Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
04.3341 n Mo. Nationalrat (Recordon). Steuerliche Begünstigung umweltfreundlicher Autos<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 3. September 2012<br />
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die im Titel erwähnte Motion am 3. September 2012 vorgeprüft. Die Motion wurde am 16.<br />
Juni 2004 von Nationalrat Luc Recordon eingereicht und vom Nationalrat am 21. März 2007 angenommen.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der eine Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für<br />
Automobile und andere Motorfahrzeuge vorsieht. Die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge sollen dabei bevorzugt werden. Die Umsetzung des Steuersystems<br />
sowie die Einforderung des daraus entstehenden Aufkommens können den Kantonen überlassen werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Luginbühl<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Didier Berberat<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Oktober 2006<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der eine<br />
Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge vorsieht. Die umweltfreundlichen und sicheren<br />
Fahrzeuge sollen dabei bevorzugt, die umweltfreundlichsten und sichersten unter ihnen sogar von der Steuer befreit werden, während diejenigen Fahrzeuge<br />
benachteiligt werden sollen, die die höchsten Schadstoffemissionen verursachen oder den geringsten Sicherheitsstandard aufweisen. Die Umsetzung des<br />
Steuersystems sowie die Einforderung des daraus entstehenden Aufkommens können den Kantonen überlassen werden. In einer ersten Phase soll die Höhe der<br />
Steuern so gestaltet werden, dass den Kantonen im Vergleich zum gegenwärtigen System keine Steuerverluste erwachsen. Später, falls sich das Anreizsystem als<br />
wirksam erweist, wird es natürlich zu einer Verminderung des Steueraufkommens pro Fahrzeug führen, gleichzeitig werden aber auch die Umweltbeeinträchtigungen<br />
und die mit den Fahrzeugen verbundenen externen Kosten sinken.<br />
1. 2. Begründung<br />
Bevor die Einführung einer CO2Abgabe unumgänglich wird, müssen wir versuchen, deren ökologisches Ziel auf einfacheren Wegen zu erreichen. Genau dies ist das<br />
Ziel meines Vorschlages: Er will ausrichten, dass anstelle umweltschädigender oder sonst gefährlicher Autos Fahrzeuge gekauft werden, die sowohl für die Umwelt<br />
als auch für die Gesundheit weniger risikoreich sind. Das Bestreben verschiedener Kantone, diesbezügliche Anreize über Gesetzesänderungen zu schaffen, hatte nur<br />
unbedeutende Wirkungen. Möglicherweise waren die gewählten Lösungen nicht geeignet oder nicht ehrgeizig genug. Sicher ist jedenfalls, dass sie mit solch kleinen<br />
Auswirkungen eher illusorisch sind, zumindest im Vergleich zu den mit einer CO2Abgabe angestrebten Zielen. Der vorliegende Vorschlag ist also ambitiöser, schon<br />
nur weil das System in der ganzen Schweiz angewandt werden soll und weil es nicht nur umweltfreundliche und sichere Fahrzeuge bevorzugen, sondern auch<br />
diejenigen "bestrafen" soll, die diese Kriterien nicht erfüllen. Das Ziel ist nicht, mit diesem Instrument die gesamten Aufkommen aus der Fahrzeugsteuer spürbar zu<br />
verändern. Mit Rücksicht auf den Föderalismus sollen die Steueraufkommen der Kantone vielmehr nach ökologischen Kriterien umverteilt werden, im Vergleich zu den<br />
gegenwärtigen Einnahmen aber gleich bleiben. Um diese Steuer zu erheben, soll natürlich keine zusätzliche Bundesstelle geschaffen werden. Besser ist, wenn die<br />
Kantone dies wie bisher über ihre bereits vorhandenen Verwaltungsstellen erledigen. Sie sollen dabei jedoch die neuen Bemessungsgrundlagen und Steuertarife<br />
