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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011, Seite 96).<br />

Die Erklärung der Imonitraf­Regionen der Alpenländer (zu denen u. a. das Tessin und die Zentralschweizer Kantone gehören)<br />

von Innsbruck aus dem Januar 2008 zeigt grosses Interesse an der Alpentransitbörse. Im September 2011 in Luzern<br />

schrieben sie: "Auch bei den notwendigen Massnahmen sind sich die Regionen weitgehend einig ­ sowohl bei den kurzfristig<br />

umzusetzenden Massnahmen als auch bei der grundsätzlichen Notwendigkeit eines gemeinsamen Steuerungsinstruments wie<br />

z. B. der Alpentransitbörse." Die Regionen der Alpenländer haben schliesslich Ende Mai 2012 in Lyon im Rahmen des<br />

Abschlusses von Imonitraf die Einführung eines neuen Verkehrsmanagement­Systems, beispielsweise einer<br />

Alpentransitbörse, gefordert (http://www.imonitraf.org/i4Def.aspx?Tabld=364).<br />

Die KVF­SR ist im Mai 2012 einer Kommissionsmotion ihrer Schwesterkommission im Wesentlichen gefolgt. Drei der<br />

beantragten Punkte befassen sich mit Verhandlungen mit der EU hinsichtlich verkehrspolitischer Bestimmungen und<br />

Massnahmen zum Schutz vor dem alpenquerenden Güterverkehr auf der Strasse; einer davon befasst sich ausdrücklich mit<br />

der Einführung einer Alpentransitbörse. Allerdings sieht bereits das Güterverkehrsverlagerungsgesetz in Artikel 6 vor, dass der<br />

Bundesrat völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitbörse abschliessen kann. Obwohl<br />

die Kommissionsmotionen der national­ und ständerätlichen KVF den Willen zur Einführung einer Alpentransitbörse<br />

untermauern, dürfte die zu erwartende Wirkung einer Überweisung eher bescheiden ausfallen, wie der jüngste<br />

Verlagerungsbericht darlegt. Das liegt vor allem daran, dass die Abstimmung mit dem Ausland zwingend gefordert ist.<br />

Nicht nur im Verkehrsabkommen (das Landverkehrsabkommen ist eines der sieben bilateralen Abkommen zwischen der<br />

Schweiz und der EU, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind), sondern auch in anderen Verträgen mit der Schweiz haben die<br />

EU bzw. einige ihrer Länder ihrerseits Verpflichtungen übernommen (Bau von Zufahrtsstrecken, Verladeterminals), die nach<br />

heutigem Kenntnisstand bis zur Eröffnung des Gotthard­Basistunnels nicht erfüllt sein werden. Eine Anwendung wirklich<br />

griffiger Instrumente im Sinne der Verlagerungspolitik ist deshalb auch vor diesem Hintergrund zu würdigen.<br />

Der vorliegende Motionstext lag im Frühling 2012 bereits der KVF­SR vor und wurde dort nur sehr knapp nicht unterstützt. Er<br />

will darauf hinwirken, dass der Bundesrat mit gestärktem Rücken seine Verhandlungen über die Einführung einer<br />

Alpentransitbörse antreten kann.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Auf der Basis der "Gemeinsamen Erklärung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Alpenraum, insbesondere in<br />

Alpentunnels" laufen im Rahmen des sogenannten "Follow­up­Zürich­Prozesses" seit über zehn Jahren Diskussionen zum<br />

Thema Verkehrssicherheit und Verlagerung im Alpenraum.<br />

Mit Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die<br />

Schiene (GVVG; SR740.1) wurde der Bundesrat ermächtigt, völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland<br />

abgestimmte Alpentransitbörse abzuschliessen. Für die Umsetzung der Alpentransitbörse hat der Bundesrat der<br />

Bundesversammlung eine Botschaft mit einem Gesetzentwurf zu unterbreiten.<br />

Ausführliche Analysen und Berichte zeigen zwar verkehrslenkende und verlagernde Wirkungen eines Instruments wie der<br />

Alpentransitbörse auf, weisen aber auch auf die bisher ungenügenden rechtlichen Grundlagen zur Einführung im europäischen<br />

Kontext hin. Die politische Bereitschaft in den EU­Alpenländern zur Einführung von limitierenden Instrumenten, welche die<br />

Transportkosten verteuern, ist ­ nicht zuletzt auch im Kontext der gegenwärtigen Wirtschafts­ und Finanzkrise ­ gering.<br />

Mit dem Verlagerungsbericht 2011 hat der Bundesrat daher ausgeführt, dass er derzeit keine Möglichkeit sieht, internationale<br />

Abkommen zur Alpentransitbörse oder zu anderen limitierenden Schwerverkehrsmanagement­Instrumenten abzuschliessen.<br />

In der langfristigen Perspektive verfolgt der Bundesrat jedoch das Konzept der Einführung eines limitativen Instruments wie<br />

einer Alpentransitbörse weiter. Im Rahmen des "Follow­up­Zürich­Prozesses" haben die Verkehrsminister der Alpenländer im<br />

Abschlussdokument des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes (2009­2012) "Schlussfolgerungen von Leipzig" vom 2. Mai 2012 diese<br />

Langfristperspektive festgehalten. In den nächsten Jahren sollen die einzelnen Schritte zur konkreten Einführung definiert<br />

werden. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen unter Alpenländern braucht Zeit und kann in diesem politisch<br />

sensiblen Bereich nur in kleinen Schritten vollzogen werden.<br />

Mit der Aufnahme einer Frist für die Einführung einer Alpentransitbörse oder eines ähnlichen limitierenden Instruments in das<br />

GVVG würde der Spielraum für Verhandlungen mit dem Ausland bzw. der EU zeitlich eingeengt und an zusätzliche<br />

innenpolitische Bedingungen geknüpft. Diese Verhandlungen sind u. a. nötig, da im Landverkehrsabkommen der Grundsatz<br />

der Nichteinführung einseitiger mengenmässiger Beschränkungen verankert ist. Dessen ungeachtet könnte eine eigenständige<br />

Einführung der Alpentransitbörse in der Schweiz zwar eine limitierende Wirkung auf die Verkehrsflüsse durch das Land haben,<br />

hätte aber kaum positive Auswirkungen auf den Verkehr im gesamten Alpenraum. Ein derartiges Regime würde im Gegenteil<br />

Mehr­ und Umwegverkehr auf anderen Alpenkorridoren generieren, was die Position der Schweiz gegenüber den<br />

Partnerstaaten schwächen könnte und dem Grundgedanken des gesamten Alpen­ und Umweltschutzes widersprechen würde.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

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