Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.424 n Pa.Iv. Schmidt Roberto. Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des<br />
Strassenverkehrs<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 21. Juni 2012<br />
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 21. Juni 2012 die von Nationalrat Roberto Schmidt am 17. März 2011<br />
eingereichte und am 14. März 2012 vom Nationalrat angenommene parlamentarische Initiative beraten.<br />
Die Initiative möchte den Reinertrag der Mineralölsteuer stärker als bisher dem Strassenverkehr zugutekommen lassen. Statt wie bisher je hälftig sollen der<br />
Strassenverkehr mit 60 Prozent und die allgemeine Bundeskasse mit 40 Prozent profitieren können. Dazu müsste Artikel 86 der Bundesverfassung geändert werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.<br />
Eine Minderheit (Hess Hans, Jenny, Lombardi, Theiler) beantragt, der Initiative Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Hêche<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Claude Hêche<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung ist dahingehend zu ändern, dass neu 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf<br />
Treibstoffen für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die Finanzierung der Infrastrukturnetze wird in den nächsten Jahren zu den grössten Herausforderungen gehören. Es braucht letztlich mehr Geld. Eine mögliche<br />
Lösung ist eine Rückkehr zum ursprünglichen Verteilschlüssel der Mineralölsteuererträge, was nach heutigen Stand jährlich 300 Millionen Mehreinnahmen für den<br />
Strassenverkehr bringen würde.<br />
Von 1959 bis 1982 wurden 60 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen zweckgebunden für den Strassenverkehr eingesetzt. Die Mittel dienten in erster Linie dem<br />
Nationalstrassenbau. Ab 1983 wurde der für Strassenzwecke gebundene Anteil der Mineralölsteuereinnahmen von 60 Prozent auf 50 Prozent reduziert und dessen<br />
Zweckbindung gleichzeitig auf alle Strassenbedürfnisse ausgedehnt. Gründe waren damals gemäss Botschaft vom 24. März 1982 insbesondere:<br />
die sich abzeichnenden langfristig überschüssigen Strassenmittel;<br />
die vollständige Rückzahlung der Bundesbevorschussung der Nationalstrassenfinanzierung bis 1983;<br />
die angespannte Lage der Bundesfinanzen.<br />
Heute zeigt sich nun, dass die Strassenmittel nicht einmal mehr für die eigene Finanzierung des Strassenverkehrs selbst ausreichen. Das zuständige Departement<br />
rechnet ab dem Jahr 2016 mit einer Finanzierungslücke. Bereits beim ordentlichen Bedarf (den Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des<br />
Nationalstrassennetzes, den Einlagen in den Infrastrukturfonds, den übrigen werkgebundenen Beiträgen und den Beiträgen der Kantone) zeichnet sich eine<br />
Unterdeckung ab. Die Finanzierungslücke wird zudem akzentuiert durch zusätzlich anstehende Aufwendungen, namentlich die Kosten infolge der Anpassung des<br />
Netzbeschlusses Strassen und die Kosten für die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz. Zudem besteht ein erhöhter Bedarf für die Substanzerhaltung<br />
des Hauptstrassennetzes, welches eine wichtige Rolle in der kapillaren Erschliessung der Schweiz als Zubringer zu den Nationalstrassen spielt.<br />
Die Situation gegenüber 1982 hat sich also völlig verändert. Es ist unter diesen Umständen nichts als logisch, wenn die damaligen Beschlüsse wieder korrigiert<br />
werden und die Strassenmittel d. h. die von den Automobilisten geleisteten Abgaben angesichts des grossen Finanzbedarfs und der sich abzeichnenden<br />
Finanzierungslücken im Strassenverkehr auch wieder prioritär für die Strassenfinanzierung eingesetzt werden.<br />
Würden sämtliche Mineralölsteuereinnahmen zweckgebunden für die Finanzierung des Strassenverkehrs verwendet, so könnte der Strassenverkehr die anstehenden<br />
Aufwendungen aus eigener Kraft bewältigen. Durch die Abzweigung von heute 50 Prozent der Erträge in die allgemeine Bundeskasse wird jedoch eine künstliche<br />
Verknappung geschaffen. Solange diese Situation besteht, erscheint es nicht gerechtfertigt, den Automobilisten eine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer<br />
anzulasten.<br />
Vielmehr muss angesichts der drohenden Finanzierungslücke der Strasse wieder ein grösserer Teil jener Mittel zugeführt werden, welche die Strasse selber in Form<br />
von Steuern und Abgaben generiert. Durch die Erhöhung des zweckgebundenen Anteils der Mineralölsteuer um 10 Prozent bzw. durch die Wiederherstellung der<br />
ursprünglichen Finanzierungslösung könnten der Strasse jährlich rund 300 Millionen Franken zusätzlich zugeführt werden. Dies entspricht dem Verursacherprinzip<br />
und dem Prinzip der Nutzerfinanzierung.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die nationalrätliche Kommission hat an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2011 den Initianten angehört und anschliessend mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid<br />
des Präsidenten der Initiative Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 5. September 2011 vorgeprüft. Mit 9 zu 2 Stimmen<br />
hat sie dem Entscheid ihrer Schwesterkommission allerdings nicht zugestimmt. Am 31. Oktober 2011 hat die KVFN die Initiative erneut beraten und ihr mit 12 zu 11<br />
Stimmen keine Folge gegeben. Der Nationalrat ist am 14. März 2012 dem Antrag der Minderheit gefolgt und hat der Initiative mit 89 zu 78 Stimmen Folge gegeben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
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