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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Die Bundesversammlung ­ Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />

Curia Vista ­ Geschäftsdatenbank<br />

12.3499 – Interpellation<br />

Durch ausländische Tochterfirmen von <strong>Schweizer</strong> Unternehmen begangene<br />

Menschenrechtsverletzungen. Zugang der Opfer zur Justiz<br />

Eingereicht von<br />

Seydoux­Christe Anne<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

13.06.2012<br />

Ständerat<br />

Erledigt<br />

Eingereichter Text<br />

Die von John Ruggie verfassten Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte bekräftigen das Recht auf Zugang zur Justiz und<br />

auf Wiedergutmachung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die durch Unternehmen begangen wurden. Die Leitlinien<br />

wurden 2011 vom Uno­Menschenrechtsrat einstimmig angenommen ­ also auch von der Schweiz. In zahlreichen<br />

Entwicklungsländern ist dieses Recht auf Zugang zur Justiz und auf eine faire Behandlung nicht immer gewährleistet; Grund<br />

dafür sind vor allem Mängel in der Rechtsordnung und Schwächen im Rechtssystem dieser Länder.<br />

Solche Situationen belasten nicht nur die Opfer von Katastrophen wie derjenigen im indischen Bhopal, sondern auch die Opfer<br />

von Menschenrechtsverletzungen, die durch multinationale Unternehmen begangen werden, die ihren Sitz, ihre zentrale<br />

Verwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Schweiz haben.<br />

Antonio Gustavo Gómez, der Generalstaatsanwalt von Tucumn (Argentinien), machte auf seiner Europareise im vergangenen<br />

März in der Schweiz halt und sprach öffentlich über die Anzeige gegen ein <strong>Schweizer</strong> Bergbauunternehmen, die 1998 vom<br />

Umweltminister von Tucumn eingereicht worden war. Die Anklage lautet auf Gewässer­ und Umweltverschmutzung, die in der<br />

Bevölkerung gravierende Gesundheitsprobleme verursacht hat. Diese wartet noch immer auf einen Prozess und den Ersatz<br />

der erlittenen Schäden. Ende März hat Antonio Gustavo Gómez beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />

gegen das betreffende multinationale Unternehmen und gegen den argentinischen Staat Klage eingereicht. Dem Staat wirft er<br />

Komplizenschaft bei den Machenschaften des Unternehmens vor. Gómez setzt sich dafür ein, dass solche Umweltdelikte in<br />

Zukunft konsequent strafrechtlich verfolgt werden.<br />

Ich frage deshalb den Bundesrat:<br />

1. Wie stellt er sich zu solchen Fällen, die ein Reputationsrisiko für die Schweiz darstellen?<br />

2. Angenommen, der Gaststaat eines multinationalen Unternehmens garantiert den Opfern von Menschenrechtsverletzungen,<br />

die durch dieses Unternehmen begangen wurden, den Zugang zur Justiz und zu Wiedergutmachungszahlungen nicht, welches<br />

ist dann nach Ansicht des Bundesrates die Verantwortung des Heimatstaates?<br />

3. Was schlägt er gegen den fehlenden Zugang zur Justiz für Opfer von Menschenrechts­ und Umweltverletzungen, die im<br />

Ausland durch Tochterfirmen von Unternehmen begangen wurden, deren Rechtssitz, zentrale Verwaltung oder<br />

Hauptniederlassung in der Schweiz ist, zu unternehmen vor?<br />

Antwort des Bundesrates vom 05.09.2012<br />

1. <strong>Schweizer</strong> Unternehmen vermitteln im Ausland in der Regel das Image einer zuverlässigen, innovativen und<br />

vertrauenswürdigen Schweiz. Der Bundesrat ist sich trotzdem bewusst, dass Behauptungen angeblicher<br />

Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ein Risiko für das Image unseres Landes darstellen<br />

können.<br />

Alle <strong>Schweizer</strong> Unternehmen, einschliesslich der multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, unterstehen dem<br />

schweizerischen Recht und dem Landesrecht der Staaten, in denen sie tätig sind. Dies gilt insbesondere für folgende<br />

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