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Beilagen — Ständerat - Schweizer Parlament

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Urbanisierungsdruck ist ein wesentlicher Faktor. Somit hat sich der Zustand der Wildtierkorridore übers Ganze gesehen<br />

innerhalb von zehn Jahren nicht verbessert, doch deren Bestimmung und Anerkennung haben wahrscheinlich dazu<br />

beigetragen, dass die Verschlechterung sich verlangsamt und die Situation sich stabilisiert hat.<br />

2. Ja. Die Standorte der überregionalen Wildtierkorridore sind für alle Kantone bekannt. Zwölf Kantone haben Konzepte zur<br />

Beseitigung von Hindernissen erarbeitet, in denen Massnahmen zur Sanierung dieser wichtigen Bewegungsachsen der<br />

Wildtiere aufgeführt sind. 16 Kantone haben die Wildtierkorridore in unterschiedlichem Mass in ihre kantonalen Richtpläne<br />

einbezogen: Dies reicht von der blossen Erwähnung bis zur Bestimmung als Siedlungstrenngürtel. Die übrigen Kantone sehen<br />

solche Änderungen für die nächste Richtplanrevision vor. Aufgrund der Erhebung von 2011 sind die in den Kantonen<br />

getroffenen neueren Massnahmen für jeden Korridor bekannt.<br />

3. Bei diesen vier Wildtierkorridoren haben die Kantone in der Erhebung von 2011 einen aus faunistischer Sicht dringenden<br />

Sanierungsbedarf festgestellt. Sie sind alle im Programm des Astra zur Sanierung der 40 Wildtierkorridore an Nationalstrassen<br />

berücksichtigt. 2003 haben Astra und Bafu gemeinsam beschlossen, dass dieses Programm bei der Planung der<br />

Unterhaltsprogramme des Astra oder bei neuen Bauprojekten umgesetzt werden soll. Der Bundesrat erachtet jedoch in diesen<br />

besonderen Fällen die Sanierung ebenfalls als dringlich. Astra und Bafu klären derzeit ab, unter welchen Voraussetzungen die<br />

Sanierung der betreffenden Korridore, unabhängig vom Zeitplan für den Nationalstrassenunterhalt, vorgezogen werden könnte.<br />

4. Das Bafu prüft zurzeit, inwieweit die von den Kantonen vorgeschlagenen neuen Wildtierkorridore überregionale Bedeutung<br />

haben und angebracht sind. Danach werden Bafu und Astra erörtern, unter welchen Voraussetzungen diese von einer<br />

Nationalstrasse unterbrochenen neuen überregionalen Korridore in das Sanierungsprogramm aufgenommen werden könnten.<br />

5./6. Die finanziellen Mittel für das Programm des Astra zur Sanierung der Wildtierkorridore sind über die Budgetierung der<br />

Unterhaltsprojekte gesichert, welche insbesondere die Anpassung des bestehenden Netzes an die geltenden Normen und<br />

Gesetze zum Ziel haben. Die Kosten für eine Wildtierpassage sind im entsprechenden Unterhaltsbudget mitberücksichtigt. Für<br />

das Sanierungsprogramm besteht kein spezielles Budget. Somit steht für andere Projekte mit ähnlicher Zielsetzung kein Geld<br />

zur Verfügung. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Arbeiten an sechs Korridoren abgeschlossen; drei Korridore sind im Bau und<br />

zehn im Planungsstadium. Nach Ansicht des Bundesrates liesse sich die Durchlässigkeit der Nationalstrassen für Wildtiere<br />

schon in den nächsten Jahren deutlich verbessern, wenn die Arbeiten an den dringend sanierungsbedürftigen Korridoren<br />

weiter vorangetrieben werden könnten und die Unterhaltsprogramme des Astra im gleichen Tempo weiterliefen.<br />

7. Die UVEK­Richtlinie "Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen" (11. November 2001) gilt zwingend für das<br />

schweizerische Netz der Nationalstrassen, die von überregionalen Wildtierkorridoren über­ oder unterquert werden. Sie gilt für<br />

jedes neue Nationalstrassenprojekt wie auch für Sanierungsmassnahmen, die im Rahmen des Unterhalts des bestehenden<br />

Netzes getroffen werden. Sie betrifft auch eingezäunte Hochleistungs­Eisenbahnstrecken und Eisenbahnlinien, die parallel zu<br />

Autobahnen verlaufen. Was die Sanierung des bestehenden Netzes anbelangt, setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die 40<br />

ins Sanierungsprogramm des Astra aufgenommenen überregionalen Wildtierkorridore saniert werden. Die Hauptaufgabe fällt<br />

hierbei den Kantonen und Gemeinden zu. Sie müssen über den kantonalen Richtplan beziehungsweise die Nutzungspläne<br />

sicherstellen, dass beidseits der Nationalstrassen Wildtierkorridore angelegt und frei gehalten werden. Die Berücksichtigung<br />

der Korridore in der kommunalen Planung scheint jedoch eher die Ausnahme zu sein. Bei der Ausarbeitung des Aktionsplans<br />

für die Strategie Biodiversität Schweiz ist auf die nachhaltige Verankerung der Wildtierkorridore bis zum Stadium der<br />

kommunalen Planung näher einzugehen.<br />

Dokumente<br />

Amtliches Bulletin ­ die Wortprotokolle<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

20.09.2012 SR Erledigt.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Ständerat<br />

Mitunterzeichnende (7)<br />

Bieri Peter Fournier Jean­René Freitag Pankraz Jenny This Luginbühl Werner Schmid Martin Zanetti Roberto<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

345

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