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"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

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Seite 13<br />

Kapitel II<br />

nommenen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Betroffenen gekennzeichnet, die eine Konkretisierung<br />

und Eingrenzung <strong>der</strong> potenziellen <strong>Studie</strong>nteilnehmerinnen erfor<strong>der</strong>ten. Die Definition des<br />

Begriffs „Behin<strong>der</strong>ung“ sowie die Frage, welche (gesundheitlichen) Einschränkungen o<strong>der</strong><br />

chronischen Erkrankungen einzubeziehen waren und welche nicht, stellten insofern eine<br />

beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung dar, als diverse theoretische Ansätze in unterschiedlichen<br />

Professionen verschiedene Definitionen des Personenkreises vornehmen. So ist eine<br />

Vielzahl medizinischer, soziologischer, psychologischer, (son<strong>der</strong>-)pädagogischer,<br />

sozialrechtlicher und sozialpolitischer Begriffsbestimmungen verfügbar, die auf jeweils<br />

fachspezifischen Erklärungsmustern basieren und unterschiedlichen Zielsetzungen dienen.<br />

Im Allgemeinen dienen Definitionen einerseits dazu, die Handhabbarkeit und Kommunizierbarkeit<br />

komplexer Sachverhalte zu erhöhen, unterliegen dabei jedoch <strong>der</strong> Gefahr<br />

unzulässiger Vereinfachungen und Stigmatisierungen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen,<br />

dass Definitionen <strong>von</strong> vornherein zum Ausschluss bestimmter Gruppen <strong>von</strong> Betroffenen<br />

führen können, die die Definitionskriterien nicht eindeutig o<strong>der</strong> nur unvollständig erfüllen.<br />

Diese Problematik ist gerade im Hinblick auf die Zielgruppe <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>von</strong> beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> quantitativen <strong>Studie</strong> <strong>zur</strong> Erfassung <strong>von</strong> Gewalterfahrungen bei <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong><br />

verschiedenen Behin<strong>der</strong>ungen stellte sich daher im Vorfeld die zentrale Aufgabe,<br />

wissenschaftlich fundierte und methodisch geleitete Kriterien zu entwickeln und festzulegen<br />

und zu entscheiden, welche <strong>Frauen</strong> in die <strong>Studie</strong> einbezogen werden sollten und warum.<br />

We<strong>der</strong> sollte dabei <strong>der</strong> Begriff „Behin<strong>der</strong>ung“ so eng gefasst sein, dass wichtige Zielgruppen<br />

ausgeschlossen würden, noch sollte <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ungsbegriff <strong>der</strong>art ausgeweitet werden,<br />

dass die <strong>Studie</strong> an Aussagekraft verlieren würde.<br />

Die aktuellen Diskurse um den Begriff <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung sind eingebettet in<br />

menschenrechtlich und politisch-gesellschaftlich engagierte Aktivitäten <strong>mit</strong> dem Ziel, die<br />

<strong>Lebenssituation</strong> und Teilhabe <strong>von</strong> Menschen <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen zu verbessern. In diesen<br />

Diskursen ist eine zunehmende Distanzierung <strong>von</strong> überwiegend medizinisch-diagnostischen<br />

Kriterien zugunsten einer stärkeren Bezugnahme auf umweltbezogene Kontextfaktoren in<br />

<strong>der</strong> Beschreibung und terminologischen Definition <strong>von</strong> Behin<strong>der</strong>ung zu beobachten.<br />

Die Eingrenzung <strong>der</strong> Zielgruppen für die repräsentative Befragung folgte diesen<br />

Entwicklungen. Darüber hinaus orientierte sie sich an forschungspraktischen Überlegungen<br />

und an den konkreten wissenschaftlichen Zielsetzungen <strong>der</strong> <strong>Studie</strong>. Zunächst sollen hier<br />

wichtige Begrifflichkeiten und Definitionen geklärt und präzisiert und die Einbettung <strong>der</strong><br />

studienspezifischen Definition in bestehende Definitionen und Diskurse diskutiert werden.<br />

Behin<strong>der</strong>ung<br />

Nach § 2 Sozialgesetzbuch IX (1), das für den Sozialbereich in Deutschland maßgeblich die<br />

Einordnung <strong>von</strong> Behin<strong>der</strong>ung regelt, sind Menschen behin<strong>der</strong>t, „wenn ihre körperliche Funktion,<br />

geistige Fähigkeit o<strong>der</strong> seelische Gesundheit <strong>mit</strong> hoher Wahrscheinlichkeit länger als<br />

sechs Monate <strong>von</strong> dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre<br />

Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft beeinträchtigt ist“. Demnach ist eine Person<br />

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