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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Umfrage bei den Schulen hat gezeigt, dass im Jahre 2008 rund 5 Prozent der Rekruten ein Fraktionierungsgesuch gestellt<br />

haben, das in der Regel auch bewilligt wurde. Bei den Kaderanwärtern steigt dieser Anteil auf rund 10 Prozent.<br />

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach die militärischen Dienstleistungen möglichst mit der zivilen<br />

Ausbildung koordiniert werden müssen. Da jedoch die notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Rechtsgrundlagen<br />

vorhanden sind, besteht aus seiner Sicht im Moment kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Weitere Massnahmen zur<br />

Optimierung der Vereinbarkeit von Militärdienst und höherer Ausbildung werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee<br />

geprüft. Zu beachten sind dabei folgende Aspekte:<br />

1. Die Einführung des Bologna­Modells hat zur Folge, dass es den Studierenden praktisch nicht mehr möglich ist, längere<br />

Grundausbildungsdienste während den Semesterferien zu absolvieren. Für Studierende, die kein Zwischenjahr absolvieren<br />

und gleich mit dem Studium beginnen möchten, besteht die Möglichkeit der Fraktionierung der RS nach der 13. Woche<br />

(Abschluss allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung). Damit das Semester ab Beginn absolviert werden kann, sind<br />

die Schulkommandanten angewiesen, den Rekruten ab Ende der 11. RS­Woche auf Antrag zu entlassen (siehe Reglement<br />

51.024, Organisation in Ausbildungsdiensten, Ziff. 17 Abs. 3). Der Rest der RS (5 oder 8 Wochen) kann im Folgejahr in den<br />

Semesterferien geleistet werden. Eine Absolvierung der RS, ohne den Beginn des Studiums zu verschieben, ist also möglich.<br />

Diese Fraktionierung bringt allerdings erhebliche Nachteile mit sich: sehr hohe Arbeitsbelastung der betroffenen Studierenden,<br />

einen gewissen administrativen Aufwand (Gesuch um Fraktionierung, Bestätigung der Hochschule), Einteilung der Fraktionierer<br />

als Betriebssoldaten, Streichung des Vorschlags für die Weiterausbildung wegen mehrmaliger Verschiebungen und<br />

Reibungsverlust für die Ausbildung. Deshalb empfehlen Armee und Bildungsinstitutionen in der Regel den einjährigen<br />

Unterbruch des Studiums bzw. die Absolvierung der RS vor oder nach dem Studium. Bei einer militärischen Weiterausbildung<br />

ist ein Zwischenjahr unumgänglich.<br />

2. Die Kommission zivile und militärische Ausbildung, in der neben Vertretern der Armee und der Kantone auch sämtliche<br />

Bereiche der zivilen Ausbildung und die Arbeitgeber vertreten sind, verfolgt die Entwicklung und erarbeitet<br />

Verbesserungsmassnahmen wie z. B. das Merkblatt "Koordination von ziviler und militärischer Ausbildung". Hilfreich ist auch<br />

die Informationsbroschüre "Empfehlungen Studium und Militärdienst". Auf der regionalen Ebene sind die Kommandos der<br />

Territorialregionen für die Information und die Beratung der Bildungsstätten zuständig. Den Bildungsstätten ihrerseits wird<br />

empfohlen, Beratungsstellen für zivile und militärische Ausbildung einzurichten, welche grösstenteils bereits bestehen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 24.11.2010<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Dokumente<br />

Medienmitteilungen<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Kommissionsberichte<br />

3. September 2012 ­ Sicherheitspolitische Kommission SR ­ Ständerat<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

09.12.2011 NR Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Galladé.<br />

07.06.2012 NR Annahme.<br />

19.09.2012 SR Ablehnung.<br />

Behandelnde Kommissionen<br />

Sicherheitspolitische Kommission SR (SiK­SR)<br />

Antrag: Ablehnung<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

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