Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.488 n Pa.Iv. Neirynck. Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 3. Juli 2012<br />
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2012 die von Nationalrat Neirynck am 23. September 2010 eingereichte<br />
parlamentarische Initiative vorgeprüft. Nachdem der Nationalrat der Initiative am 27. Februar 2012 auf Antrag der WBKN Folge gegeben hatte, wurde die Initiative im<br />
Rahmen des Zustimmungsverfahrens erneut von der Kommission des Ständerates behandelt.<br />
Die Initiative verlangt eine Streichung der Prüfungs und Diplomerteilungsgebühren im Medizinalberufegesetz (Art. 13 Abs. 1 Bst. c). Die finanzielle Belastung soll auf<br />
eine Verwaltungsgebühr von 200 Franken beschränkt werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.<br />
Eine Minderheit der Kommission (Maury Pasquier, Fetz, Savary, Seydoux, Zanetti) beantragt, der Initiative Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Luginbühl<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Felix Gutzwiller<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 13 Absatz 1 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006 wird wie folgt geändert:<br />
Art. 13 Abs. 1 Bst. c<br />
c. die Anmeldegebühr und die Entschädigungen für die Expertinnen und Experten.<br />
1. 2. Begründung<br />
Am 26. November 2008 hat der Bundesrat die Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe gemäss dem revidierten<br />
Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 erlassen. Darin sind die Prüfungsgebühren wie folgt festgelegt:<br />
Anmeldegebühr: 200 Franken;<br />
Prüfungsgebühr: 1500 bis 2500 Franken, je nach Fachgebiet;<br />
Diplomerteilung: 500 Franken.<br />
Damit ergeben sich für die Kandidatinnen und Kandidaten Gesamtkosten von 3200 Franken.<br />
Nach der Vernehmlassung zu diesem Erlass hat der Bundesrat einer Revision der Verordnung zugestimmt und die Prüfungsgebühr auf 1500 Franken und die<br />
Gesamtkosten entsprechend auf 2200 Franken gesenkt. Trotzdem bleiben die Gebühren eine grosse finanzielle Belastung für die Studierenden und sind in dieser<br />
Höhe für universitäre Ausbildungen nicht üblich.<br />
Der Bundesrat führt an, dass durch die neue Abschlussprüfung nach internationalen Standards Kosten entstehen, die mitberücksichtigt werden müssen. Mit anderen<br />
Worten fordert er eine höhere Kostenbeteiligung der Studierenden. Dieser Denkansatz sucht im akademischen Kontext seinesgleichen. Denn die Gebühren sind<br />
üblicherweise symbolisch und nicht als Kostenbeteiligung zu verstehen: Sie sollen verhindern, dass sich Studierende auf gut Glück an Prüfungen versuchen, ohne<br />
sich ernsthaft darauf vorbereitet zu haben. Die Überwälzung der tatsächlichen Kosten für eine Leistung auf die Studierenden wirft das Konzept der Bildung als Service<br />
public und Investition der Gemeinschaft über den Haufen. ETHIngenieurinnen und Ingenieure entrichten dem Bund keine Gebühren für das eidgenössische Diplom.<br />
Eine Medizinstudentin oder ein Medizinstudent aus Deutschland zahlt keine Gebühren für die Abschlussprüfung und kann den Abschluss für eine Gebühr von nur 680<br />
Franken in der Schweiz anerkennen lassen.<br />
Der Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen macht sich in unseren Spitälern klar bemerkbar. Die Schweiz muss ungefähr 20 Prozent mehr Ärztinnen und Ärzte<br />
ausbilden, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Der Bund muss seine Verantwortung wahrnehmen und die schon so<br />
zahlreichen Hindernisse, auf die jungen Ärztinnen und Ärzte in ihrer Ausbildung stossen, aus dem Weg räumen und nicht noch zusätzliche schaffen.<br />
Die Initiative schlägt vor, die Prüfungs und Diplomerteilungsgebühren, die für eine neue Denkordnung im Bereich der universitären Bildung stehen, zu streichen und<br />
die finanzielle Belastung auf eine Verwaltungsgebühr von 200 Franken zu beschränken.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hatte am 9. September 2011 der parlamentarischen Initiative mit 12 zu 6 Stimmen bei 2<br />
Enthaltungen Folge gegeben. Die Kommission ersuchte in der Folge ihre Schwesterkommission um Zustimmung zu diesem Beschluss. Die Ständeratskommission<br />
behandelte die Initiative am 24. November 2011 und beschloss mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss der Nationalratskommission nicht zu folgen.<br />
Daraufhin befasste sich erneut die Nationalratskommission mit der Initiative. Sie hielt am<br />
20. Januar 2012 an ihrem ersten Beschluss fest und beantragte ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat<br />
stimmte diesem Antrag am 27. Februar 2012 zu. Aufgrund dieses Entscheids sprach sich die WBK des Ständerates erneut darüber aus, ob sie dem<br />
Nationalratsentscheid zustimmen oder ob sie dem Rat beantragen werde, der Initiative keine Folge zu geben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Wie bereits bei der ersten Vorprüfung der parlamentarischen Initiative stellte sich die Mehrheit der ständerätlichen Kommission einer Gebührenreduktion bei der<br />
Eidgenössischen Medizinalprüfung skeptisch gegenüber. Sie ist weiterhin der Ansicht, dass die heute erhobenen Prüfungs und Diplomerteilungsgebühren für<br />
Studierende der Medizin im Vergleich zu anderen Berufsprüfungsgebühren durchaus vertretbar seien. Auch wies die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass mit einer<br />
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