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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Verwertungsgesellschaften sind nicht Teil der Bundesverwaltung, sondern sind privatrechtliche Genossenschaften. Sie übernehmen keine öffentlichen Aufgaben,<br />

sondern sind für die kollektive Verwertung von (privaten Einzel­)Rechten zuständig, welche deren Inhaber nicht einzeln geltend machen können und deshalb den<br />

Verwertungsgesellschaften abtreten.<br />

Die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften hinsichtlich ihrer Kader und leitenden Organe wird in den dafür zuständigen Organen<br />

(Generalversammlungen) diskutiert und beschlossen. Die Autonomie der Gesellschaften und die Beschlüsse ihrer Organe sind zu respektieren.<br />

Im Übrigen werden Anstrengungen unternommen, um die Erhebungskosten in vernünftigem Rahmen zu halten, und die Situation stellt sich in der Schweiz im<br />

internationalen Vergleich keineswegs als besonders problematisch dar.<br />

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen, dem Beschluss des Nationalrates, der Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen.<br />

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