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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

08.011 s OR. Aktien­ und Rechnungslegungsrecht<br />

français<br />

Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 23. August 2012<br />

Der Nationalrat hat am 1. Juni 2012 beschlossen, die Behandlung von Vorlage 1 (Aktienrecht) auszusetzen, bis Volk und Stände über die Volksinitiative gegen die<br />

Abzockerei" abgestimmt haben bzw. bis diese allenfalls zurückgezogen worden ist, d. h. um voraussichtlich mehr als ein Jahr (Art. 87 Abs. 3 ParlG). Die<br />

Kommission für Rechtsfragen des Ständerates prüfte diesen Sistierungsbeschluss an ihrer Sitzung vom 23. August 2012.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt einstimmig, dem Sistierungsbeschluss des Nationalrates zuzustimmen.<br />

Berichterstattung: Seydoux<br />

Im Namen der Kommission<br />

Die Präsidentin: Anne Seydoux­Christe<br />

1. Ausgangslage<br />

2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

1. Ausgangslage<br />

Der Bundesrat unterbreitete dem <strong>Parlament</strong> mit Botschaft vom 21. Dezember 2007 einen Entwurf zur Revision des Aktien­ und Rechnungslegungsrechts (Geschäft<br />

Nr. 08.011). Am 5. Dezember 2008 leitete er dem <strong>Parlament</strong> zudem einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative gegen die Abzockerei" (Geschäft Nr. 08.080)<br />

in der Form einer Zusatzbotschaft zur Revision des Aktien­ und Rechnungslegungsrechts zu. Der Ständerat teilte den Entwurf des Bundesrates in der<br />

Sommersession 2009 in einen Teil Aktienrecht (Vorlage 1) und einen Teil Rechnungslegungsrecht (Vorlage 2) [1] . Er führte in der Sommersession 2009 seine erste<br />

Detailberatung zu Vorlage 1. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nahm die Beratung dieser Vorlage im Herbst 2009 auf. Am 3. September 2010<br />

beschloss sie, ihre Beratungen auszusetzen, bis die Schlussabstimmung zum neuen indirekten Gegenvorschlag des Ständerates (Geschäft Nr. 10.443) zur<br />

Volksinitiative gegen die Abzockerei" stattgefunden hat. Grund für diesen Beschluss waren materielle Überschneidungen zwischen diesen beiden Vorlagen. Am 9.<br />

Juni 2011 bestätigte die Kommission des Nationalrates diesen Beschluss. Die Schlussabstimmung zum indirekten Gegenvorschlag fand am 16. März 2012 statt.<br />

2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />

Der Nationalrat hat am 1. Juni 2012 ohne Gegenstimmen beschlossen, die Behandlung von Vorlage 1 (Aktienrecht) auszusetzen, bis Volk und Stände über die<br />

Volksinitiative gegen die Abzockerei" abgestimmt haben bzw. bis diese allenfalls zurückgezogen worden ist, d.h. um voraussichtlich mehr als ein Jahr. Dieser<br />

Beschluss geht gemäss Artikel 87 Absatz 1 i. V. m. Absatz 3 ParlG an den Ständerat.<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

Die Kommission schliesst sich der Begründung ihrer Schwesterkommission an, welche diese in ihrem Bericht vom 29. März 2012 darlegt. Wie diese ist sie der<br />

Ansicht, dass das vom Nationalrat beschlossene Vorgehen sinnvoll ist. Sie beantragt aus diesem Grund einstimmig, dem nationalrätlichen Beschluss auf Sistierung<br />

von Vorlage 1 (Aktienrecht) zuzustimmen.<br />

______________________________<br />

1) Vorlage 2 wurde in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 von beiden Räten angenommen.<br />

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