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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.401 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />

Weniger Lobbyismus im Bundeshaus<br />

Eingereicht von<br />

Minder Thomas<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.02.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende<br />

parlamentarische Initiative ein:<br />

Das <strong>Parlament</strong>sgesetz und die Geschäftsreglemente der eidgenössischen Räte sind dahingehend zu ändern, dass:<br />

1. Lobbyisten keine dauerhaften Zutrittskarten mehr auszustellen sind;<br />

2. jedes Ratsmitglied je einem persönlichen Mitarbeiter bzw. einer persönlichen Mitarbeiterin sowie je einem Gast, der aus<br />

dem erweiterten Kreis seiner Familie stammt, eine Zutrittskarte zu den nichtöffentlichen Teilen des <strong>Parlament</strong>sgebäudes<br />

ausstellen lassen kann;<br />

3. die <strong>Parlament</strong>sdienste die Angaben über die Inhaber der Zutrittskarten überprüfen;<br />

4. die <strong>Parlament</strong>sdienste bei Verstoss gegen diese Regeln Massnahmen treffen.<br />

Begründung<br />

Die aktuelle Regelung zur Vergabe der zwei Zutrittskarten je <strong>Parlament</strong>smitglied ist nicht befriedigend, darüber sind sich die<br />

meisten Mitglieder der beiden Räte einig. Fast ungehindert können sich Lobbyisten in der Wandelhalle bewegen und sich<br />

sogar im Vorzimmer des Ständerates an den Computerarbeitsplätzen installieren. Lobbyisten gehen ohne Kontrolle ein und<br />

aus. Zeitweise sitzen sie sogar im Ratssaal des Ständerates hinten auf der Bank, um das Stimmverhalten zu observieren. Das<br />

ganze Lobbying rund um das <strong>Parlament</strong> ist übertrieben und muss eingeschränkt werden.<br />

Daher sei hier folgender Systemwechsel vorgeschlagen: Lobbyisten sind grundsätzlich keine dauerhaften Zutrittskarten mehr<br />

auszustellen. Stattdessen können sie sich ­ wie dies bereits heute möglich und Usanz ist ­ als Gast für einen oder mehrere<br />

Tage von einem <strong>Parlament</strong>smitglied durch die Räumlichkeiten begleiten lassen.<br />

Für persönliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gäste aus dem erweiterten Kreis der Familie soll je eine Zutrittskarte<br />

ausgestellt werden können. Die Aufteilung in die drei Kategorien "Interessenvertreter", also die eigentlichen Lobbyisten, sowie<br />

"Persönlicher Mitarbeiter" und "Gast" wird bereits heute im Zusammenhang mit der Regelung gemäss Artikel 69 Absatz 2 des<br />

<strong>Parlament</strong>sgesetzes durch die <strong>Parlament</strong>sdienste vorgenommen und entsprechend publiziert. Es wird also am bestehenden<br />

System angeknüpft.<br />

Bei dieser Kategorisierung ist es jedoch bereits zu Falschdeklarationen gekommen: So hat ein Mitglied des Nationalrates die<br />

zwei von ihm ausgewählten Personen als persönliche Mitarbeiter bezeichnet, obschon diese offensichtlich in ihren Funktionen<br />

als Landrat, Geschäftsleitungsmitglieder einer Wirtschaftskammer, des kantonalen Hauseigentümerverbandes und anderer<br />

Verbände auserwählt wurden, agieren und lobbyieren ­ kaum jedoch als persönliche Mitarbeiter. Ein anderes Mitglied des<br />

Nationalrates gab ebenfalls seinen Interessenvertreter als "persönlichen Mitarbeiter" an, obschon dieser als<br />

geschäftsführender Gewerkschaftssekretär firmiert. Womöglich stimmt letztere Deklaration sogar ­ doch der<br />

Gewerkschaftslobbyist trägt augenscheinlich mehrere Hüte.<br />

Aus diesem Grund sollen die Inhaber von Zutrittskarten durch die <strong>Parlament</strong>sdienste auf ihre tatsächlichen Funktionen geprüft<br />

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