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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Antwort des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Grundsätzlich ist im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen zu unterscheiden zwischen Unterhaltsprojekten (Substanzerhalt),<br />

Ausbauprojekten (Verbesserung der bestehenden Nationalstrassen hinsichtlich Verträglichkeit, Funktionalität, Sicherheit und<br />

Verfügbarkeit, z. B. bezüglich Tunnelsicherheit, Lärmschutz) und Kapazitätsausbauten (z. B. Engpassbeseitigung). Ein<br />

Quervergleich zwischen diesen Projektkategorien ist aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und Inhalte nur beschränkt<br />

möglich. Ein Verzicht auf notwendige Unterhaltsmassnahmen beispielsweise führt mittel­ bis langfristig zu wachsendem<br />

Schaden, dementsprechend sind notwendige Unterhaltsmassnahmen stets prioritär zu realisieren. Der Bundesrat ist indessen<br />

bereit, für die Nationalstrassen die strategischen Bedürfnisse (inklusive Finanzierungssituation und künftiger Finanzbedarf)<br />

aufzubereiten (vgl. Motion der KVF­NR 12.3329, "Strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur"). Die Kosten für<br />

die Sanierung des Gotthard­Strassentunnels sind darin zu berücksichtigen.<br />

1./2. Der Bund trägt die integrale Verantwortung für alle Nationalstrasseninfrastrukturen, unabhängig davon, ob sie sich in<br />

Agglomerationen oder in peripheren Gebieten befinden. Jede Nationalstrasseninfrastruktur hat ihren spezifischen Zweck, ihre<br />

spezifischen Anforderungen und Ausgestaltungen und damit ihre spezifischen Problemstellungen. Mit der<br />

Nachhaltigkeitsbeurteilung Nistra können Projekte, die gleichzeitig zur Diskussion stehen, untereinander priorisiert werden. Ein<br />

direkter Quervergleich zwischen Unterhalts­ und Ausbauprojekten einerseits und Engpassbeseitigungsprojekten anderseits<br />

findet jedoch wie eingangs dargelegt nicht statt.<br />

Um sicherzustellen, dass neben den zwingend nötigen Unterhalts­ und Ausbauprojekten auch Projekte der<br />

Engpassbeseitigung realisiert werden, hat der Gesetzgeber den Infrastrukturfonds geschaffen. Im Jahr 2009 hat der<br />

Bundesrat der Bundesversammlung ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz unterbreitet. Der<br />

Bundesrat berichtet in der Regel alle vier Jahre über den Stand der Realisierung des Programms und beantragt die<br />

Mittelfreigabe für das nächste Modul. Die Bundesversammlung kann somit direkt Einfluss nehmen auf die Prioritätensetzung<br />

unter den einzelnen Vorhaben zur Engpassbeseitigung.<br />

Für Unterhalt und Ausbau investiert der Bund jährlich rund 1,2 Milliarden Franken. Die Prioritätensetzung erfolgt beim Unterhalt<br />

aufgrund von Zustandsbeurteilungen und ­prognosen, beim Ausbau anhand von rechtlichen Vorgaben (z. B. Tunnelsicherheit,<br />

Lärmschutz). Die Sanierung des Gotthard­Strassentunnels (inklusive zweite Tunnelröhre) gehört zu den Ausbau­ und<br />

Unterhaltsprojekten. Durch die vorgesehenen Massnahmen werden in erster Linie andere Projekte konkurrenziert, die ebenfalls<br />

über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden. Der jährliche Finanzbedarf für den Bau der zweiten<br />

Tunnelröhre ist aufgrund der längeren Bauzeit deutlich geringer als für eine Sanierung ohne zweite Tunnelröhre. Somit lassen<br />

sich auch die Auswirkungen auf die einzelnen Jahresbudgets und auf die anderen Projekte besser abfangen. Der Unterhalt der<br />

Nationalstrassen wird entsprechend der eingangs erwähnten Prioritätensetzung auch während der Gotthard­Sanierung im<br />

erforderlichen Rahmen stattfinden können.<br />

Die Projekte zur Engpassbeseitigung, zum Unterhalt und zum Ausbau werden im Übrigen so aufeinander abgestimmt bzw.<br />

miteinander kombiniert, dass die Beeinträchtigung des Verkehrs so weit wie möglich begrenzt wird (vgl. Motion Jenny 09.3787,<br />

"Gegen Staus und Schikanen im Nationalstrassenbau"; Motion Giezendanner 09.3958, "Baustellendauer und<br />

Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten"). Mit der vom Bundesrat beschlossenen Sanierungsvariante für den Gotthard­<br />

Strassentunnel kann diese Vorgabe konsequent und nachhaltig umgesetzt werden.<br />

3. Die Autobahn A2 bei Luzern ist eine der am meisten befahrenen Strassen der Schweiz. Täglich passieren im Durchschnitt<br />

über 85 000 Fahrzeuge den Autobahnabschnitt zwischen Emmen und Kriens. Nach mehr als dreissig Jahren intensivem<br />

Betrieb werden das Lehnenviadukt, der Reussporttunnel, die Sentibrücken mit Stadtanschluss und der Sonnenbergtunnel von<br />

2009 bis 2013 erneuert. Damit der Verkehr während der gesamten Bauzeit möglichst ungehindert fliessen kann, finden die<br />

Arbeiten so weit wie möglich nachts statt. In den Jahren 2011 und 2012 waren bzw. sind pro Jahr an rund 25 Wochenenden<br />

zusätzliche Sperrungen vorgesehen. So können die Auswirkungen auf den Verkehr unter der Woche stark reduziert und auf die<br />

Wochenenden begrenzt werden.<br />

4. Den verkehrlichen Bedürfnissen auf dem nationalen, regionalen und städtischen Verkehrsnetz von Luzern soll auch künftig<br />

bestmöglich Rechnung getragen werden. Der Bundesrat hat deshalb das Projekt Bypass Luzern ins Modul 3 des Programms<br />

zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz aufgenommen. Der Bypass soll bis zur Fortschreibung des Programms<br />

im Jahre 2013 planerisch vertieft und einer Neubeurteilung unterzogen werden. Vor diesem Hintergrund löste das Bundesamt<br />

für Strassen das generelle Projekt aus. Da mit der vorgeschlagenen zweiten Tunnelröhre am Gotthard keine<br />

Kapazitätserweiterung einhergeht, besteht jedoch kein Anlass, diese beiden Projekte voneinander abhängig zu machen.<br />

Dokumente<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum<br />

Rat<br />

322

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