Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3832 n Mo. Nationalrat (Stump). Koordination von Rekrutenschule und Studium<br />
français<br />
Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 3. September 2012<br />
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiKS) hat an ihrer Sitzung vom<br />
3.September 2012 die von Nationalrätin Stump am 1. Oktober 2010 eingereichte und vom Nationalrat am 7. Juni 2012 angenommene Motion beraten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Rekrutenschule und Studienbeginn so zu koordinieren, dass Maturanden das Studium beginnen können, ohne wegen der<br />
Rekrutenschule ein Zwischenjahr einlegen zu müssen und damit ein Jahr zu verlieren. Ausserdem sollen fraktionierte RSAbschnitte so gelegt werden, dass den<br />
studierenden Rekruten genügend Zeit für Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Hess Hans<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hans Hess<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. November 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Rekrutenschule und Studienbeginn so zu koordinieren, dass Maturanden das Studium beginnen können, ohne wegen der<br />
Rekrutenschule ein Zwischenjahr einlegen zu müssen und damit ein Jahr zu verlieren. Fraktionierte RSAbschnitte sollen so gelegt werden, dass studierenden<br />
Rekruten genügend Zeit für Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.<br />
1. 2. Begründung<br />
Mit den heute üblichen Terminen ist es nicht möglich, in der Zeit zwischen Matura und Studiumbeginn die Rekrutenschule vollständig ohne mehrwöchige<br />
Überschneidungen zu absolvieren. Als Lösung empfiehlt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport das Einlegen eines<br />
Zwischenjahres, Weitermachen oder Durchdienen. Als letzte Möglichkeit wird die Fraktionierung der RS genannt, d. h. Unterbrechen der RS während des Studiums.<br />
Gemäss ETH kommt es jedoch auch mit dieser Variante zu grösseren Überschneidungen mit Vorlesungsbesuch und Prüfungsvorbereitungen, was zu stark<br />
erschwerten Prüfungsbedingungen führt. In der heutigen Praxis besteht weder seitens RS noch seitens Universitäten eine Gewähr, dass Fraktionierungs und<br />
Urlaubsgesuche bewilligt werden. Jeder Einzelfall führt zu aufreibenden Abklärungen und Diskussionen.<br />
Diese Situation ist ineffizient und für alle Seiten unbefriedigend. Einerseits braucht die Armee gut ausgebildete und motivierte Angehörige. Andererseits ist es für die<br />
Wirtschaft wichtig, ausgebildete und junge Arbeitskräfte zu finden, ohne dass unproduktive Zwischenjahre verlorengehen. Für angehende Studenten ist es<br />
demotivierend, wegen der RS mit Zeitverlust und Unsicherheiten bezüglich des Studiums konfrontiert zu werden.<br />
Es ist deshalb im Sinne von Armee und Wirtschaft, dass RS und Studium so koordiniert werden, dass Studierende kein Zwischenjahr einlegen müssen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. November 2010<br />
Die Problematik betreffend Koordination Rekrutenschule (RS) und Studium wurde bereits im Rahmen des Postulates Malama 10.3570, "Vereinbarkeit von Militär und<br />
Ausbildung" (Antwort des Bundesrates vom 1. September 2010), beantwortet.<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit der zunehmenden Komplexität sowohl der zivilen als auch der militärischen Ausbildung ein friktionsloses Nebeneinander<br />
nicht immer möglich ist. Das DreiStartModell mit der unterbruchslosen Weiterausbildung nimmt jedoch in optimaler Weise Rücksicht auf die Bedürfnisse des zivilen<br />
Bereichs. RS und Studium gehen nur nebeneinander, wenn individuell nach der bestmöglichen Lösung gesucht wird. Die Möglichkeiten hierzu sind gegeben:<br />
frühzeitige Information am Orientierungstag betreffend Fraktionierung, Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbruch (Durchdiener), Einschub eines Zwischenjahres. Das<br />
militärische Ausbildungsmodell wurde darüber hinaus konstant an die zivilen Bedürfnisse angepasst, so beispielsweise seit 2007 mit der Vorverschiebung der RS um<br />
eine Woche.<br />
Bei den Rekruten beträgt der Anteil derjenigen, die ein Studium beginnen bzw. beginnen wollen oder bereits absolviert haben, rund 28 Prozent. Bei den<br />
Kaderanwärtern steigt der Studentenanteil bis gegen 40 Prozent, je nach Truppengattung. Eine Umfrage bei den Schulen hat gezeigt, dass im Jahre 2008 rund 5<br />
Prozent der Rekruten ein Fraktionierungsgesuch gestellt haben, das in der Regel auch bewilligt wurde. Bei den Kaderanwärtern steigt dieser Anteil auf rund 10<br />
Prozent.<br />
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach die militärischen Dienstleistungen möglichst mit der zivilen Ausbildung koordiniert werden müssen. Da<br />
jedoch die notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Rechtsgrundlagen vorhanden sind, besteht aus seiner Sicht im Moment kein unmittelbarer<br />
Handlungsbedarf. Weitere Massnahmen zur Optimierung der Vereinbarkeit von Militärdienst und höherer Ausbildung werden im Rahmen der Weiterentwicklung der<br />
Armee geprüft. Zu beachten sind dabei folgende Aspekte:<br />
1. Die Einführung des BolognaModells hat zur Folge, dass es den Studierenden praktisch nicht mehr möglich ist, längere Grundausbildungsdienste während den<br />
Semesterferien zu absolvieren. Für Studierende, die kein Zwischenjahr absolvieren und gleich mit dem Studium beginnen möchten, besteht die Möglichkeit der<br />
Fraktionierung der RS nach der 13. Woche (Abschluss allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung). Damit das Semester ab Beginn absolviert werden kann,<br />
sind die Schulkommandanten angewiesen, den Rekruten ab Ende der 11. RSWoche auf Antrag zu entlassen (siehe Reglement 51.024, Organisation in<br />
Ausbildungsdiensten, Ziff. 17 Abs. 3). Der Rest der RS (5 oder 8 Wochen) kann im Folgejahr in den Semesterferien geleistet werden. Eine Absolvierung der RS, ohne<br />
den Beginn des Studiums zu verschieben, ist also möglich. Diese Fraktionierung bringt allerdings erhebliche Nachteile mit sich: sehr hohe Arbeitsbelastung der<br />
betroffenen Studierenden, einen gewissen administrativen Aufwand (Gesuch um Fraktionierung, Bestätigung der Hochschule), Einteilung der Fraktionierer als<br />
Betriebssoldaten, Streichung des Vorschlags für die Weiterausbildung wegen mehrmaliger Verschiebungen und Reibungsverlust für die Ausbildung. Deshalb<br />
empfehlen Armee und Bildungsinstitutionen in der Regel den einjährigen Unterbruch des Studiums bzw. die Absolvierung der RS vor oder nach dem Studium. Bei<br />
einer militärischen Weiterausbildung ist ein Zwischenjahr unumgänglich.<br />
2. Die Kommission zivile und militärische Ausbildung, in der neben Vertretern der Armee und der Kantone auch sämtliche Bereiche der zivilen Ausbildung und die<br />
Arbeitgeber vertreten sind, verfolgt die Entwicklung und erarbeitet Verbesserungsmassnahmen wie z. B. das Merkblatt "Koordination von ziviler und militärischer<br />
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