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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

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12.3522 – Interpellation<br />

Wirkungsorientierte Investitionen im Bereich Infrastrukturen<br />

Eingereicht von<br />

Graber Konrad<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Bekanntlich muss der Gotthard­Strassentunnel (GST) saniert werden. Der Bundesrat beabsichtigt, nächstens einen<br />

Variantenentscheid zu treffen. Im Vorfeld hat sich in der KVF­SR bereits eine intensive Debatte ergeben. Es wird mit Varianten<br />

zwischen 1,2 und 2,8 Milliarden Franken gerechnet. Die reine Sanierung des GST ist unbestritten. Es stellt sich aber die Frage,<br />

welche Wirkung mit allfällig zusätzlichen Investitionen, die über die Sanierung hinausgehen (zweite Röhre), erreicht wird.<br />

Die eigentlichen Verkehrsprobleme bestehen bekanntlich in den Agglomerationen. Am Beispiel der Agglomeration Luzern<br />

bedeutet dies Folgendes: Während beim GST eine Belastung von 17 000 Fahrzeugen pro Tag zu verzeichnen ist, beträgt<br />

diese beim Reussporttunnel in Luzern 92 000 und beim Sonnenbergtunnel 62 000 (Stand 2010).<br />

Neben den berechtigten Argumenten der nationalen Kohäsion stellen sich auch Fragen der Wirkungsorientierung von<br />

Investitionen. Innerhalb der einzelnen Finanzierungsgefässe (Spezialfinanzierung Strassenverkehr, Infrastrukturfonds, FinöV­<br />

Fonds bzw. Bahninfrastrukturfonds) erfolgen dabei die Prioritäten korrekterweise nach Kosten­Nutzen­Überlegungen (System<br />

Nistra, Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, bzw. Niba, Nachhaltigkeitsindikatoren für<br />

Bahninfrastrukturprojekte). Dies scheint hingegen aus einer Gesamtschau, finanzierungsgefässübergreifend, nicht der Fall zu<br />

sein. So werden beispielsweise Zusatzinvestitionen beim GST (zweite Röhre) nicht ins Verhältnis zur Wirkung von anderen<br />

dringenden Infrastrukturinvestitionen gesetzt. Es erfolgt lediglich eine Beurteilung innerhalb des Finanzierungsgefässes.<br />

Dies hat zur Folge, dass wichtige Infrastrukturprojekte beispielsweise in der Agglomeration Luzern auf der Zeitachse weit nach<br />

hinten verschoben werden, während bei der Sanierung des GST Investitionen von mehreren zusätzlichen Hundert Millionen<br />

Franken, die über eine reine Sanierung hinausgehen, finanzierbar erscheinen.<br />

Einer kürzlichen Debatte im Luzerner Kantonsrat ist zu entnehmen, dass sich eine Mehrheit des Rates gegen einen zweiten<br />

GST wendet, solange nicht dringende Infrastrukturprojekte in der Agglomeration Luzern realisiert werden<br />

(Tiefbahnhof/Durchgangsbahnhof, Bypass, Agglomerationsprogramm usw.). Die Luzerner Regierung fordert sogar explizit,<br />

dass der Bypass Luzern vor einem allfälligen Ausbau am Gotthard realisiert wird. Ansonsten wird befürchtet, dass mit einem<br />

zweiten GST ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Agglomeration Luzern zu verzeichnen ist.<br />

Es stellen sich folgende Fragen:<br />

1. Ist der Bundesrat bereit, die Wirkung einzelner Investitionen auch im Quervergleich zu anderen Projekten, die über ein<br />

anderes Finanzierungsinstrument finanziert werden, zu beurteilen?<br />

2. Ist er bereit, vor allem bei Investitionen, die über eine eigentliche Sanierung hinausgehen, dieselben Wirkungsziele<br />

anzuwenden, wie sie bei anderen Infrastrukturaufgaben zur Anwendung gelangen?<br />

3. Wie beurteilt er die Verkehrssituation in der Agglomeration Luzern inklusive der Folgen der Gesamterneuerung Cityring<br />

Luzern während und nach der Bauzeit?<br />

4. Trägt er bei seinen Überlegungen auch den prekären Verkehrsverhältnissen in der Agglomeration Luzern Rechnung, und ist<br />

er bereit, die erforderlichen Entlastungen noch vor der Sanierung des GST zu schaffen?<br />

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