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"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

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Seite 17<br />

Kapitel II<br />

können, wurde im Rahmen <strong>der</strong> Voruntersuchung durch niedrigschwellige Screeningfragen<br />

getestet und positiv beschieden.<br />

2.1.2 <strong>Studie</strong>nspezifische Definitionen und Eingrenzungen<br />

Die studienspezifische Definition orientiert sich prinzipiell an <strong>der</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> WHO entwickelten<br />

Definition <strong>von</strong> Behin<strong>der</strong>ung und ist da<strong>mit</strong> umfassen<strong>der</strong> als die in Deutschland amtlich<br />

verwendeten und zum Teil kontrovers diskutierten sozialrechtlichen und medizinischdiagnostischen<br />

Definitionen. Dies ist zunächst aus inhaltlichen und methodischen, aber auch<br />

aus forschungspraktischen Gründen sinnvoll, da eine ärztlich-diagnostische Abklärung im<br />

Rahmen einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung <strong>zur</strong> Bestimmung <strong>von</strong> Zielpersonen in<br />

Haushalten nicht realisierbar ist.<br />

Die Anerkennung des Vorliegens einer Behin<strong>der</strong>ung und des Grades <strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />

im Sinne des § 2 SGB IX erfolgt in Deutschland auf Antrag <strong>der</strong> Betroffenen und auf<br />

Grundlage medizinischer Gutachten <strong>der</strong> zuständigen Behörden (§ 69 SGB IX). 21 Für die<br />

vorliegende Repräsentativstudie, die u.a. auch die Aufgabe hatte, die Dunkelfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht<br />

amtlich gemeldeten <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen einzubeziehen, konnte die sozialrechtlich<br />

basierte Anerkennung nicht das einzige Einschlusskriterium sein. Die für die <strong>Studie</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Eingrenzung <strong>der</strong> Zielgruppe <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen orientierte sich deshalb<br />

vorrangig an den subjektiven Einschätzungen <strong>der</strong> Betroffenen <strong>zur</strong> Art, Dauer und Schwere<br />

<strong>der</strong> eigenen Behin<strong>der</strong>ung/Beeinträchtigung sowie an <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>von</strong><br />

Unterstützungsangeboten für Menschen <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen. Dieser Ansatz wurde im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Studie</strong> <strong>mit</strong> Expertinnen und Experten fachlich erörtert und <strong>zur</strong><br />

Diskussion gestellt sowie im Rahmen einer Pretestbefragung hinsichtlich seiner<br />

Praktikabilität geprüft und als positiv und überzeugend eingeschätzt.<br />

Die vorliegende <strong>Studie</strong> untersucht die Fragestellung, ob <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> Behin<strong>der</strong>ungen<br />

(einschließlich chronischer Erkrankungen und psychischer Beeinträchtigungen) im Kontext<br />

a) erfor<strong>der</strong>licher Behandlung, Pflege und Versorgung in ambulanten, teilstationären und<br />

stationären Einrichtungen,<br />

b) häuslicher Pflege- und Betreuungsverhältnisse,<br />

c) behin<strong>der</strong>ungs- und erkrankungsbedingter Einschränkungen (z.B. in <strong>der</strong> Mobilität,<br />

Wehrhaftigkeit und Reaktionsfähigkeit auf Gewalt und Grenzüberschreitungen, im<br />

Erkennen und Benennen <strong>von</strong> Gewalt, in <strong>der</strong> Beendigung <strong>von</strong> Gewaltverhältnissen, in<br />

<strong>der</strong> Hilfe- und Unterstützungssuche) sowie im Kontext<br />

d) sozialer und gesellschaftlicher Barrieren, Ausgrenzungen und Diskriminierungen<br />

einem potenziell höheren Risiko ausgesetzt sind, körperliche, sexuelle und/o<strong>der</strong> psychische<br />

Gewalt zu erfahren.<br />

21<br />

Die Feststellung einer Behin<strong>der</strong>ung wird anhand <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ungen auf die Teilhabe am<br />

Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft als Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Als<br />

schwerbehin<strong>der</strong>t gelten danach Menschen, denen ein Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> 50 o<strong>der</strong> mehr zuerkannt<br />

worden ist. Voraussetzung für eine Feststellung ist ein Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> wenigstens 20% (§ 69 SGB<br />

IX).<br />

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