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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3451 – Motion<br />

Energetische Sanierung von touristischen Zweitwohnungen<br />

Eingereicht von<br />

Imoberdorf René<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

07.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Programmvereinbarungen mit den betroffenen Kantonen gestützt auf Artikel 34<br />

des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2­Emissionen vom 23. Dezember 2011 einen Drittel der verfügbaren Mittel<br />

für Gebäudesanierungen zweckgebunden für die energetische Sanierung von touristischen Zweitwohnungen zu verwenden.<br />

Begründung<br />

Touristische Zweitwohnungen, also jene Zweitwohnungen, die entweder von den Besitzern selber zu Ferienzwecken benutzt<br />

oder vermietet werden, machen einen erheblichen Teil des Gebäudebestandes der Schweiz aus. Vor allem die<br />

selbstgenutzten touristischen Zweitwohnungen stehen während des grössten Teils des Jahres leer, werden aber oft während<br />

der Wintermonate geheizt, um Kälteschäden zu vermeiden. Selbst bei vermieteten Zweitwohnungen liegt die durchschnittliche<br />

Belegung im Jahresdurchschnitt selten über 60 Tage. Im Gegensatz zu dauerhaft bewohnten Gebäuden ist der Anreiz zur<br />

energetischen Sanierung deshalb geringer. Ein grosser Teil der touristischen Zweitwohnungen wurde in der Boom­Phase der<br />

Sechziger­ und Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts erstellt, ist oft schlecht isoliert und muss dringend energetisch saniert<br />

werden. In einigen Fällen kann sogar der Abbruch und Ersatzneubau sinnvoller sein.<br />

Etliche touristische Zweitwohnungen aus der Boom­Phase sind noch mit Elektro­ oder Ölheizungen ausgerüstet. Neue<br />

erneuerbare Energien wie bei Wärmepumpen und Solaranlagen kommen nur bei den neuesten Gebäuden zum Einsatz. Der<br />

Bau neuer touristischer Zweitwohnungen wird aber durch die Annahme der Zweitwohnungs­Initiative stark eingeschränkt. Aus<br />

energetischer Sicht muss deshalb der Fokus auf die Sanierung des bestehenden Gebäudeparks gelegt werden. Dadurch kann<br />

ein nicht zu vernachlässigender Beitrag zur Reduktion von CO2­Emissionen geleistet werden. Zudem werden durch die<br />

energetische Sanierung die touristischen Zweitwohnungen besser vermietbar, was auch im Interesse des Tourismus ist.<br />

Die vorgeschlagene Massnahme kann rasch und ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes umgesetzt werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Bei bestehenden Gebäuden gibt es ein erhebliches Potenzial zur Reduktion der CO2­Emissionen und des Energieverbrauchs,<br />

wobei Zweitwohnungen nur einen kleinen Teil ausmachen dürften.<br />

Im CO2­Gesetz für die Zeit nach 2012 hat das <strong>Parlament</strong> den Plafond für das Gebäudeprogramm, das aus einem Drittel der<br />

Einnahmen aus der CO2­Abgabe alimentiert wird, von heute 200 auf 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Maximal ein Drittel<br />

der Mittel wird gemäss Gesetz den Kantonen als Globalbeiträge für die Förderung erneuerbarer Energien, der<br />

Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik ausgerichtet. Mindestens zwei Drittel der Mittel sind für die energetische Sanierung<br />

der Gebäudehülle bestimmt, die in einem schweizweit einheitlich abgewickelten Programm gefördert wird. Dabei sind Erst­ und<br />

Zweitwohnungen gleichgestellt. Die Anreize, eine Zweitwohnung energetisch zu sanieren, dürften allerdings geringer sein,<br />

zumal die erwarteten Einsparungen an den Heizkosten kleiner sind. Weil am ständigen Wohnsitz in der Regel länger geheizt<br />

wird und die potenzielle CO2­Wirkung dadurch grösser ist, gibt es nach Ansicht des Bundesrates auch aus klima­ und<br />

energiepolitischer Optik keinen Grund, einen bestimmten Anteil des Gebäudeprogramms ausschliesslich für Zweitwohnungen<br />

zu reservieren. Vielversprechender ist der Ansatz, den einzelne Kantone im Rahmen ihrer Mustervorschriften verfolgen, indem<br />

sie für den Neubau und die Sanierung von Zweitwohnungen eine Fernregulierungsmöglichkeit der Heizungen vorschreiben.<br />

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