parlament</strong> beide Vorlagen auf dem gleichen<br />
konzeptionellen Stand beraten kann.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />
Der Bundesrat hat mit dem Sachplan Verkehr, Umsetzungsteil Strasse, bereits ein strategisches Entwicklungsinstrument für die Strasseninfrastruktur vorgesehen.<br />
Für die Nationalstrassen liegen heute bereits verschiedene Instrumente beziehungsweise Grundlagen vor, welche die geplante strategische Entwicklung der<br />
Nationalstrassen beleuchten. Im Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010, "Zukunft der nationalen Infrastrukturen in der Schweiz", in der ersten Botschaft<br />
des Bundesrates zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln vom 11. November 2009, im langfristigen<br />
Bauprogramm sowie in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012 werden<br />
notwendige und geplante Massnahmen inklusive ihrer finanziellen Auswirkungen dargestellt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen, insbesondere im<br />
Zusammenhang mit der Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen, wurden <strong>Parlament</strong> und Kommissionen jeweils umfassend informiert.<br />
Der Bundesrat ist bereit, auf dieser Basis auch für die Nationalstrassen und in Analogie zur Vorlage Finanzierung und Ausbau Eisenbahninfrastruktur<br />
Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (Fabi) die strategischen Bedürfnisse der Nationalstrassen inklusive Finanzierungssituation aufzubereiten und an die<br />
zwischenzeitlich erfolgten Beschlüsse der eidgenössischen Räte zu Fabi und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz anzupassen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 31. Mai 2012 im Anschluss an die Verabschiedung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (12.018)<br />
oppositionslos angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, für den Bereich Strasseninfrastruktur eine langfristige und umfassende Bedarfsplanung aufzuarbeiten, daraus<br />
ein strategisches Entwicklungsprogramm abzuleiten und Möglichkeiten zur nachhaltigen Finanzierung aufzuzeigen. Sie erachtet es als sinnvoll, dass dem <strong>Parlament</strong><br />
für die Strassen und die Schieneninfrastruktur möglichst umfassende und transparente Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen. Einig ist sich die<br />
Kommission zudem, dass die Erarbeitung dieser Grundlagen keinerlei negative Auswirkungen auf die laufenden Geschäfte, namentlich den Ausbau und die<br />
Finanzierung der Bahninfrastruktur (12.018 FABI), haben soll. Ziel kann nicht die Blockade laufender Geschäfte die inzwischen im Zuständigkeitsbereich des<br />
<strong>Parlament</strong>s selbst sind sein, sondern eine möglichst sinnvolle verkehrliche, volkswirtschaftliche und finanzielle Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger.<br />
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