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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Schliesslich ist es der Schweiz gelungen, eine <strong>Schweizer</strong> Verbindungsperson im italienischen Innenministerium für einen<br />

befristeten Einsatz zu stationieren. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Dublin­Bereich<br />

erweitert und wo möglich ausgebaut werden. Dank diesen intensiven Anstrengungen verfügt die Schweiz über einen<br />

privilegierten Kontakt zu den italienischen Behörden.<br />

Seit der Umsetzung des Dublin­Assoziierungsabkommens beläuft sich die Anzahl Überstellungen bei Dublin­Verfahren mit<br />

Österreich und Deutschland auf etwa je 14 Personen pro Monat. Nach Italien dagegen überstellt die Schweiz etwa zehnmal<br />

mehr: nämlich etwa 143 Personen pro Monat. Angesichts der hohen Anzahl an Dublin­Fällen und den Überstellungs­<br />

Beschränkungen aus Sicherheitsgründen seitens der Fluggesellschaften ist eine Verkürzung des gesamten Verfahrens auf<br />

zehn Tage unrealistisch. Auch für die Kantone selbst wäre die Organisation von Dublin­Überstellungen im Zeitraum von zehn<br />

Tagen nicht zu bewältigen.<br />

Die Dauer der Vollzugsphase in den Kantonen ist sehr unterschiedlich und insbesondere abhängig von der internen<br />

Organisation, den Personalressourcen und den zur Verfügung stehenden Haftplätzen. Was die direkten Überstellungen auf<br />

dem Landweg betrifft, wurde bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.3802, "Rückführungen per Zug!",<br />

ausgeführt, dass die Umsetzung von Landüberstellungen im Falle von Italien in der Praxis sehr umständlich wäre und keine<br />

eigentliche Verbesserung in der Dublin­Zusammenarbeit bringen würde. Ausserdem wurden in Zusammenarbeit mit den<br />

kantonalen Behörden und unter Beachtung der gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben gezielt Massnahmen erarbeitet,<br />

die zur Eindämmung von unbegründeten Dublin­Mehrfachgesuchen beitragen sollen. Damit soll der Aufenthalt in der Schweiz<br />

für betroffene Personen unattraktiver werden, da für diese kein erneutes Asylverfahren mehr eingeleitet wird und sie somit nicht<br />

mehr zum Verbleib in den Empfangs­ und Verfahrenszentren (EVZ) berechtigt sind. Die neue Praxis findet seit dem 20. April<br />

2012 Anwendung.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Dokumente<br />

Anträge, Fahnen<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

14.06.2012 NR Annahme.<br />

24.09.2012 SR Ablehnung.<br />

Behandelnde Kommissionen<br />

Staatspolitische Kommission SR (SPK­SR)<br />

Antrag: Ablehnung<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

bilaterales Abkommen Dubliner Abkommen Zuständigkeit für Asylgesuch Italien Asylbewerber/in<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

2811<br />

Zuständig<br />

Justiz­ und Polizeidepartement<br />

273

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