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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

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08.473 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />

Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons<br />

Eingereicht von<br />

Stähelin Philipp<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

03.10.2008<br />

Ständerat<br />

Behandelt vom Ständerat<br />

Eingereichter Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende<br />

parlamentarische Initiative ein:<br />

Die Bestimmungen über die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (insbesondere Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 des<br />

Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger) sind zu streichen.<br />

Begründung<br />

Gemäss dem Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) hat der Heimatkanton dem<br />

Wohnkanton die Kosten der Unterstützung zu erstatten, sofern der oder die Unterstützte noch nicht zwei Jahre ununterbrochen<br />

im anderen Kanton wohnt. Diese Regelung ist in verschiedener Hinsicht problematisch und soll deshalb abgeschafft werden:<br />

­ Diese Regelung ist veraltet, da dem Heimatkanton heute im Bewusstsein des einzelnen Bürgers nur noch eine sehr geringe<br />

Bedeutung zukommt. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons ist demnach nicht mehr gerechtfertigt.<br />

­ Der Heimatkanton wird durch diese Regelung zu Zahlungen verpflichtet, die nicht budgetierbar sind und die er selbst nicht<br />

beeinflussen kann. Dem Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt" wird mit dieser Regelung nicht Rechnung getragen.<br />

­ Die Rückerstattungspflicht unter den Kantonen ist insgesamt mit einem beachtlichen bürokratischen Aufwand und damit mit<br />

Kosten für die öffentliche Hand verbunden.<br />

­ Mit der Rückerstattungspflicht wird grundsätzlich ein Lastenausgleich unter den Kantonen angestrebt. Der NFA beinhaltet<br />

unter anderem einen soziodemographischen Lastenausgleich. Es wäre demzufolge eine logische Konsequenz, die<br />

Erstattungspflicht unter den Kantonen gemäss dem ZUG abzuschaffen.<br />

Die Abschaffung der Rückerstattungspflicht ist auch im Nationalrat mit einem Vorstoss von Nationalrat Alexander J. Baumann<br />

bereits gefordert worden. Offenbar sind aber in der Zwischenzeit keine weiterführenden Arbeiten erfolgt.<br />

Die Kantone bzw. die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) teilen diese Einschätzung und sprechen sich<br />

ebenfalls für die Abschaffung der Rückerstattungspflicht aus. Eine Arbeitsgruppe der SODK hat mit Vorarbeiten begonnen und<br />

einen Zwischenbericht erstattet, indessen zeichnet sich nun ab, dass eine umfassendere Revision des ZUG angestrebt wird.<br />

Diese wiederum wird zweifellos eine erhebliche Zeit beanspruchen. Solange soll mit dem dringenden Anliegen der<br />

Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons nicht gewartet werden.<br />

Mit dieser Abschaffung wird auch dem Anliegen, überlebte Regelungen aufzuheben und die Verfahren zu straffen, Rechnung<br />

getragen.<br />

Dokumente<br />

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