Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011, Seite 96).<br />
Die Erklärung der ImonitrafRegionen der Alpenländer (zu denen u. a. das Tessin und die Zentralschweizer Kantone gehören)<br />
von Innsbruck aus dem Januar 2008 zeigt grosses Interesse an der Alpentransitbörse. Im September 2011 in Luzern<br />
schrieben sie: "Auch bei den notwendigen Massnahmen sind sich die Regionen weitgehend einig sowohl bei den kurzfristig<br />
umzusetzenden Massnahmen als auch bei der grundsätzlichen Notwendigkeit eines gemeinsamen Steuerungsinstruments wie<br />
z. B. der Alpentransitbörse." Die Regionen der Alpenländer haben schliesslich Ende Mai 2012 in Lyon im Rahmen des<br />
Abschlusses von Imonitraf die Einführung eines neuen VerkehrsmanagementSystems, beispielsweise einer<br />
Alpentransitbörse, gefordert (http://www.imonitraf.org/i4Def.aspx?Tabld=364).<br />
Die KVFSR ist im Mai 2012 einer Kommissionsmotion ihrer Schwesterkommission im Wesentlichen gefolgt. Drei der<br />
beantragten Punkte befassen sich mit Verhandlungen mit der EU hinsichtlich verkehrspolitischer Bestimmungen und<br />
Massnahmen zum Schutz vor dem alpenquerenden Güterverkehr auf der Strasse; einer davon befasst sich ausdrücklich mit<br />
der Einführung einer Alpentransitbörse. Allerdings sieht bereits das Güterverkehrsverlagerungsgesetz in Artikel 6 vor, dass der<br />
Bundesrat völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitbörse abschliessen kann. Obwohl<br />
die Kommissionsmotionen der national und ständerätlichen KVF den Willen zur Einführung einer Alpentransitbörse<br />
untermauern, dürfte die zu erwartende Wirkung einer Überweisung eher bescheiden ausfallen, wie der jüngste<br />
Verlagerungsbericht darlegt. Das liegt vor allem daran, dass die Abstimmung mit dem Ausland zwingend gefordert ist.<br />
Nicht nur im Verkehrsabkommen (das Landverkehrsabkommen ist eines der sieben bilateralen Abkommen zwischen der<br />
Schweiz und der EU, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind), sondern auch in anderen Verträgen mit der Schweiz haben die<br />
EU bzw. einige ihrer Länder ihrerseits Verpflichtungen übernommen (Bau von Zufahrtsstrecken, Verladeterminals), die nach<br />
heutigem Kenntnisstand bis zur Eröffnung des GotthardBasistunnels nicht erfüllt sein werden. Eine Anwendung wirklich<br />
griffiger Instrumente im Sinne der Verlagerungspolitik ist deshalb auch vor diesem Hintergrund zu würdigen.<br />
Der vorliegende Motionstext lag im Frühling 2012 bereits der KVFSR vor und wurde dort nur sehr knapp nicht unterstützt. Er<br />
will darauf hinwirken, dass der Bundesrat mit gestärktem Rücken seine Verhandlungen über die Einführung einer<br />
Alpentransitbörse antreten kann.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Auf der Basis der "Gemeinsamen Erklärung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Alpenraum, insbesondere in<br />
Alpentunnels" laufen im Rahmen des sogenannten "FollowupZürichProzesses" seit über zehn Jahren Diskussionen zum<br />
Thema Verkehrssicherheit und Verlagerung im Alpenraum.<br />
Mit Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die<br />
Schiene (GVVG; SR740.1) wurde der Bundesrat ermächtigt, völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland<br />
abgestimmte Alpentransitbörse abzuschliessen. Für die Umsetzung der Alpentransitbörse hat der Bundesrat der<br />
Bundesversammlung eine Botschaft mit einem Gesetzentwurf zu unterbreiten.<br />
Ausführliche Analysen und Berichte zeigen zwar verkehrslenkende und verlagernde Wirkungen eines Instruments wie der<br />
Alpentransitbörse auf, weisen aber auch auf die bisher ungenügenden rechtlichen Grundlagen zur Einführung im europäischen<br />
Kontext hin. Die politische Bereitschaft in den EUAlpenländern zur Einführung von limitierenden Instrumenten, welche die<br />
Transportkosten verteuern, ist nicht zuletzt auch im Kontext der gegenwärtigen Wirtschafts und Finanzkrise gering.<br />
Mit dem Verlagerungsbericht 2011 hat der Bundesrat daher ausgeführt, dass er derzeit keine Möglichkeit sieht, internationale<br />
Abkommen zur Alpentransitbörse oder zu anderen limitierenden SchwerverkehrsmanagementInstrumenten abzuschliessen.<br />
In der langfristigen Perspektive verfolgt der Bundesrat jedoch das Konzept der Einführung eines limitativen Instruments wie<br />
einer Alpentransitbörse weiter. Im Rahmen des "FollowupZürichProzesses" haben die Verkehrsminister der Alpenländer im<br />
Abschlussdokument des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes (20092012) "Schlussfolgerungen von Leipzig" vom 2. Mai 2012 diese<br />
Langfristperspektive festgehalten. In den nächsten Jahren sollen die einzelnen Schritte zur konkreten Einführung definiert<br />
werden. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen unter Alpenländern braucht Zeit und kann in diesem politisch<br />
sensiblen Bereich nur in kleinen Schritten vollzogen werden.<br />
Mit der Aufnahme einer Frist für die Einführung einer Alpentransitbörse oder eines ähnlichen limitierenden Instruments in das<br />
GVVG würde der Spielraum für Verhandlungen mit dem Ausland bzw. der EU zeitlich eingeengt und an zusätzliche<br />
innenpolitische Bedingungen geknüpft. Diese Verhandlungen sind u. a. nötig, da im Landverkehrsabkommen der Grundsatz<br />
der Nichteinführung einseitiger mengenmässiger Beschränkungen verankert ist. Dessen ungeachtet könnte eine eigenständige<br />
Einführung der Alpentransitbörse in der Schweiz zwar eine limitierende Wirkung auf die Verkehrsflüsse durch das Land haben,<br />
hätte aber kaum positive Auswirkungen auf den Verkehr im gesamten Alpenraum. Ein derartiges Regime würde im Gegenteil<br />
Mehr und Umwegverkehr auf anderen Alpenkorridoren generieren, was die Position der Schweiz gegenüber den<br />
Partnerstaaten schwächen könnte und dem Grundgedanken des gesamten Alpen und Umweltschutzes widersprechen würde.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
288