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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3466 – Motion<br />

<strong>Schweizer</strong>ische Gesellschaft für Hotelkredit. Mehr Kompetenz zur Verringerung der negativen Folgen der<br />

Zweitwohnungs­Initiative<br />

Eingereicht von<br />

Fournier Jean­René<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

11.06.2012<br />

Ständerat<br />

Motion an 2. Rat<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgaben der <strong>Schweizer</strong>ischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) anzupassen. Die<br />

Anpassung soll dazu führen, dass die SGH die Folgen im Alpenraum, die durch die Annahme der Zweitwohnungs­Initiative<br />

entstehen, mildern kann.<br />

Begründung<br />

Mit der SGH verfügt die Schweiz über ein Finanzierungsinstrument, das anstelle der Banken die Hotellerie unterstützen kann.<br />

Es ist denn bei ihr auch mit einer Zunahme von Gesuchen zu rechnen. Denn nach der Annahme der Zweitwohnungs­Initiative<br />

zeigen sich die Banken vermehrt zurückhaltend, wenn es darum geht, der Hotellerie Kredite zu gewähren. Die ohnehin schon<br />

schwierige Lage wird für diesen Sektor dadurch noch schwieriger. Man könnte deshalb die Gelegenheit ergreifen und die<br />

Mittel, die in Ferienwohnungen flossen, anders kanalisieren. Die folgenden Faktoren könnten dabei berücksichtigt werden:<br />

1. gezielte Aufwertung der Hotellerie;<br />

2. Förderung von Wohnungen, die den im Tourismus Angestellten zur Verfügung gestellt werden;<br />

3. befristete Programme zur Förderung der Umwandlung kalter in warme Betten;<br />

4. Beiträge zur Finanzierung des Hotelbetriebs in gewerblich genutzten Zweitwohnungsanlagen;<br />

5. Förderung der Zusammenarbeit der Touristikunternehmen an einer Destination statt Förderung einzelner Unternehmen;<br />

6. Förderung besonderer thematischer Programme.<br />

Damit die SGH diese neuen Aufgaben übernehmen kann, müssen die Vorschriften auf Bundesebene angepasst werden. Die<br />

SGH erhielt im Rahmen der Bekämpfung der Frankenstärke 100 Millionen. Damit bei der Umsetzung dieses Vorgehens keine<br />

Zeit verlorengeht, könnte in einem ersten Schritt der Teil dieses Betrags eingesetzt werden, der noch nicht genutzt wurde.<br />

Dadurch müsste zunächst die Bundeskasse nicht belastet werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bund fördert die Beherbergungswirtschaft basierend auf dem Bundesgesetz über die Förderung der<br />

Beherbergungswirtschaft vom 23. Juni 2003 (SR 935.12). Für den Vollzug des Bundesgesetzes ist die <strong>Schweizer</strong>ische<br />

Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zuständig. Die SGH gewährt subsidiär zu den Banken nachrangige Darlehen zu möglichst<br />

günstigen Konditionen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten und bietet<br />

Beratungstätigkeiten an. Der Bundesrat erachtet die der SGH zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Förderung der<br />

Investitionstätigkeit der Beherbergungswirtschaft in den Tourismusregionen als angemessen. Die SGH verfügt zudem über<br />

genügend Liquidität, um bei Bedarf die Fördertätigkeit markant auszubauen.<br />

Der Bundesrat erachtet es aufgrund der bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Ausführungsbestimmungen<br />

zur Zweitwohnungs­Initiative als sinnvoll, in einer ersten Phase vertiefte Analysen zu den Auswirkungen der Zweitwohnungs­<br />

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