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"Langfassung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit ...

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Seite 220<br />

Kapitel III<br />

3.4 Inanspruchnahme institutioneller Hilfe und Intervention<br />

Die <strong>Frauen</strong> aller vier Befragungsgruppen einschließlich <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>studie 2004 wurden nach<br />

<strong>der</strong> Inanspruchnahme institutioneller Hilfe und Intervention infolge <strong>von</strong> körperlicher und<br />

sexueller Gewalt befragt. Dabei wurde bei Opfern körperlicher und sexueller Gewalt getrennt<br />

nach Gewaltform erfasst, ob medizinische Hilfe in Anspruch genommen worden war, die<br />

Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet worden war und welche Erfahrungen im Rahmen<br />

eines Gerichtsverfahrens gemacht worden waren. Bei einem Vergleich <strong>der</strong><br />

Untersuchungsgruppen ist zu berücksichtigen, dass große Anteile, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> in<br />

vereinfachter Sprache Befragten, keine Angabe zu Unterstützung und institutioneller<br />

Intervention gemacht haben o<strong>der</strong> diese nicht machen konnten, weil sie es nicht wussten.<br />

In Bezug auf die Inanspruchnahme medizinischer Hilfen zeigte sich zunächst, dass die in<br />

allgemeiner Sprache in Einrichtungen Befragten diese am häufigsten genutzt haben (42%<br />

nach körperlicher Gewalt und 39% nach sexueller Gewalt), gefolgt <strong>von</strong> den in vereinfachter<br />

Sprache in Einrichtungen befragten <strong>Frauen</strong> (36% nach körperlicher und 31% nach sexueller<br />

Gewalt). Die <strong>Frauen</strong> in Haushalten haben demgegenüber deutlich seltener medizinische<br />

Hilfe nach körperlicher Gewalt in Anspruch genommen (27%), jedoch immer noch häufiger<br />

als die <strong>Frauen</strong> <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>studie 2004 (21%). Sie haben nach sexueller Gewalt aber häufiger<br />

als nach körperlicher Gewalt medizinische Hilfen genutzt (31%).<br />

Die höhere Inanspruchnahme medizinischer Hilfe bei den in Einrichtungen lebenden <strong>Frauen</strong><br />

könnte da<strong>mit</strong> zusammenhängen, dass diese möglicherweise durch den Kontakt zu<br />

Vertrauenspersonen in <strong>der</strong> Einrichtung bei <strong>der</strong> Entscheidung über eine Inanspruchnahme<br />

einer medizinischen Versorgung nach <strong>der</strong> erlebten Gewalt positiv unterstützt o<strong>der</strong> begleitet<br />

o<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Einrichtungen medizinisch versorgt wurden.<br />

Die <strong>Frauen</strong> in Einrichtungen haben knapp <strong>zur</strong> Hälfte und zu etwa gleichen Anteilen eine<br />

Person aus <strong>der</strong> Einrichtung, in <strong>der</strong> sie leben, kontaktiert, nach körperlicher Gewalt (46%–<br />

49%) jedoch sehr viel häufiger als nach sexueller Gewalt (17%–23%). Die in vereinfachter<br />

Sprache Befragten könnten hier aufgrund <strong>der</strong> Frageformulierung 124 jedoch auch eine<br />

Mitbewohnerin gemeint haben. Auch ein geringer Anteil <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> in Haushalten (jeweils<br />

8% nach körperlicher und nach sexueller Gewalt) hat angegeben, eine Person in einer<br />

Einrichtung, in <strong>der</strong> sie gelebt haben o<strong>der</strong> betreut wurden, kontaktiert zu haben. 125<br />

124 „Haben Sie da<strong>von</strong> jemandem aus dem Heim o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohngruppe erzählt?“<br />

125 Um welche Art <strong>von</strong> Einrichtung es sich hier handelt, bleibt offen, da diese <strong>Frauen</strong> zum größten Teil we<strong>der</strong><br />

aktuell noch früher in einer Einrichtung lebten o<strong>der</strong> betreutes Wohnen in Anspruch genommen hatten.<br />

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