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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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dass kürzlich auch der Deutsche Bundestag den Lobbyismus stark eingeschränkt hat, übrigens auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen.<br />

Der zu starke Lobbyismus im Bundeshaus ist seit vielen Jahren ein staatspolitisches, mediales und gesellschaftliches Dauerthema. Mit den neuen zusätzlichen<br />

Vertretern der Kantone, welche die Verwaltungsdelegation kürzlich schuf, ist das Mass spätestens überschritten, das einem <strong>Parlament</strong>sbetrieb förderlich wäre. Daher<br />

ist die Zutrittsregelung wieder grundsätzlich einzuschränken.<br />

2. Erwägungen der Kommission<br />

Die parlamentarische Initiative fokussiert auf die Lobbytätigkeit im <strong>Parlament</strong>sgebäude. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dies nur ein Aspekt von Lobbyismus<br />

darstellt. <strong>Parlament</strong>smitglieder sind das ganze Jahr über, z. B. auch im Hinblick auf Kommissionssitzungen, mit Begehren diverser Interessengruppen konfrontiert.<br />

Lobbyismus ist eine Begleiterscheinung der <strong>Parlament</strong>stätigkeit, die weder negativ noch positiv zu beurteilen ist: Wenn wichtige Entscheide gefällt werden, wollen<br />

interessierte Kreise Einfluss nehmen. Es gehört zur Repräsentationsfunktion von <strong>Parlament</strong>smitgliedern, dass sie Interessen einbringen. Jedes Ratsmitglied muss für<br />

sich entscheiden, welche Anliegen es aufnehmen und einbringen will und welche nicht.<br />

Der Zugang der Lobbyisten zum <strong>Parlament</strong>sgebäude stellt somit nur einen Teilaspekt des Lobbyismus dar, der aber immer wieder zu interessieren scheint. Die<br />

Kommission hat sich denn auch bereits vor einem halben Jahr mit der Frage des Zugangs von Lobbyisten zu den nichtöffentlichen Teilen des <strong>Parlament</strong>sgebäudes<br />

befasst. Damals wurde mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagen, die Lobbyisten zu akkreditieren sowie eine Liste der akkreditierten Lobbyisten zu<br />

veröffentlichen. Der Rat lehnte diese Initiative am 14. März 2012 mit 19 zu 17 Stimmen ab (11.448 Pa. Iv. Berberat. Lobbyismus im <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>.<br />

Transparenz und Regulierung. AB 2012 S 239).<br />

Das knappe Ergebnis kann als Ausdruck eines gewissen Unmuts der Ratsmitglieder gegenüber der Präsenz von Lobbyisten gewertet werden. Die Kommission hatte<br />

diesem Unmut auch mit einem Schreiben vom 23. Januar 2012 an den Ratspräsidenten Ausdruck gegeben, in welchem sie diesen einlud, Massnahmen zu prüfen,<br />

um den Zugang von Lobbyisten zu den Vorzimmern des Ständerates zu beschränken. Der Ständeratspräsident empfahl im Antwortschreiben vom 27. Februar 2012,<br />

von neuen Regelungen abzusehen, vielmehr sei zur Wahrung der Ruhe und Würde der Räumlichkeiten an die Verantwortung jedes Einzelnen, Ratsmitglieder<br />

eingeschlossen, zu appellieren.<br />

Diesem Appell an das Verantwortungsbewusstsein möchte sich die Kommission anschliessen. Die Ratsmitglieder haben es selbst in der Hand, wem sie<br />

Zutrittsausweise abgeben wollen. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Minder würde eine Bevormundung der Ratsmitglieder mit sich bringen.<br />

Es kann zudem festgestellt werden, dass die meisten Ratsmitglieder bereits heute ihre Karten persönlichen Mitarbeitenden oder Familienangehörigen abgeben. Dies<br />

ergibt eine Konsultation der Liste der Personen, welche aufgrund von Artikel 69 Absatz 2 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes über eine Zutrittskarte verfügen. Diese Liste wird<br />

seit Beginn der neuen Legislaturperiode auf dem Internet publiziert. Auch aufgrund dieser Massnahme dürften die Ratsmitglieder sorgfältig prüfen, wem sie die<br />

Zutrittskarte abgeben.<br />

Im Weiteren ist aufmerksamen Beobachtern und Beobachterinnen nicht entgangen, dass die Präsenz von Lobbyisten in den Vorzimmern des Ständerates massiv<br />

zurückgegangen ist. Die Weibel haben Anweisung, die Arbeitstische für die Ratsmitglieder freizuhalten und andere Personen wegzuweisen.<br />

Schliesslich ist festzuhalten, dass entgegen der Annahme des Initianten Personen, die über einen Zutrittsausweis gemäss Artikel 69 Absatz 2 ParlG verfügen, keinen<br />

Zutritt zum Ratssaal haben. Artikel 47 Absatz 1 GRS zählt die Personengruppen, welche Zutritt zum Ratssaal haben abschliessend auf: Es sind dies neben den<br />

Mitgliedern der eidgenössischen Räte nur die Vertreter und Vertreterinnen des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie deren Mitarbeitende aus der Verwaltung,<br />

die Mitarbeitenden der <strong>Parlament</strong>sdienste, Fotografinnen und Fotografen sowie Kameraleute. Lobbyisten können also nicht hinten auf der Bank" sitzen, um das<br />

Stimmverhalten zu observieren", wie dies der Initiant behauptet.<br />

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