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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

12.2021 Petition Urner Landrätinnen und Landräte. VI "Schluss mit uferlosem Bau von<br />

Zweitwohnungen". Berücksichtigung der besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse der<br />

Bergkantone bei der Umsetzung<br />

français<br />

Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 13. August 2012<br />

Die Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 13. August 2012 die Petition der Urner LandrätInnen Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" vom<br />

5. April 2012 vorgeprüft.<br />

Die Petition verlangt im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung die besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse der Bergkantone zu<br />

berücksichtigen.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.<br />

Im Namen der Kommission<br />

Der Präsident: Didier Berberat<br />

1. Inhalt der Petition<br />

2. Erwägungen der Kommission<br />

1. Inhalt der Petition<br />

Die Petition der Urner Landrätinnen und Landräte ersucht den Bundesrat im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung die besonderen<br />

Eigenheiten und Bedürfnisse der Bergkantone zu berücksichtigen. Dabei sind folgende Punkte besonders wichtig.<br />

1. Bergregionen sollen speziell berücksichtigt werden.<br />

2. Der Begriff der Zweitwohnung" soll möglichst grosszügig definiert werden.<br />

3. Ferienwohnungen sollen realisiert werden können, wenn sie bewirtschaftet werden.<br />

4. Massnahmen zur Förderung des Tourismus in Bergregionen sollen berücksichtigen werden.<br />

5. Die Umsetzung und Einführung der Initiative soll graduell erfolgen.<br />

6. Die Frage der Entschädigungen soll geklärt werden.<br />

2. Erwägungen der Kommission<br />

Volk und Stände haben am 11. März 2012 die Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" angenommen. Der Bundesrat hat in der Folge einer<br />

Arbeitsgruppe den Auftrag gegeben, die wichtigsten Fragen zu deren Umsetzung zu klären. Nebst dem Zweitwohnungsbegriff mussten die Übergangsbestimmungen<br />

sowie der Umgang mit bestehenden Gebäuden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent geregelt werden.<br />

Die Arbeitsgruppe hat Anfang Juli 2012 eine letzte Sitzung gehalten und den Verordnungsentwurf zum Bau von Zweitwohnungen überarbeitet. Die Kommission wurde<br />

während der Sitzung über den Stand dieser Arbeiten informiert. Die Kommission nahm den überarbeiteten Verordnungsentwurf zur Kenntnis und stellte fest, dass die<br />

von der Petition tangierten Punkte in der vorgeschlagenen Regelung bereits berücksichtigt seien. Es bestehe dementsprechend kein weiterer Handlungsbedarf.<br />

Die Kommission empfiehlt der Petition keine Folge zu geben.<br />

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