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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

10.488 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />

Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung<br />

Eingereicht von<br />

Neirynck Jacques<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

23.09.2010<br />

Nationalrat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende<br />

parlamentarische Initiative ein:<br />

Artikel 13 Absatz 1 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006 wird wie folgt geändert:<br />

Art. 13 Abs. 1 Bst. c<br />

c. die Anmeldegebühr und die Entschädigungen für die Expertinnen und Experten.<br />

Begründung<br />

Am 26. November 2008 hat der Bundesrat die Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären<br />

Medizinalberufe gemäss dem revidierten Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 erlassen. Darin sind die Prüfungsgebühren<br />

wie folgt festgelegt:<br />

­ Anmeldegebühr: 200 Franken;<br />

­ Prüfungsgebühr: 1500 bis 2500 Franken, je nach Fachgebiet;<br />

­ Diplomerteilung: 500 Franken.<br />

Damit ergeben sich für die Kandidatinnen und Kandidaten Gesamtkosten von 3200 Franken.<br />

Nach der Vernehmlassung zu diesem Erlass hat der Bundesrat einer Revision der Verordnung zugestimmt und die<br />

Prüfungsgebühr auf 1500 Franken und die Gesamtkosten entsprechend auf 2200 Franken gesenkt. Trotzdem bleiben die<br />

Gebühren eine grosse finanzielle Belastung für die Studierenden und sind in dieser Höhe für universitäre Ausbildungen nicht<br />

üblich.<br />

Der Bundesrat führt an, dass durch die neue Abschlussprüfung nach internationalen Standards Kosten entstehen, die<br />

mitberücksichtigt werden müssen. Mit anderen Worten fordert er eine höhere Kostenbeteiligung der Studierenden. Dieser<br />

Denkansatz sucht im akademischen Kontext seinesgleichen. Denn die Gebühren sind üblicherweise symbolisch und nicht als<br />

Kostenbeteiligung zu verstehen: Sie sollen verhindern, dass sich Studierende auf gut Glück an Prüfungen versuchen, ohne<br />

sich ernsthaft darauf vorbereitet zu haben. Die Überwälzung der tatsächlichen Kosten für eine Leistung auf die Studierenden<br />

wirft das Konzept der Bildung als Service public und Investition der Gemeinschaft über den Haufen. ETH­Ingenieurinnen und ­<br />

Ingenieure entrichten dem Bund keine Gebühren für das eidgenössische Diplom. Eine Medizinstudentin oder ein<br />

Medizinstudent aus Deutschland zahlt keine Gebühren für die Abschlussprüfung und kann den Abschluss für eine Gebühr von<br />

nur 680 Franken in der Schweiz anerkennen lassen.<br />

Der Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen macht sich in unseren Spitälern klar bemerkbar. Die Schweiz muss ungefähr<br />

20 Prozent mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können.<br />

Der Bund muss seine Verantwortung wahrnehmen und die schon so zahlreichen Hindernisse, auf die jungen Ärztinnen und<br />

Ärzte in ihrer Ausbildung stossen, aus dem Weg räumen und nicht noch zusätzliche schaffen.<br />

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