Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dass kürzlich auch der Deutsche Bundestag den Lobbyismus stark eingeschränkt hat, übrigens auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen.<br />
Der zu starke Lobbyismus im Bundeshaus ist seit vielen Jahren ein staatspolitisches, mediales und gesellschaftliches Dauerthema. Mit den neuen zusätzlichen<br />
Vertretern der Kantone, welche die Verwaltungsdelegation kürzlich schuf, ist das Mass spätestens überschritten, das einem <strong>Parlament</strong>sbetrieb förderlich wäre. Daher<br />
ist die Zutrittsregelung wieder grundsätzlich einzuschränken.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die parlamentarische Initiative fokussiert auf die Lobbytätigkeit im <strong>Parlament</strong>sgebäude. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dies nur ein Aspekt von Lobbyismus<br />
darstellt. <strong>Parlament</strong>smitglieder sind das ganze Jahr über, z. B. auch im Hinblick auf Kommissionssitzungen, mit Begehren diverser Interessengruppen konfrontiert.<br />
Lobbyismus ist eine Begleiterscheinung der <strong>Parlament</strong>stätigkeit, die weder negativ noch positiv zu beurteilen ist: Wenn wichtige Entscheide gefällt werden, wollen<br />
interessierte Kreise Einfluss nehmen. Es gehört zur Repräsentationsfunktion von <strong>Parlament</strong>smitgliedern, dass sie Interessen einbringen. Jedes Ratsmitglied muss für<br />
sich entscheiden, welche Anliegen es aufnehmen und einbringen will und welche nicht.<br />
Der Zugang der Lobbyisten zum <strong>Parlament</strong>sgebäude stellt somit nur einen Teilaspekt des Lobbyismus dar, der aber immer wieder zu interessieren scheint. Die<br />
Kommission hat sich denn auch bereits vor einem halben Jahr mit der Frage des Zugangs von Lobbyisten zu den nichtöffentlichen Teilen des <strong>Parlament</strong>sgebäudes<br />
befasst. Damals wurde mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagen, die Lobbyisten zu akkreditieren sowie eine Liste der akkreditierten Lobbyisten zu<br />
veröffentlichen. Der Rat lehnte diese Initiative am 14. März 2012 mit 19 zu 17 Stimmen ab (11.448 Pa. Iv. Berberat. Lobbyismus im <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>.<br />
Transparenz und Regulierung. AB 2012 S 239).<br />
Das knappe Ergebnis kann als Ausdruck eines gewissen Unmuts der Ratsmitglieder gegenüber der Präsenz von Lobbyisten gewertet werden. Die Kommission hatte<br />
diesem Unmut auch mit einem Schreiben vom 23. Januar 2012 an den Ratspräsidenten Ausdruck gegeben, in welchem sie diesen einlud, Massnahmen zu prüfen,<br />
um den Zugang von Lobbyisten zu den Vorzimmern des Ständerates zu beschränken. Der Ständeratspräsident empfahl im Antwortschreiben vom 27. Februar 2012,<br />
von neuen Regelungen abzusehen, vielmehr sei zur Wahrung der Ruhe und Würde der Räumlichkeiten an die Verantwortung jedes Einzelnen, Ratsmitglieder<br />
eingeschlossen, zu appellieren.<br />
Diesem Appell an das Verantwortungsbewusstsein möchte sich die Kommission anschliessen. Die Ratsmitglieder haben es selbst in der Hand, wem sie<br />
Zutrittsausweise abgeben wollen. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Minder würde eine Bevormundung der Ratsmitglieder mit sich bringen.<br />
Es kann zudem festgestellt werden, dass die meisten Ratsmitglieder bereits heute ihre Karten persönlichen Mitarbeitenden oder Familienangehörigen abgeben. Dies<br />
ergibt eine Konsultation der Liste der Personen, welche aufgrund von Artikel 69 Absatz 2 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes über eine Zutrittskarte verfügen. Diese Liste wird<br />
seit Beginn der neuen Legislaturperiode auf dem Internet publiziert. Auch aufgrund dieser Massnahme dürften die Ratsmitglieder sorgfältig prüfen, wem sie die<br />
Zutrittskarte abgeben.<br />
Im Weiteren ist aufmerksamen Beobachtern und Beobachterinnen nicht entgangen, dass die Präsenz von Lobbyisten in den Vorzimmern des Ständerates massiv<br />
zurückgegangen ist. Die Weibel haben Anweisung, die Arbeitstische für die Ratsmitglieder freizuhalten und andere Personen wegzuweisen.<br />
Schliesslich ist festzuhalten, dass entgegen der Annahme des Initianten Personen, die über einen Zutrittsausweis gemäss Artikel 69 Absatz 2 ParlG verfügen, keinen<br />
Zutritt zum Ratssaal haben. Artikel 47 Absatz 1 GRS zählt die Personengruppen, welche Zutritt zum Ratssaal haben abschliessend auf: Es sind dies neben den<br />
Mitgliedern der eidgenössischen Räte nur die Vertreter und Vertreterinnen des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie deren Mitarbeitende aus der Verwaltung,<br />
die Mitarbeitenden der <strong>Parlament</strong>sdienste, Fotografinnen und Fotografen sowie Kameraleute. Lobbyisten können also nicht hinten auf der Bank" sitzen, um das<br />
Stimmverhalten zu observieren", wie dies der Initiant behauptet.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
357