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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Schadstoffemissionen verursachen oder einen geringen Sicherheitsstandard aufweisen.<br />

Bei den Steuern auf Motorfahrzeugen ist zu unterscheiden zwischen der jährlich zu entrichtenden Steuer auf Motorfahrzeugen<br />

(Motorfahrzeugsteuer) und der eidgenössischen Steuer auf Automobilen, die bei der Einfuhr oder Herstellung im Inland<br />

erhoben wird (Automobilsteuer). Die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer fällt in die Kompetenz der Kantone. Wollte der Bund in<br />

diesem Bereich Vorschriften erlassen, müsste die Verfassung entsprechend geändert werden. Aufgrund der bestehenden<br />

rechtlichen Grundlagen wäre die Schaffung eines Steueranreizes auf Bundesebene einzig im Rahmen der Automobilsteuer<br />

möglich. Am 23. November 2005 hat sich der Bundesrat entschieden, auf die Revision der Automobilsteuer zu verzichten, weil<br />

er die Wirkung im Verhältnis zum Vollzugsaufwand als zu gering einstuft. Am 20. April 2006 hat der Bundesrat das Postulat<br />

Heim "Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge" (05.3703) gutgeheissen. Dieses fordert die Prüfung der Einführung einer<br />

proportionalen Mehrverbrauchsabgabe bei der Zulassung von Neufahrzeugen. Am 8. September 2005 wurde im bernischen<br />

<strong>Parlament</strong> die Motion "Standesinitiative für eine Differenzierung der Automobilsteuer auf Bundesebene" angenommen. Diese<br />

Standesinitiative ist von der UREK­SR und der UREK­NR gutgeheissen worden, womit die UREK­SR beauftragt ist, eine<br />

entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.<br />

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Feinstaub ist das UVEK gegenwärtig daran, Kriterien für energieeffiziente und<br />

emissionsarme Fahrzeuge zu erarbeiten. Für leichte Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird ein umfassendes Set von Kriterien<br />

erstellt, das sich auf den Treibstoffverbrauch sowie auf die ökologische und gesundheitliche Bedeutung der Emissionen dieser<br />

Fahrzeuge bezieht. Dies erlaubt es den verschiedenen Akteuren (Kantonen, Städten, Flottenbetreibern, Bürgerinnen und<br />

Bürgern usw.), energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen bzw. zu fördern. Es steht den Kantonen frei, dieses<br />

Kriterienset auch für eine entsprechende Differenzierung ihrer kantonalen Motorfahrzeugsteuern zu verwenden.<br />

Eine Ausweitung des Kriteriensets auf den Aspekt der Sicherheit ist grundsätzlich denkbar. Die Arbeiten zur Definition eines<br />

"sicheren" Fahrzeuges dürften sich allerdings als sehr umfangreich gestalten, wenn eine umfassende Lösung (z. B. aktive und<br />

passive Sicherheit, Kompatibilität mit schwächeren Verkehrsteilnehmern, Fahrassistenzsysteme) angestrebt werden soll.<br />

Antrag des Bundesrates vom 25.10.2006<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Dokumente<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Kommissionsberichte<br />

3. September 2012 ­ Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR ­ Ständerat<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

23.06.2006 NR Behandlungsfrist verlängert<br />

06.10.2006 NR Behandlungsfrist verlängert<br />

21.03.2007 NR Annahme.<br />

10.09.2012 SR Ablehnung.<br />

Behandelnde Kommissionen<br />

Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREK­SR)<br />

Antrag: Ablehnung<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (12)<br />

de Buman Dominique Graf Maya Huguenin Marianne Kohler Pierre Leuenberger Ueli Maury Pasquier Liliane<br />

9

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