anwenden, die der Bund gestützt auf die erwähnten Grundsätze definiert. Für die Zukunft ist abzuschätzen und zu hoffen, dass das Gesamtaufkommen der Steuer<br />
bei gleichbleibendem Fahrzeugpark sinken wird, was ein Zeichen für die Wirksamkeit dieses Systems sein wird. Die entsprechenden Mindereinnahmen der Kantone<br />
können dann aber mit einem Rückgang der Umweltbelastung und geringeren Schädigungen der Gesundheit kompensiert werden, die zu erwarten sind, wenn<br />
Käuferinnen und Käufer sich für umweltverträglichere Autos entscheiden. Mein Vorschlag ist im Sinne der Motionen der Nationalrätinnen Jeanprêtre und Stump, der<br />
Nationalräte Baader und Weigelt und der vor einigen Jahren eingereichten Initiativen der Kantone Bern und Zürich. Durch die Energiekrise und die Verschlechterung<br />
der Luftqualität ist die vorliegende Motion dringender und nötiger denn je.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Oktober 2006<br />
Der Motionär verlangt die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, mit der umweltfreundliche und sichere Motorfahrzeuge landesweit steuerlich begünstigt werden.<br />
Umgekehrt sollen Fahrzeuge stärker besteuert werden, die hohe Schadstoffemissionen verursachen oder einen geringen Sicherheitsstandard aufweisen.<br />
Bei den Steuern auf Motorfahrzeugen ist zu unterscheiden zwischen der jährlich zu entrichtenden Steuer auf Motorfahrzeugen (Motorfahrzeugsteuer) und der<br />
eidgenössischen Steuer auf Automobilen, die bei der Einfuhr oder Herstellung im Inland erhoben wird (Automobilsteuer). Die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer fällt in<br />
die Kompetenz der Kantone. Wollte der Bund in diesem Bereich Vorschriften erlassen, müsste die Verfassung entsprechend geändert werden. Aufgrund der<br />
bestehenden rechtlichen Grundlagen wäre die Schaffung eines Steueranreizes auf Bundesebene einzig im Rahmen der Automobilsteuer möglich. Am 23. November<br />
2005 hat sich der Bundesrat entschieden, auf die Revision der Automobilsteuer zu verzichten, weil er die Wirkung im Verhältnis zum Vollzugsaufwand als zu gering<br />
einstuft. Am 20. April 2006 hat der Bundesrat das Postulat Heim "Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge" (05.3703) gutgeheissen. Dieses fordert die Prüfung der<br />
Einführung einer proportionalen Mehrverbrauchsabgabe bei der Zulassung von Neufahrzeugen. Am 8. September 2005 wurde im bernischen <strong>Parlament</strong> die Motion<br />
"Standesinitiative für eine Differenzierung der Automobilsteuer auf Bundesebene" angenommen. Diese Standesinitiative ist von der UREKSR und der UREKNR<br />
gutgeheissen worden, womit die UREKSR beauftragt ist, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.<br />
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Feinstaub ist das UVEK gegenwärtig daran, Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu erarbeiten.<br />
Für leichte Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird ein umfassendes Set von Kriterien erstellt, das sich auf den Treibstoffverbrauch sowie auf die ökologische und<br />
gesundheitliche Bedeutung der Emissionen dieser Fahrzeuge bezieht. Dies erlaubt es den verschiedenen Akteuren (Kantonen, Städten, Flottenbetreibern,<br />
Bürgerinnen und Bürgern usw.), energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen bzw. zu fördern. Es steht den Kantonen frei, dieses Kriterienset auch für<br />
eine entsprechende Differenzierung ihrer kantonalen Motorfahrzeugsteuern zu verwenden.<br />
Eine Ausweitung des Kriteriensets auf den Aspekt der Sicherheit ist grundsätzlich denkbar. Die Arbeiten zur Definition eines "sicheren" Fahrzeuges dürften sich<br />
allerdings als sehr umfangreich gestalten, wenn eine umfassende Lösung (z. B. aktive und passive Sicherheit, Kompatibilität mit schwächeren Verkehrsteilnehmern,<br />
Fahrassistenzsysteme) angestrebt werden soll.<br />
11