06.06.2015 Aufrufe

"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 248<br />

Kapitel III<br />

befragten <strong>Frauen</strong> liegt ebenfalls darin begründet. Aufgrund <strong>der</strong> Schwere ihrer Behin<strong>der</strong>ung<br />

haben sie einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einer WfbM, wenn sie „in <strong>der</strong> Lage<br />

sind, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu<br />

erbringen.“ 139 Das bedeutet, dass auch eine relativ große Gruppe <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>der</strong><br />

Einrichtungsbefragung in allgemeiner Sprache (44%) in ihrer Erwerbsfähigkeit so stark<br />

beeinträchtigt ist, dass sie einen Beschäftigungsanspruch in einer WfbM hat.<br />

Diagramm 32: Erwerbstätigkeit und Einkommen im Vergleich<br />

* <strong>Frauen</strong> in Werkstätten für Menschen <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen wurden als in Vollzeit erwerbstätig eingestuft.<br />

Ein zweiter wichtiger Aspekt, <strong>der</strong> im Zusammenhang <strong>mit</strong> Diskriminierung und Verletzung <strong>von</strong><br />

Menschenrechten im Rahmen <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention relevant ist, bezieht sich<br />

auf eine ausreichende finanzielle Absicherung, die bei einem erheblichen Teil <strong>der</strong> Befragten<br />

<strong>der</strong> vorliegenden <strong>Studie</strong> nach eigener Einschätzung nicht gegeben zu sein scheint.<br />

Nach SGB IX ist die WfbM eine „Einrichtung <strong>zur</strong> Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen am<br />

Arbeitsleben und <strong>zur</strong> Einglie<strong>der</strong>ung in das Arbeitsleben“. Sie hat selbst Leistungen <strong>zur</strong><br />

beruflichen Bildung und Beschäftigung anzubieten und bei Eignung durch geeignete<br />

Maßnahmen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu för<strong>der</strong>n. Insofern wäre die<br />

Beschäftigung in einer WfbM nicht per se eine Benachteiligung. Allerdings scheint <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />

Beschäftigung in <strong>der</strong> WfbM nicht das in Artikel 27 <strong>der</strong> UN-BRK formulierte Recht auf „die<br />

Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“, erfüllt werden zu können. Denn<br />

gegenwärtig erhalten die <strong>Frauen</strong> aus beiden Gruppen <strong>der</strong> Einrichtungsbefragung<br />

entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung in SGB IX ein Arbeitsentgelt, das geringer als 400<br />

€ im Monat ist. Die Beschäftigung in <strong>der</strong> WfbM garantiert zwar den Kranken- und<br />

Rentenversicherungsschutz, aber wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en gesetzlich normierten Art <strong>der</strong><br />

139 S. § 136 SGB IX.<br />

248

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!