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"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

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Seite 387<br />

Kapitel IV<br />

• Nach sexueller Gewalt gaben keine <strong>der</strong> hör- und <strong>der</strong> sehbehin<strong>der</strong>ten und nur zwei<br />

körperbehin<strong>der</strong>te <strong>Frauen</strong> eine Verurteilung an.<br />

Für eine vertiefende Analyse <strong>der</strong> Fälle ist das Wissen um die konkreten Gewalthandlungen<br />

und die Täter-Opfer-Kontexte <strong>der</strong> Gewalthandlungen, die polizeilich angezeigt wurden, zu<br />

gering. Generell deutet sich aber in den Ergebnissen an, dass vor allem gehörlose <strong>Frauen</strong><br />

Fälle <strong>von</strong> sexueller Gewalt seltener <strong>zur</strong> Anzeige und vor Gericht bringen und dass insgesamt<br />

sehr wenige Fälle <strong>von</strong> Gewalt, die <strong>von</strong> den <strong>Frauen</strong> <strong>zur</strong> Anzeige gebracht werden, in eine<br />

Verurteilung <strong>der</strong> Täterinnen bzw. Täter münden. Die geringe Quote <strong>der</strong> Strafverfolgung und<br />

Verurteilung <strong>von</strong> sexueller und körperlicher Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> war auch bereits in <strong>der</strong><br />

<strong>Frauen</strong>studie 2004 für den weiblichen Bevölkerungsdurchschnitt festgestellt worden (vgl.<br />

Schröttle/Müller 2004). Ob sich diese bei den gehörlosen, blinden und körperbehin<strong>der</strong>ten<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>der</strong> Zusatzbefragung unterscheidet, kann aufgrund <strong>der</strong> geringen Fallzahlen nicht<br />

beurteilt werden.<br />

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