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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3496 – Motion<br />

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten<br />

Eingereicht von<br />

Hess Hans<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

13.06.2012<br />

Ständerat<br />

Motion an 2. Rat<br />

Eingereichter Text<br />

Das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201) und die Verordnung über die Binnenschifffahrt (SR 747.201.1)<br />

sind so zu ändern, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern (Kitesurfen) auf den <strong>Schweizer</strong> Gewässern grundsätzlich erlaubt<br />

ist und so die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt sind. Unter anderem wäre Artikel 54 Absatz 2bis der<br />

Verordnung über die Binnenschifffahrt zu streichen. Die Kantone können in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen<br />

allenfalls den lokalen Verhältnissen angepasste Drachensegelzonen festlegen. Nicht mehr aktuell sind die Definition des<br />

Drachensegelbrettes und andere damit zusammenhängende Begriffe. Die entsprechenden Gesetzes­ und Verordnungstexte<br />

sind den aktuellen Verhältnissen anzupassen.<br />

Begründung<br />

Das Fahren mit Drachensegelbrettern wurde im Zuge der Änderungen der Verordnung über die Binnenschifffahrt ausserhalb<br />

von behördlich bewilligten Zonen verboten. Begründet wurde und wird das Verbot mit Sicherheitsbedenken, Fragen der<br />

Manövrierfähigkeit, Problemen bei der Bergung auf dem See, fehlenden Vortrittsregelungen mit anderen Seebenützern und<br />

Unfällen; dazu kamen Umweltargumente. Das Verbot war damals umstritten. Die aktuelle Regelung entspricht den heutigen<br />

Bedingungen nicht mehr. Für das vergleichbare Windsurfen gilt das Verbot nicht.<br />

Die damaligen Bedenken sind heute überholt. Der Kitesurfsport hat sich im vergangenen Jahrzehnt massiv weiterentwickelt,<br />

die Sicherheitsvorschriften sind hoch. Die Ausbildung erfolgt durch ausgewiesene Schulen. Die Erfahrung zeigt, dass das<br />

Fahren mit Drachensegelbrettern nicht riskanter ist als andere Wassersportarten oder Sportarten, die auf dem Land ausgeübt<br />

werden. Es belastet zudem die Umwelt weniger als der Motorboot­ oder Segelsport (mit Hilfsmotoren).<br />

Die herrschende Diskriminierung ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Isaf (International Sailing Federation) hat im Mai 2012<br />

entschieden, dass das Kitesurfen ab den Olympischen Spielen 2016 in Rio das Windsurfen ablösen wird. Das herrschende<br />

Verbot hindert die Entwicklung dieser jungen olympischen Sportart.<br />

Antrag des Bundesrates vom 05.09.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />

Dokumente<br />

Anträge, Fahnen<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

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