Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nr. 4 · <strong>2009</strong><br />
Amtsblatt der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nassau</strong> 127<br />
Die Anwendung der <strong>in</strong> den Richtl<strong>in</strong>ien gegebenen H<strong>in</strong>weise<br />
<strong>und</strong> Empfehlungen sowie e<strong>in</strong> verantwortungsbewusstes<br />
Nutzerverhalten s<strong>in</strong>d Voraussetzung, das angestrebte<br />
Ziel zu erreichen.<br />
II. Vorbereitung e<strong>in</strong>er Planung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />
1. Verfahren<br />
Um die ökologisch <strong>und</strong> energetisch relevanten Gesichtspunkte<br />
rechtzeitig <strong>und</strong> konsequent <strong>in</strong> die Bauplanung<br />
<strong>und</strong> -ausführung e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, s<strong>in</strong>d folgende<br />
Schritte erforderlich:<br />
a) Der Bauherr hat als erstes die Bedeutung bzw.<br />
Priorität dieser Ziele für sich selbst zu klären <strong>und</strong><br />
durch e<strong>in</strong>en Beschluss festzulegen. Er soll hierfür<br />
<strong>und</strong> für die Baubegleitung e<strong>in</strong>en Bauausschuss<br />
aus Mitgliedern des <strong>Kirche</strong>nvorstands <strong>und</strong> sachk<strong>und</strong>igen<br />
sowie <strong>in</strong>teressierten Geme<strong>in</strong>degliedern<br />
bilden.<br />
b) Den mit der Bauplanung <strong>und</strong> -ausführung Beauftragten<br />
s<strong>in</strong>d diese Ziele e<strong>in</strong>deutig vorzugeben <strong>und</strong><br />
ihre Verwirklichung laufend zu kontrollieren.<br />
c) Zu Beg<strong>in</strong>n der Vorüberlegungen ist die kirchliche<br />
Baubetreuung über die beabsichtigte Baumaßnahme<br />
durch e<strong>in</strong>e Baubedarfsanzeige zu <strong>in</strong>formieren<br />
(§ 3 Absatz 2 <strong>Kirche</strong>nbaugesetz), damit sie<br />
auch beratend tätig werden kann.<br />
Inhalt dieser Beratung kann die Vorstellung gelungener<br />
Projekte <strong>und</strong> die Benennung k<strong>und</strong>iger Architekten<br />
<strong>und</strong> Fachbüros se<strong>in</strong>.<br />
2. Ökologische Bewertung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />
Die ökologischen <strong>und</strong> klimatischen Gegebenheiten<br />
des Baugr<strong>und</strong>stücks (wie z. B. Bodenbeschaffenheit,<br />
vorhandener Bewuchs, E<strong>in</strong>fluss der Umgebung auf<br />
W<strong>in</strong>d <strong>und</strong> Sonnene<strong>in</strong>strahlung) s<strong>in</strong>d festzustellen.<br />
3. Wettbewerb<br />
Wenn e<strong>in</strong> Architektenwettbewerb durchgeführt wird,<br />
sollen die ökologischen <strong>und</strong> energetischen Gesichtspunkte<br />
<strong>in</strong> folgender Weise berücksichtigt werden:<br />
a) Die Beurteilungskriterien s<strong>in</strong>d um die ökologischen<br />
Gesichtspunkte dieser Richtl<strong>in</strong>ien zu erweitern<br />
<strong>und</strong> im Kolloquium (Fach-Informationsaustausch<br />
zwischen Bauherrn <strong>und</strong> Architekten) zu erläutern.<br />
b) Mit den Wettbewerbsunterlagen ist von den Bewerbern<br />
e<strong>in</strong>e Erläuterung e<strong>in</strong>zureichen, wie diese<br />
ökologischen Gesichtspunkte <strong>in</strong> ihre Planung e<strong>in</strong>gegangen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Da die Weichen für die ökologische <strong>und</strong> energetische<br />
Konzeption e<strong>in</strong>es Bauvorhabens weitgehend schon <strong>in</strong><br />
der Vorplanung gestellt werden, wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen,<br />
Architekturbüros nur <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Fach<strong>in</strong>genieurbüros<br />
(Technische Gebäudeausrüstung <strong>und</strong> Beleuchtungstechnik)<br />
zum Wettbewerb zuzulassen.<br />
III. Planung durch den ausführenden Architekten<br />
1. Planung<br />
a) Dem Architekten s<strong>in</strong>d diese „Richtl<strong>in</strong>ien für die<br />
Berücksichtigung ökologischer <strong>und</strong> energiesparender<br />
Gesichtspunkte bei Baumaßnahmen“ vom<br />
Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.<br />
b) Zusammen mit den Bauplänen ist der kirchlichen<br />
Baubetreuung e<strong>in</strong>e Erläuterung vorzulegen, wie<br />
diese Richtl<strong>in</strong>ien <strong>und</strong> Empfehlungen berücksichtigt<br />
worden s<strong>in</strong>d. Diese Erläuterung ist Teil der bei<br />
der kirchlichen Baubetreuung zur Genehmigung<br />
e<strong>in</strong>zureichenden Unterlagen.<br />
2. Erschließung <strong>und</strong> Außenanlagen<br />
Ziel ist die Ressourcenschonung von Boden <strong>und</strong><br />
Wasser sowie die Erhaltung <strong>und</strong>/oder Wiederherstellung<br />
der Qualität des Lebensraums als Grün- <strong>und</strong><br />
Freiflächen zum Wohle von Fauna <strong>und</strong> Flora sowie für<br />
den Menschen.<br />
a) Weitestgehende Vermeidung versiegelter Flächen,<br />
auch Verkehrsflächen bei Neubauten <strong>und</strong><br />
gegebenenfalls Rückbau versiegelter Flächen,<br />
- bei unterirdischer Unterbr<strong>in</strong>gung von Stellplätzen<br />
unter Freiflächen Begrünung derselben,<br />
- Bepflanzung mit e<strong>in</strong>heimischen, jahreszeitorientierten<br />
Gehölzen,<br />
- Regenwassernutzung für die Außenanlagen<br />
<strong>und</strong> -versickerung statt Kanalanschluss.<br />
b) Schonende Behandlung des Mutterbodens beim<br />
Bodenaushub, d. h.:<br />
- Mutterboden möglichst auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
belassen, ohne Abtransport <strong>und</strong> Verkippung,<br />
- richtige Lagerung nach Abschieben <strong>in</strong> Mieten<br />
an der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze (M<strong>in</strong>destabstand<br />
1 m).<br />
c) Gestaltung der Garten- <strong>und</strong> Gebäudeumfeldanlage<br />
zur Verbesserung des Mikroklimas <strong>und</strong> Wasserhaushalts:<br />
3. Gebäude<br />
- Erhaltung von vorhandenem Grün, Schutz<br />
von Biotopen <strong>und</strong> wesentlichen Baumgruppen,<br />
- naturnahe, ökologisch orientierte Gestaltung<br />
der Grün- <strong>und</strong> Freiflächen,<br />
- im Lagebezug zu Gebäuden gilt die Regel:<br />
dichte Bepflanzung im Westen <strong>und</strong> im Norden<br />
<strong>und</strong> laubabwerfende Gehölze im Süden.<br />
Bei Neubauten, baulichen Erweiterungen <strong>und</strong> Baumaßnahmen<br />
im Bestand sorgen die gesetzlichen<br />
Vorschriften für die E<strong>in</strong>haltung der Energiee<strong>in</strong>spa-