Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Antwort des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Grundsätzlich ist im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen zu unterscheiden zwischen Unterhaltsprojekten (Substanzerhalt),<br />
Ausbauprojekten (Verbesserung der bestehenden Nationalstrassen hinsichtlich Verträglichkeit, Funktionalität, Sicherheit und<br />
Verfügbarkeit, z. B. bezüglich Tunnelsicherheit, Lärmschutz) und Kapazitätsausbauten (z. B. Engpassbeseitigung). Ein<br />
Quervergleich zwischen diesen Projektkategorien ist aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und Inhalte nur beschränkt<br />
möglich. Ein Verzicht auf notwendige Unterhaltsmassnahmen beispielsweise führt mittel bis langfristig zu wachsendem<br />
Schaden, dementsprechend sind notwendige Unterhaltsmassnahmen stets prioritär zu realisieren. Der Bundesrat ist indessen<br />
bereit, für die Nationalstrassen die strategischen Bedürfnisse (inklusive Finanzierungssituation und künftiger Finanzbedarf)<br />
aufzubereiten (vgl. Motion der KVFNR 12.3329, "Strategisches Entwicklungsprogramm Strasseninfrastruktur"). Die Kosten für<br />
die Sanierung des GotthardStrassentunnels sind darin zu berücksichtigen.<br />
1./2. Der Bund trägt die integrale Verantwortung für alle Nationalstrasseninfrastrukturen, unabhängig davon, ob sie sich in<br />
Agglomerationen oder in peripheren Gebieten befinden. Jede Nationalstrasseninfrastruktur hat ihren spezifischen Zweck, ihre<br />
spezifischen Anforderungen und Ausgestaltungen und damit ihre spezifischen Problemstellungen. Mit der<br />
Nachhaltigkeitsbeurteilung Nistra können Projekte, die gleichzeitig zur Diskussion stehen, untereinander priorisiert werden. Ein<br />
direkter Quervergleich zwischen Unterhalts und Ausbauprojekten einerseits und Engpassbeseitigungsprojekten anderseits<br />
findet jedoch wie eingangs dargelegt nicht statt.<br />
Um sicherzustellen, dass neben den zwingend nötigen Unterhalts und Ausbauprojekten auch Projekte der<br />
Engpassbeseitigung realisiert werden, hat der Gesetzgeber den Infrastrukturfonds geschaffen. Im Jahr 2009 hat der<br />
Bundesrat der Bundesversammlung ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz unterbreitet. Der<br />
Bundesrat berichtet in der Regel alle vier Jahre über den Stand der Realisierung des Programms und beantragt die<br />
Mittelfreigabe für das nächste Modul. Die Bundesversammlung kann somit direkt Einfluss nehmen auf die Prioritätensetzung<br />
unter den einzelnen Vorhaben zur Engpassbeseitigung.<br />
Für Unterhalt und Ausbau investiert der Bund jährlich rund 1,2 Milliarden Franken. Die Prioritätensetzung erfolgt beim Unterhalt<br />
aufgrund von Zustandsbeurteilungen und prognosen, beim Ausbau anhand von rechtlichen Vorgaben (z. B. Tunnelsicherheit,<br />
Lärmschutz). Die Sanierung des GotthardStrassentunnels (inklusive zweite Tunnelröhre) gehört zu den Ausbau und<br />
Unterhaltsprojekten. Durch die vorgesehenen Massnahmen werden in erster Linie andere Projekte konkurrenziert, die ebenfalls<br />
über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden. Der jährliche Finanzbedarf für den Bau der zweiten<br />
Tunnelröhre ist aufgrund der längeren Bauzeit deutlich geringer als für eine Sanierung ohne zweite Tunnelröhre. Somit lassen<br />
sich auch die Auswirkungen auf die einzelnen Jahresbudgets und auf die anderen Projekte besser abfangen. Der Unterhalt der<br />
Nationalstrassen wird entsprechend der eingangs erwähnten Prioritätensetzung auch während der GotthardSanierung im<br />
erforderlichen Rahmen stattfinden können.<br />
Die Projekte zur Engpassbeseitigung, zum Unterhalt und zum Ausbau werden im Übrigen so aufeinander abgestimmt bzw.<br />
miteinander kombiniert, dass die Beeinträchtigung des Verkehrs so weit wie möglich begrenzt wird (vgl. Motion Jenny 09.3787,<br />
"Gegen Staus und Schikanen im Nationalstrassenbau"; Motion Giezendanner 09.3958, "Baustellendauer und<br />
Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten"). Mit der vom Bundesrat beschlossenen Sanierungsvariante für den Gotthard<br />
Strassentunnel kann diese Vorgabe konsequent und nachhaltig umgesetzt werden.<br />
3. Die Autobahn A2 bei Luzern ist eine der am meisten befahrenen Strassen der Schweiz. Täglich passieren im Durchschnitt<br />
über 85 000 Fahrzeuge den Autobahnabschnitt zwischen Emmen und Kriens. Nach mehr als dreissig Jahren intensivem<br />
Betrieb werden das Lehnenviadukt, der Reussporttunnel, die Sentibrücken mit Stadtanschluss und der Sonnenbergtunnel von<br />
2009 bis 2013 erneuert. Damit der Verkehr während der gesamten Bauzeit möglichst ungehindert fliessen kann, finden die<br />
Arbeiten so weit wie möglich nachts statt. In den Jahren 2011 und 2012 waren bzw. sind pro Jahr an rund 25 Wochenenden<br />
zusätzliche Sperrungen vorgesehen. So können die Auswirkungen auf den Verkehr unter der Woche stark reduziert und auf die<br />
Wochenenden begrenzt werden.<br />
4. Den verkehrlichen Bedürfnissen auf dem nationalen, regionalen und städtischen Verkehrsnetz von Luzern soll auch künftig<br />
bestmöglich Rechnung getragen werden. Der Bundesrat hat deshalb das Projekt Bypass Luzern ins Modul 3 des Programms<br />
zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz aufgenommen. Der Bypass soll bis zur Fortschreibung des Programms<br />
im Jahre 2013 planerisch vertieft und einer Neubeurteilung unterzogen werden. Vor diesem Hintergrund löste das Bundesamt<br />
für Strassen das generelle Projekt aus. Da mit der vorgeschlagenen zweiten Tunnelröhre am Gotthard keine<br />
Kapazitätserweiterung einhergeht, besteht jedoch kein Anlass, diese beiden Projekte voneinander abhängig zu machen.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
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