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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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diesem Grund dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, welche der von Nationalrat Daniel Vischer eingereichten parlamentarischen Initiative "Modifizierung von<br />

Artikel 53 StGB" (10.519) am 10. November 2011 Folge gab, zu. Die Initiative verlangt einerseits ein Höchststrafmass von einem Jahr sowie ein Geständnis<br />

beziehungsweise eine Schuldanerkennung des Täters. Die Überweisung der Motion lehnt die Kommission aber sowohl aus inhaltlichen als auch aus<br />

verfahrenstechnischen Gründen ab.<br />

Materiell erachtet die Kommission insbesondere das erste Anliegen der Motion als problematisch. So erscheint es ihr sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich,<br />

dass die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht einen nachweislichen Willen zur Wiedergutmachung feststellt. Die Motion verlangt weiter, dass der Artikel Straftaten<br />

gegen ein öffentliches Gut, bei denen es keine Opfer gibt, berücksichtigt. Es stellt sich die Frage, ob damit das Kernanliegen des Artikels ­ der Täter­Opfer­Ausgleich<br />

­ erhalten bleibt. Das dritte Anliegen der Motion, eine Verringerung des Höchststrafmasses, wird bereits von der parlamentarischen Initiative 10.519 aufgegriffen und<br />

wird somit auch von der Kommission befürwortet.<br />

In Bezug auf das Verfahren weist die Kommission darauf hin, dass bereits eine Vorlage zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (12.046, "StGB<br />

und MStG. Änderung des Sanktionenrechts") in den Räten hängig ist. Die Frage einer Änderung von Artikel 53 StGB kann im Rahmen dieser Vorlage behandelt<br />

werden.<br />

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