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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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2. Stand der Vorprüfung<br />

Am 8. April 2011 beschäftigte sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erstmals mit den zwei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen von<br />

Nationalrätin Chantal Galladé und Nationalrat Luc Barthassat. Die Kommission beschloss mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Initiativen Folge zu geben.<br />

Am 6. Mai 2011 befasste sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit den beiden parlamentarischen Initiativen. Gleichzeitig prüfte sie die<br />

Standesinitiativen der Kantone Genf und Wallis sowie eine vom Nationalrat am 18. Juni 2010 angenommene Motion (10.3143 Mo. Amherd. Kinderprostitution<br />

eindämmen) zum gleichen Thema. Die ständerätliche Kommission unterstützte das Anliegen aller Vorstösse, nämlich das Verbot der Prostitution Minderjähriger,<br />

klar. Die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen ist nach Ansicht der Kommission unter Strafe zu stellen. Einstimmig beantragte sie daher ihrem Rat,<br />

die Motion 10.3143 anzunehmen. Weil die Motion unbestritten war und zudem in der Verwaltung bereits Arbeiten zur Umsetzung des Übereinkommens des<br />

Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote­Konvention) im Gange waren, erachtete es die ständerätliche<br />

Kommission nicht als zweckmässig, dass das <strong>Parlament</strong> in diesem Bereich ebenfalls tätig wird. Sie beantragte deshalb ihrem Rat einstimmig, den Standesinitiativen<br />

Genf und Wallis keine Folge zu geben. Dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, den parlamentarischen Initiativen Barthassat und Galladé Folge<br />

zu geben, stimmte sie nicht zu, womit diese beiden Geschäfte an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zurückgingen.<br />

Am 7. Juni 2011 folgte der Ständerat einstimmig dem Antrag seiner Kommission, die Motion anzunehmen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.<br />

Am 15. März 2012 gab der Nationalrat den beiden Standesinitiativen und den beiden parlamentarischen Initiativen ohne Gegenstimme Folge. Er schloss sich dem<br />

Argument seiner Kommission für Rechtsfragen an: Selbst wenn bereits entsprechende Arbeiten im Gange seien, müsse dem Bundesrat mit einer klaren<br />

Unterstützung der beiden Initiativen signalisiert werden, dass dem Nationalrat dieses Anliegen besonders wichtig ist. Ausserdem gehe es darum, den Trumpf in der<br />

Hand zu behalten für den Fall, dass die Vorlage des Bundesrates scheitern sollte.<br />

3. Erwägungen der Kommission<br />

Die Kommission bekräftigt ihre volle Unterstützung des Anliegens der zwei Standesinitiativen und der zwei parlamentarischen Initiativen, die Prostitution<br />

Minderjähriger zu verbieten. Sie erinnert daran, dass der Bundesrat mit der Motion 10.3143 aufgefordert wurde, das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von<br />

Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen und die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die<br />

Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Gemäss den Auskünften des EJPD soll dem Bundesrat noch vor der Sommerpause<br />

eine Botschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens vorgelegt werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Stands der Arbeiten beantragt die Kommission, an dem<br />

Beschluss, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, festzuhalten; sie beantragt zudem, dem Beschluss des Nationalrates, den beiden parlamentarischen<br />

Initiativen Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Sie hält es nach wie vor nicht für sinnvoll, dass das <strong>Parlament</strong> parallel zu den Arbeiten des Bundesrates tätig wird.<br />

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