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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

10.435 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />

Verbot der Prostitution Minderjähriger<br />

Eingereicht von<br />

Galladé Chantal<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

19.03.2010<br />

Nationalrat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende<br />

parlamentarische Initiative ein:<br />

Die Prostitution Minderjähriger wird verboten.<br />

Gegen Kundinnen und Kunden minderjähriger Prostituierter werden Strafen vorgesehen.<br />

Das von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor<br />

sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch soll ratifiziert werden.<br />

Begründung<br />

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Barthassat 08.3824 mit Recht erwähnt, ist die Prostitution in jugendlichem<br />

Alter "geeignet, die Betroffenen in ihrer sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen, sie zu traumatisieren sowie psychisch und<br />

sozial zu destabilisieren."<br />

Dennoch ist die Prostitution Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren heutzutage erlaubt. Das Strafrecht kann zu ihrem Schutz<br />

und zur Verfolgung ihrer Kundinnen und Kunden nur eingeschränkt angewandt werden. So macht sich nur strafbar, wer eine<br />

unmündige Person der Prostitution zuführt (Art. 195 StGB) oder mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von<br />

ihm oder ihr durch ein Erziehungs­, Betreuungs­ oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle<br />

Handlung vornimmt, indem er oder sie diese Abhängigkeit ausnützt (Art. 188 StGB). Verschiedene Motionen, die ein striktes<br />

Verbot der Prostitution Minderjähriger forderten, wurden im Juni 2009 mit knapper Mehrheit abgelehnt.<br />

Die Situation ist unbefriedigend. Zunächst ist die Annahme verfehlt, dass sich Minderjährige freiwillig prostituieren. Sie verfügen<br />

oft über keine Ausbildung und greifen in ihrer Not zu dieser einfachen Verdienstmöglichkeit. Ein zusätzliches<br />

besorgniserregendes Phänomen, das verschiedene Kinderschutzorganisationen anprangern, ist die Tatsache, dass es<br />

Minderjährige gibt, die sich prostituieren, um mehr Geld zu verdienen und sich damit Luxusprodukte leisten zu können. Die<br />

Banalisierung der Pornografie hat diese Tendenz noch verschärft, die sich langfristig destruktiv auf die Persönlichkeit<br />

auswirken kann. Indem Kundinnen und Kunden minderjähriger Prostituierter bestraft werden und die Prostitution Minderjähriger<br />

grundsätzlich verboten wird, können einerseits die Kinder vor den Kundinnen und Kunden und andererseits die Kinder vor sich<br />

selbst geschützt werden.<br />

Schliesslich geht es darum, dass sich die Schweiz der internationalen Rechtssituation anpasst. Das von der Schweiz<br />

unterzeichnete Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung<br />

und sexuellem Missbrauch wurde immer noch nicht ratifiziert. Danach müssen die teilnehmenden Staaten die Prostitution<br />

Minderjähriger nämlich verbieten.<br />

Die Schweiz ist bald das einzige europäische Land, das die Prostitution Minderjähriger erlaubt. Dieser Umstand macht unser<br />

Land zu einem bevorzugten Ziel von Sextouristinnen und ­touristen. Die Presse und verschiedene Kinderschutzorganisationen<br />

haben mit Besorgnis festgestellt, dass sich bestimmte Begleitagenturen (vor allem in Zürich und Genf) auf das Angebot<br />

Minderjähriger spezialisiert haben. Es ist höchste Zeit zu handeln.<br />

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