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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3436 – Motion<br />

Eine Alpentransitbörse einführen<br />

Eingereicht von<br />

Stadler Markus<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

06.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes dem <strong>Parlament</strong> vorzulegen. Das<br />

Gesetz soll dem Bundesrat den Auftrag erteilen, bis spätestens zur Eröffnung des Gotthard­Basistunnels eine wenn möglich<br />

mit den Nachbarländern abgestimmte Alpentransitbörse oder eine ähnliche Massnahme einzuführen, welche die Anzahl der<br />

zulässigen alpenquerenden Fahrten schrittweise auf das Endziel von 650 000 Fahrten hin absenkt.<br />

Die Alpentransitbörse für die <strong>Schweizer</strong> Alpenpässe hat mindestens so lange zu bestehen, bis die Zufahrtslinien und<br />

Verladeterminals im Ausland gemäss den Vereinbarungen mit der EU und den Nachbarländern gebaut und in Betrieb sind.<br />

Begründung<br />

Der Verlagerungsbericht des Bundesrates im Jahr 2011 zeigt zwar gewisse Wirkungen der bisherigen Verlagerungspolitik,<br />

präsentiert aber einen verfassungswidrigen Zustand, mit dem wir schon einige Jahre leben.<br />

Er besteht, obwohl der Bundesrat bei der Botschaft zum Landverkehrsabkommen 1999 geschrieben hat: "Das<br />

Landverkehrsabkommen ermöglicht es der Schweiz, die angestrebte Verlagerung im Güterverkehr von der Strasse auf die<br />

Schiene zu erreichen ... Auch im alpenquerenden Verkehr ist die vom <strong>Schweizer</strong>volk angestrebte Verlagerung mittelfristig<br />

erreichbar. Das Verlagerungsziel gemäss Alpenschutzartikel dürfte nach Inbetriebnahme der Neat ... erreichbar sein, was<br />

gegenüber heute beinahe einer Halbierung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs gleichkommt" (Botschaft 98.028 vom<br />

23. Juni 1999 zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG; BBl 1999 6128ff.). Dieses<br />

Landverkehrsabkommen hat der Bundesrat nach der Volksabstimmung über die Alpen­Initiative ausgehandelt, also in voller<br />

Kenntnis des Verlagerungsauftrags, den ihm das Volk 1994 erteilt hatte.<br />

Trotz gewisser Verlagerungswirkungen kann man also mit der Zielerreichung nicht zufrieden sein. Nachdem die Ziele bei<br />

Weitem nicht erreicht sind, muss die Verlagerungspolitik weitergehen, die Massnahmen sind entsprechend anzupassen.<br />

Es braucht also zumindest vier Dinge:<br />

a. weiterhin rechtliche Bestimmungen, die das Verlagerungsziel sicherstellen, also keine Reduktion des Ziels;<br />

b. baulich­technische Massnahmen bei der Bahn (z. B. den 4­Meter­Korridor und den Ausbau der Strecke für längere Züge);<br />

c. finanzielle Massnahmen, welche die relativen Preis im Sinne der Ziele beeinflussen (z. B. Abgeltungen für den<br />

Kombiverkehr);<br />

d. einen Verzicht auf bauliche und andere Massnahmen, welche die Strassenkapazitäten auf der Transitstrecke erhöhen bzw.<br />

geeignet sind, diese künftig zu erhöhen (z. B. Verzicht auf eine zweite Röhre am Gotthard oder die Zulassung von Gigalinern).<br />

Eine Alpentransitbörse bzw. ein ähnliches Instrument wäre eine der wirksamsten Massnahmen zur Erreichung des<br />

Verlagerungsziels. Der Bundesrat schreibt zur Weiterentwicklung der Schwerverkehrsmanagement­Instrumente in seinem<br />

jüngsten Verlagerungsbericht über eine Studie zu den verkehrlichen Auswirkungen der verschiedenen Instrumente: "Die<br />

Resultate hierzu zeigen, dass vor allem das limitative Schwerverkehrs­Instrument einer Alpentransitbörse spürbare<br />

Auswirkungen bezüglich Routenwahl im Alpenraum und Potentiale für die Verkehrsverlagerung Strasse­Schiene hat" (Bericht<br />

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