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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

12.3329 n Mo. Nationalrat (KVF­NR (12.018)). Strategisches Entwicklungsprogramm für die<br />

Strasseninfrastruktur<br />

français<br />

Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 16. August 2012<br />

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 16. August 2012 die von ihrer Schwesterkommission am 19. März 2012<br />

eingereichte und vom Nationalrat am 31. Mai 2012 angenommene Motion beraten.<br />

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage für ein strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur zu erarbeiten, welches aufzeigt, welche<br />

Ausbauprojekte bis 2030 anstehen (inklusive Hauptstrassen) und wie diese finanziert werden sollen.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.<br />

Berichterstattung: Hêche<br />

Im Namen der Kommission<br />

Der Präsident: Claude Hêche<br />

1. Text<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />

4. Erwägungen der Kommission<br />

1. Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für ein strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur zu erarbeiten (analog dem Strategischen<br />

Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, Step, bei der Vorlage Finanzierung und Ausbau Eisenbahninfrastruktur Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, Fabi),<br />

welches aufzeigt, welche Ausbauprojekte bis 2030 anstehen (inklusive Hauptstrassen) und wie diese finanziert werden sollen.<br />

Ziel muss es sein, die Vorlage Strasseninfrastruktur auf den gleichen Stand wie die Vorlage Fabi zu bringen, damit das <strong>Parlament</strong> beide Vorlagen auf dem gleichen<br />

konzeptionellen Stand beraten kann.<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. Mai 2012<br />

Der Bundesrat hat mit dem Sachplan Verkehr, Umsetzungsteil Strasse, bereits ein strategisches Entwicklungsinstrument für die Strasseninfrastruktur vorgesehen.<br />

Für die Nationalstrassen liegen heute bereits verschiedene Instrumente beziehungsweise Grundlagen vor, welche die geplante strategische Entwicklung der<br />

Nationalstrassen beleuchten. Im Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010, "Zukunft der nationalen Infrastrukturen in der Schweiz", in der ersten Botschaft<br />

des Bundesrates zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln vom 11. November 2009, im langfristigen<br />

Bauprogramm sowie in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012 werden<br />

notwendige und geplante Massnahmen inklusive ihrer finanziellen Auswirkungen dargestellt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen, insbesondere im<br />

Zusammenhang mit der Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen, wurden <strong>Parlament</strong> und Kommissionen jeweils umfassend informiert.<br />

Der Bundesrat ist bereit, auf dieser Basis auch für die Nationalstrassen und in Analogie zur Vorlage Finanzierung und Ausbau Eisenbahninfrastruktur<br />

Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (Fabi) die strategischen Bedürfnisse der Nationalstrassen inklusive Finanzierungssituation aufzubereiten und an die<br />

zwischenzeitlich erfolgten Beschlüsse der eidgenössischen Räte zu Fabi und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz anzupassen.<br />

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />

Der Nationalrat hat die Motion am 31. Mai 2012 im Anschluss an die Verabschiedung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (12.018)<br />

oppositionslos angenommen.<br />

4. Erwägungen der Kommission<br />

Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, für den Bereich Strasseninfrastruktur eine langfristige und umfassende Bedarfsplanung aufzuarbeiten, daraus<br />

ein strategisches Entwicklungsprogramm abzuleiten und Möglichkeiten zur nachhaltigen Finanzierung aufzuzeigen. Sie erachtet es als sinnvoll, dass dem <strong>Parlament</strong><br />

für die Strassen­ und die Schieneninfrastruktur möglichst umfassende und transparente Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen. Einig ist sich die<br />

Kommission zudem, dass die Erarbeitung dieser Grundlagen keinerlei negative Auswirkungen auf die laufenden Geschäfte, namentlich den Ausbau und die<br />

Finanzierung der Bahninfrastruktur (12.018 FABI), haben soll. Ziel kann nicht die Blockade laufender Geschäfte ­ die inzwischen im Zuständigkeitsbereich des<br />

<strong>Parlament</strong>s selbst sind ­ sein, sondern eine möglichst sinnvolle verkehrliche, volkswirtschaftliche und finanzielle Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger.<br />

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