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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

11.424 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />

Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs<br />

Eingereicht von<br />

Schmidt Roberto<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

17.03.2011<br />

Nationalrat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende<br />

parlamentarische Initiative ein:<br />

Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung ist dahingehend zu ändern, dass neu 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent des<br />

Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhang mit dem<br />

Strassenverkehr verwendet werden.<br />

Begründung<br />

Die Finanzierung der Infrastrukturnetze wird in den nächsten Jahren zu den grössten Herausforderungen gehören. Es braucht<br />

letztlich mehr Geld. Eine mögliche Lösung ist eine Rückkehr zum ursprünglichen Verteilschlüssel der Mineralölsteuererträge,<br />

was ­ nach heutigen Stand ­ jährlich 300 Millionen Mehreinnahmen für den Strassenverkehr bringen würde.<br />

Von 1959 bis 1982 wurden 60 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen zweckgebunden für den Strassenverkehr eingesetzt. Die<br />

Mittel dienten in erster Linie dem Nationalstrassenbau. Ab 1983 wurde der für Strassenzwecke gebundene Anteil der<br />

Mineralölsteuereinnahmen von 60 Prozent auf 50 Prozent reduziert und dessen Zweckbindung gleichzeitig auf alle<br />

Strassenbedürfnisse ausgedehnt. Gründe waren damals gemäss Botschaft vom 24. März 1982 insbesondere:<br />

­ die sich abzeichnenden langfristig überschüssigen Strassenmittel;<br />

­ die vollständige Rückzahlung der Bundesbevorschussung der Nationalstrassenfinanzierung bis 1983;<br />

­ die angespannte Lage der Bundesfinanzen.<br />

Heute zeigt sich nun, dass die Strassenmittel nicht einmal mehr für die eigene Finanzierung des Strassenverkehrs selbst<br />

ausreichen. Das zuständige Departement rechnet ab dem Jahr 2016 mit einer Finanzierungslücke. Bereits beim ordentlichen<br />

Bedarf (den Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes, den Einlagen in den Infrastrukturfonds,<br />

den übrigen werkgebundenen Beiträgen und den Beiträgen der Kantone) zeichnet sich eine Unterdeckung ab. Die<br />

Finanzierungslücke wird zudem akzentuiert durch zusätzlich anstehende Aufwendungen, namentlich die Kosten infolge der<br />

Anpassung des Netzbeschlusses Strassen und die Kosten für die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz. Zudem<br />

besteht ein erhöhter Bedarf für die Substanzerhaltung des Hauptstrassennetzes, welches eine wichtige Rolle in der kapillaren<br />

Erschliessung der Schweiz als Zubringer zu den Nationalstrassen spielt.<br />

Die Situation gegenüber 1982 hat sich also völlig verändert. Es ist unter diesen Umständen nichts als logisch, wenn die<br />

damaligen Beschlüsse wieder korrigiert werden und die Strassenmittel ­ d. h. die von den Automobilisten geleisteten Abgaben<br />

­ angesichts des grossen Finanzbedarfs und der sich abzeichnenden Finanzierungslücken im Strassenverkehr auch wieder<br />

prioritär für die Strassenfinanzierung eingesetzt werden.<br />

Würden sämtliche Mineralölsteuereinnahmen zweckgebunden für die Finanzierung des Strassenverkehrs verwendet, so könnte<br />

der Strassenverkehr die anstehenden Aufwendungen aus eigener Kraft bewältigen. Durch die Abzweigung von heute 50<br />

Prozent der Erträge in die allgemeine Bundeskasse wird jedoch eine künstliche Verknappung geschaffen. Solange diese<br />

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