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Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Nr. 4 · <strong>2009</strong><br />

Amtsblatt der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nassau</strong> 125<br />

lich zur Verfügung stehenden Mittel f<strong>in</strong>anzielle Hilfen<br />

durch Zuschüsse <strong>und</strong> Darlehen. Förderfähig s<strong>in</strong>d Maßnahmen<br />

an Gebäuden der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> Dekanate,<br />

mit Ausnahme ausschließlich der Vermietung dienender<br />

Objekte.<br />

1. Förderfähige Maßnahmen<br />

1.1 Bauunterhaltungsmaßnahmen<br />

Bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz an der Gebäudeaußenhülle<br />

(Dach, Außenwände, Fenster, Türen, oberste<br />

Geschossdecken zum nicht-ausgebauten Dachraum,<br />

Kellerdecken, erdberührte Außenflächen beheizter Räume,<br />

Wände zwischen beheizten <strong>und</strong> unbeheizten Räumen)<br />

bestehender Gebäude, die e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation<br />

die Vorgaben der Energiee<strong>in</strong>sparverordnung<br />

(EnEV) erreichen oder diese unterschreiten.<br />

Bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz<br />

im Zusammenhang mit energetischen Gesamtsanierungen.<br />

Austausch bestehender Heizungsanlagen gegen Brennwerttechnik<br />

bei gleichzeitigem Energieträgerwechsel <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em hydraulischen Abgleich des<br />

Heizungssystems.<br />

Bei energetischen Gesamtsanierungen wird der Anschluss<br />

an die DV-gestützte Erfassung <strong>und</strong> Auswertung<br />

der Verbrauchsdaten empfohlen.<br />

1.2 Neubauten <strong>und</strong> neubaugleiche Maßnahmen<br />

Neubauten <strong>und</strong> neubaugleiche Maßnahmen müssen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich entsprechend den Anforderungen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen der EnEV <strong>in</strong> der jeweils gültigen<br />

Fassung geplant <strong>und</strong> ausgeführt werden. Soweit<br />

wirtschaftlich vertretbar, ist der Passivhausstandard anzustreben.<br />

Der Anschluss an die DV-gestützte Erfassung <strong>und</strong> Auswertung<br />

der Verbrauchsdaten wird empfohlen.<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d Maßnahmen, die zu e<strong>in</strong>er zusätzlichen<br />

Reduzierung des Transmissionswärmeverlusts um m<strong>in</strong>destens<br />

30 Prozent gegenüber dem nach EnEV zulässigen<br />

Höchstwert führen, <strong>in</strong>sbesondere:<br />

- Außenwanddämmung<br />

- Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke<br />

gegen e<strong>in</strong> nicht ausgebautes Dachgeschoss<br />

- Wärmedämmung der Kellerdecke<br />

- Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung e<strong>in</strong>schließlich<br />

wärmedämmender Fensterrahmen<br />

- M<strong>in</strong>imierung von Wärmebrücken<br />

- Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgew<strong>in</strong>nung aus<br />

der Abluft mit m<strong>in</strong>destens 80 Prozent Wärmerückgew<strong>in</strong>nung<br />

- Luftdichtigkeitsnachweis (Drucktest) nach EnEV.<br />

1.3 E<strong>in</strong>bau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer<br />

Energieträger oder Kraft-Wärme-Kopplung<br />

- Zentralheizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern<br />

betrieben werden (z. B. Holzpellets, Holzhackschnitzel,<br />

Biogas)<br />

- Erdwärmeüberträger (Geothermie)<br />

- Wärmepumpen (ke<strong>in</strong>e Luft-Wärmepumpen!) bei Neubauten<br />

oder vollständig nach EnEV-Standard sanierten<br />

Bestandsgebäuden oder Gebäuden mit e<strong>in</strong>em<br />

Anteil an Flächenheizungen von m<strong>in</strong>destens 80 Prozent<br />

- Lüftungsanlagen mit e<strong>in</strong>em Wärmerückgew<strong>in</strong>nungsgrad<br />

von m<strong>in</strong>destens 80 Prozent <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em Luftdichtigkeitsnachweis<br />

(Drucktest) nach EnEV<br />

- Solarthermische Anlagen<br />

- Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(Blockheizkraftwerk) mit m<strong>in</strong>destens<br />

5.000 Vollbenutzungsst<strong>und</strong>en/Jahr<br />

- Anschluss an Fernwärme mit m<strong>in</strong>destens 50 Prozent<br />

Wärmeerzeugung aus regenerativen Brennstoffen<br />

oder m<strong>in</strong>destens 70 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(Blockheizkraftwerk).<br />

1.4 Allgeme<strong>in</strong>e ökologische Maßnahmen<br />

- Fotovoltaikanlagen<br />

- Energiegutachten <strong>und</strong> Studien<br />

- Projekte des kirchlichen Umweltmanagements<br />

- Entsorgung umweltgefährdender oder umweltschädigender<br />

Materialien<br />

- Regenwassernutzungsanlagen.<br />

2. Umfang der Förderung<br />

2.1 Bauunterhaltungsmaßnahmen<br />

Maßnahmen nach Nr. 1.1 werden durch Zuschüsse<br />

<strong>und</strong> z<strong>in</strong>slose Darlehen gefördert. Die Höhe der Darlehen<br />

bemisst sich nach der erwarteten Reduzierung<br />

der Kosten für den Primärenergiebedarf. Die Laufzeit<br />

der Darlehen soll 15 Jahre nicht übersteigen. Zuschüsse<br />

werden <strong>in</strong> Höhe von bis zu 80 Prozent der<br />

Gesamtkosten, maximal 50.000,00 Euro gewährt.<br />

2.2 Neubauten <strong>und</strong> neubaugleiche Maßnahmen<br />

Maßnahmen nach Nr. 1.2 werden durch Zuschüsse<br />

<strong>und</strong> z<strong>in</strong>slose Darlehen gefördert. Die Höhe der Darlehen<br />

bemisst sich nach der erwarteten Reduzierung<br />

der Kosten für den Primärenergiebedarf gegenüber<br />

dem Standard der EnEV. Die Laufzeit der Darlehen soll<br />

15 Jahre nicht übersteigen. Zuschüsse werden <strong>in</strong> Höhe<br />

von bis zu 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber<br />

dem Standard der EnEV, maximal 100.000,00 Euro<br />

gewährt.<br />

2.3 E<strong>in</strong>bau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer<br />

Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung

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