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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3578 – Motion<br />

Bonitätsdatenbanken. Ein Problem, das gelöst werden muss<br />

Eingereicht von<br />

Savary Géraldine<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Änderung des Bundesgesetzes über den Datenschutz zu verbieten, dass Daten<br />

über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen in anderen Datenbanken als dem Betreibungsregister und der Datenbank der<br />

Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) erfasst werden.<br />

Begründung<br />

Die Bonitätsdatenbanken enthalten Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen. Sie gehören privaten<br />

Auskunfteien und sind der Öffentlichkeit und, schlimmer noch, den betroffenen Personen grösstenteils nicht bekannt.<br />

Gegen Bezahlung können alle Zugang zu diesen Daten erhalten. Registrierte Personen haben das Recht, Auskunft über ihre<br />

eigenen Daten sowie deren Löschung zu verlangen. Die wenigsten wissen jedoch, dass sie erfasst sind, und wenn sie es<br />

wissen, wissen sie nicht, an welches Unternehmen sie sich richten müssen. Diese undurchsichtige Situation widerspricht den<br />

Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Datenschutz.<br />

Es stellt sich noch ein weiteres Problem: die Richtigkeit der gespeicherten Daten. Die Auskünfte sind oft ungenau, die<br />

Forderungen zweifelhaft oder es liegt eine Namensverwechslung vor (Homonymie). Selbst gute Zahlerinnen und Zahler, und<br />

manchmal sogar Kinder, stehen auf diesen Listen. Die gesamte Bevölkerung kann also Opfer einer missbräuchlichen<br />

Datenerfassung werden. Die Tatsache, dass diese Daten in Bonitätsdatenbanken verfügbar sind und von allen Personen nach<br />

Wunsch eingesehen werden können, kann schwerwiegende Folgen haben. Denn das Bewertungssystem der Auskunfteien<br />

(die Note A ist die höchste) kann von jeder Person oder jedem Unternehmen konsultiert werden, die oder das sich über eine<br />

Bürgerin oder einen Bürger informieren möchte (z. B. Verwaltungen, Arbeitgeber, bei der Vergabe von Kleinkrediten oder dem<br />

Abschluss von Telefonabonnementen). Wieso ist eine Person in einer solchen Datensammlung registriert? Wieso hat sie eine<br />

bestimmte Bewertung und keine andere? Es gibt keine Vorgaben, wie lange die Daten gespeichert werden dürfen, und es gibt<br />

keine Definition, was gute oder aber schlechte Zahlerinnen und Zahler sind. Nicht selten wird aufgrund eines einfachen<br />

Zahlungsverzugs eine schlechte Note verteilt.<br />

Diese Datensammlungen haben im Gegensatz zum Betreibungsregister und der Datenbank der IKO, die sich auf das<br />

Bundesgesetz über den Konsumkredit stützt, keine rechtliche Grundlage. Sie müssen deshalb per Gesetz verboten werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.08.2012<br />

Die Tätigkeit privater Kreditauskunfteien steht in einem Spannungsverhältnis zum Schutz der Privatsphäre der von den<br />

Kreditauskunfteien erfassten Personen. Private Kreditauskunfteien haben für die Bearbeitung von Daten natürlicher und<br />

juristischer Personen das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1) zu beachten, das diesem<br />

Spannungsverhältnis Rechnung trägt. Der Bundesrat erachtet das von der Motion vorgeschlagene vollständige Verbot der<br />

Registrierung von Personendaten im Bereich Kreditwürdigkeit durch private Kreditauskunfteien als zu weitgehend. Er ist jedoch<br />

bereit zu prüfen, inwieweit in diesem Zusammenhang ein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Diese<br />

Prüfung kann im Rahmen der Arbeiten für die Revision des DSG erfolgen. Die Vorarbeiten dazu sind nun aufgenommen<br />

worden, nachdem der Bundesrat im Anschluss an die kürzlich durchgeführte Evaluation des DSG zur Auffassung gelangt ist,<br />

dass das Gesetz revidiert werden sollte (siehe den Bericht des Bundesrates über die Evaluation des DSG vom 9. Dezember<br />

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