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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Ständerat<br />

Conseil des Etats<br />

Consiglio degli Stati<br />

Cussegl dals stadis<br />

11.424 n Pa.Iv. Schmidt Roberto. Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des<br />

Strassenverkehrs<br />

français<br />

Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 21. Juni 2012<br />

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 21. Juni 2012 die von Nationalrat Roberto Schmidt am 17. März 2011<br />

eingereichte und am 14. März 2012 vom Nationalrat angenommene parlamentarische Initiative beraten.<br />

Die Initiative möchte den Reinertrag der Mineralölsteuer stärker als bisher dem Strassenverkehr zugutekommen lassen. Statt wie bisher je hälftig sollen der<br />

Strassenverkehr mit 60 Prozent und die allgemeine Bundeskasse mit 40 Prozent profitieren können. Dazu müsste Artikel 86 der Bundesverfassung geändert werden.<br />

Antrag der Kommission<br />

Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.<br />

Eine Minderheit (Hess Hans, Jenny, Lombardi, Theiler) beantragt, der Initiative Folge zu geben.<br />

Berichterstattung: Hêche<br />

Im Namen der Kommission<br />

Der Präsident: Claude Hêche<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

1. 2. Begründung<br />

2. Stand der Vorprüfung<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

1. Text und Begründung<br />

1. 1. Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />

Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung ist dahingehend zu ändern, dass neu 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf<br />

Treibstoffen für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden.<br />

1. 2. Begründung<br />

Die Finanzierung der Infrastrukturnetze wird in den nächsten Jahren zu den grössten Herausforderungen gehören. Es braucht letztlich mehr Geld. Eine mögliche<br />

Lösung ist eine Rückkehr zum ursprünglichen Verteilschlüssel der Mineralölsteuererträge, was ­ nach heutigen Stand ­ jährlich 300 Millionen Mehreinnahmen für den<br />

Strassenverkehr bringen würde.<br />

Von 1959 bis 1982 wurden 60 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen zweckgebunden für den Strassenverkehr eingesetzt. Die Mittel dienten in erster Linie dem<br />

Nationalstrassenbau. Ab 1983 wurde der für Strassenzwecke gebundene Anteil der Mineralölsteuereinnahmen von 60 Prozent auf 50 Prozent reduziert und dessen<br />

Zweckbindung gleichzeitig auf alle Strassenbedürfnisse ausgedehnt. Gründe waren damals gemäss Botschaft vom 24. März 1982 insbesondere:<br />

­ die sich abzeichnenden langfristig überschüssigen Strassenmittel;<br />

­ die vollständige Rückzahlung der Bundesbevorschussung der Nationalstrassenfinanzierung bis 1983;<br />

­ die angespannte Lage der Bundesfinanzen.<br />

Heute zeigt sich nun, dass die Strassenmittel nicht einmal mehr für die eigene Finanzierung des Strassenverkehrs selbst ausreichen. Das zuständige Departement<br />

rechnet ab dem Jahr 2016 mit einer Finanzierungslücke. Bereits beim ordentlichen Bedarf (den Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des<br />

Nationalstrassennetzes, den Einlagen in den Infrastrukturfonds, den übrigen werkgebundenen Beiträgen und den Beiträgen der Kantone) zeichnet sich eine<br />

Unterdeckung ab. Die Finanzierungslücke wird zudem akzentuiert durch zusätzlich anstehende Aufwendungen, namentlich die Kosten infolge der Anpassung des<br />

Netzbeschlusses Strassen und die Kosten für die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz. Zudem besteht ein erhöhter Bedarf für die Substanzerhaltung<br />

des Hauptstrassennetzes, welches eine wichtige Rolle in der kapillaren Erschliessung der Schweiz als Zubringer zu den Nationalstrassen spielt.<br />

Die Situation gegenüber 1982 hat sich also völlig verändert. Es ist unter diesen Umständen nichts als logisch, wenn die damaligen Beschlüsse wieder korrigiert<br />

werden und die Strassenmittel ­ d. h. die von den Automobilisten geleisteten Abgaben ­ angesichts des grossen Finanzbedarfs und der sich abzeichnenden<br />

Finanzierungslücken im Strassenverkehr auch wieder prioritär für die Strassenfinanzierung eingesetzt werden.<br />

Würden sämtliche Mineralölsteuereinnahmen zweckgebunden für die Finanzierung des Strassenverkehrs verwendet, so könnte der Strassenverkehr die anstehenden<br />

Aufwendungen aus eigener Kraft bewältigen. Durch die Abzweigung von heute 50 Prozent der Erträge in die allgemeine Bundeskasse wird jedoch eine künstliche<br />

Verknappung geschaffen. Solange diese Situation besteht, erscheint es nicht gerechtfertigt, den Automobilisten eine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer<br />

anzulasten.<br />

Vielmehr muss angesichts der drohenden Finanzierungslücke der Strasse wieder ein grösserer Teil jener Mittel zugeführt werden, welche die Strasse selber in Form<br />

von Steuern und Abgaben generiert. Durch die Erhöhung des zweckgebundenen Anteils der Mineralölsteuer um 10 Prozent bzw. durch die Wiederherstellung der<br />

ursprünglichen Finanzierungslösung könnten der Strasse jährlich rund 300 Millionen Franken zusätzlich zugeführt werden. Dies entspricht dem Verursacherprinzip<br />

und dem Prinzip der Nutzerfinanzierung.<br />

2. Stand der Vorprüfung<br />

Die nationalrätliche Kommission hat an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2011 den Initianten angehört und anschliessend mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid<br />

des Präsidenten der Initiative Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 5. September 2011 vorgeprüft. Mit 9 zu 2 Stimmen<br />

hat sie dem Entscheid ihrer Schwesterkommission allerdings nicht zugestimmt. Am 31. Oktober 2011 hat die KVF­N die Initiative erneut beraten und ihr mit 12 zu 11<br />

Stimmen keine Folge gegeben. Der Nationalrat ist am 14. März 2012 dem Antrag der Minderheit gefolgt und hat der Initiative mit 89 zu 78 Stimmen Folge gegeben.<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

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