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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

10.3832 n Mo. Nationalrat (Stump). Koordination von Rekrutenschule und Studium<br />

français<br />

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 3. September 2012<br />

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK­S) hat an ihrer Sitzung vom<br />

3.September 2012 die von Nationalrätin Stump am 1. Oktober 2010 eingereichte und vom Nationalrat am 7. Juni 2012 angenommene Motion beraten.<br />

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Rekrutenschule und Studienbeginn so zu koordinieren, dass Maturanden das Studium beginnen können, ohne wegen der<br />

Rekrutenschule ein Zwischenjahr einlegen zu müssen und damit ein Jahr zu verlieren. Ausserdem sollen fraktionierte RS­Abschnitte so gelegt werden, dass den<br />

studierenden Rekruten genügend Zeit für Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.<br />

Berichterstattung: Hess Hans<br />

Im Namen der Kommission<br />

Der Präsident: Hans Hess<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

1. 2. Begründung<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. November 2010<br />

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />

4. Erwägungen der Kommission<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, Rekrutenschule und Studienbeginn so zu koordinieren, dass Maturanden das Studium beginnen können, ohne wegen der<br />

Rekrutenschule ein Zwischenjahr einlegen zu müssen und damit ein Jahr zu verlieren. Fraktionierte RS­Abschnitte sollen so gelegt werden, dass studierenden<br />

Rekruten genügend Zeit für Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.<br />

1. 2. Begründung<br />

Mit den heute üblichen Terminen ist es nicht möglich, in der Zeit zwischen Matura und Studiumbeginn die Rekrutenschule vollständig ohne mehrwöchige<br />

Überschneidungen zu absolvieren. Als Lösung empfiehlt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport das Einlegen eines<br />

Zwischenjahres, Weitermachen oder Durchdienen. Als letzte Möglichkeit wird die Fraktionierung der RS genannt, d. h. Unterbrechen der RS während des Studiums.<br />

Gemäss ETH kommt es jedoch auch mit dieser Variante zu grösseren Überschneidungen mit Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitungen, was zu stark<br />

erschwerten Prüfungsbedingungen führt. In der heutigen Praxis besteht weder seitens RS noch seitens Universitäten eine Gewähr, dass Fraktionierungs­ und<br />

Urlaubsgesuche bewilligt werden. Jeder Einzelfall führt zu aufreibenden Abklärungen und Diskussionen.<br />

Diese Situation ist ineffizient und für alle Seiten unbefriedigend. Einerseits braucht die Armee gut ausgebildete und motivierte Angehörige. Andererseits ist es für die<br />

Wirtschaft wichtig, ausgebildete und junge Arbeitskräfte zu finden, ohne dass unproduktive Zwischenjahre verlorengehen. Für angehende Studenten ist es<br />

demotivierend, wegen der RS mit Zeitverlust und Unsicherheiten bezüglich des Studiums konfrontiert zu werden.<br />

Es ist deshalb im Sinne von Armee und Wirtschaft, dass RS und Studium so koordiniert werden, dass Studierende kein Zwischenjahr einlegen müssen.<br />

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. November 2010<br />

Die Problematik betreffend Koordination Rekrutenschule (RS) und Studium wurde bereits im Rahmen des Postulates Malama 10.3570, "Vereinbarkeit von Militär und<br />

Ausbildung" (Antwort des Bundesrates vom 1. September 2010), beantwortet.<br />

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit der zunehmenden Komplexität sowohl der zivilen als auch der militärischen Ausbildung ein friktionsloses Nebeneinander<br />

nicht immer möglich ist. Das Drei­Start­Modell mit der unterbruchslosen Weiterausbildung nimmt jedoch in optimaler Weise Rücksicht auf die Bedürfnisse des zivilen<br />

Bereichs. RS und Studium gehen nur nebeneinander, wenn individuell nach der bestmöglichen Lösung gesucht wird. Die Möglichkeiten hierzu sind gegeben:<br />

frühzeitige Information am Orientierungstag betreffend Fraktionierung, Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbruch (Durchdiener), Einschub eines Zwischenjahres. Das<br />

militärische Ausbildungsmodell wurde darüber hinaus konstant an die zivilen Bedürfnisse angepasst, so beispielsweise seit 2007 mit der Vorverschiebung der RS um<br />

eine Woche.<br />

Bei den Rekruten beträgt der Anteil derjenigen, die ein Studium beginnen bzw. beginnen wollen oder bereits absolviert haben, rund 28 Prozent. Bei den<br />

Kaderanwärtern steigt der Studentenanteil bis gegen 40 Prozent, je nach Truppengattung. Eine Umfrage bei den Schulen hat gezeigt, dass im Jahre 2008 rund 5<br />

Prozent der Rekruten ein Fraktionierungsgesuch gestellt haben, das in der Regel auch bewilligt wurde. Bei den Kaderanwärtern steigt dieser Anteil auf rund 10<br />

Prozent.<br />

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach die militärischen Dienstleistungen möglichst mit der zivilen Ausbildung koordiniert werden müssen. Da<br />

jedoch die notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Rechtsgrundlagen vorhanden sind, besteht aus seiner Sicht im Moment kein unmittelbarer<br />

Handlungsbedarf. Weitere Massnahmen zur Optimierung der Vereinbarkeit von Militärdienst und höherer Ausbildung werden im Rahmen der Weiterentwicklung der<br />

Armee geprüft. Zu beachten sind dabei folgende Aspekte:<br />

1. Die Einführung des Bologna­Modells hat zur Folge, dass es den Studierenden praktisch nicht mehr möglich ist, längere Grundausbildungsdienste während den<br />

Semesterferien zu absolvieren. Für Studierende, die kein Zwischenjahr absolvieren und gleich mit dem Studium beginnen möchten, besteht die Möglichkeit der<br />

Fraktionierung der RS nach der 13. Woche (Abschluss allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung). Damit das Semester ab Beginn absolviert werden kann,<br />

sind die Schulkommandanten angewiesen, den Rekruten ab Ende der 11. RS­Woche auf Antrag zu entlassen (siehe Reglement 51.024, Organisation in<br />

Ausbildungsdiensten, Ziff. 17 Abs. 3). Der Rest der RS (5 oder 8 Wochen) kann im Folgejahr in den Semesterferien geleistet werden. Eine Absolvierung der RS, ohne<br />

den Beginn des Studiums zu verschieben, ist also möglich. Diese Fraktionierung bringt allerdings erhebliche Nachteile mit sich: sehr hohe Arbeitsbelastung der<br />

betroffenen Studierenden, einen gewissen administrativen Aufwand (Gesuch um Fraktionierung, Bestätigung der Hochschule), Einteilung der Fraktionierer als<br />

Betriebssoldaten, Streichung des Vorschlags für die Weiterausbildung wegen mehrmaliger Verschiebungen und Reibungsverlust für die Ausbildung. Deshalb<br />

empfehlen Armee und Bildungsinstitutionen in der Regel den einjährigen Unterbruch des Studiums bzw. die Absolvierung der RS vor oder nach dem Studium. Bei<br />

einer militärischen Weiterausbildung ist ein Zwischenjahr unumgänglich.<br />

2. Die Kommission zivile und militärische Ausbildung, in der neben Vertretern der Armee und der Kantone auch sämtliche Bereiche der zivilen Ausbildung und die<br />

Arbeitgeber vertreten sind, verfolgt die Entwicklung und erarbeitet Verbesserungsmassnahmen wie z. B. das Merkblatt "Koordination von ziviler und militärischer<br />

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