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Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Nr. 4 · <strong>2009</strong><br />

Amtsblatt der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nassau</strong> 127<br />

Die Anwendung der <strong>in</strong> den Richtl<strong>in</strong>ien gegebenen H<strong>in</strong>weise<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen sowie e<strong>in</strong> verantwortungsbewusstes<br />

Nutzerverhalten s<strong>in</strong>d Voraussetzung, das angestrebte<br />

Ziel zu erreichen.<br />

II. Vorbereitung e<strong>in</strong>er Planung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />

1. Verfahren<br />

Um die ökologisch <strong>und</strong> energetisch relevanten Gesichtspunkte<br />

rechtzeitig <strong>und</strong> konsequent <strong>in</strong> die Bauplanung<br />

<strong>und</strong> -ausführung e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, s<strong>in</strong>d folgende<br />

Schritte erforderlich:<br />

a) Der Bauherr hat als erstes die Bedeutung bzw.<br />

Priorität dieser Ziele für sich selbst zu klären <strong>und</strong><br />

durch e<strong>in</strong>en Beschluss festzulegen. Er soll hierfür<br />

<strong>und</strong> für die Baubegleitung e<strong>in</strong>en Bauausschuss<br />

aus Mitgliedern des <strong>Kirche</strong>nvorstands <strong>und</strong> sachk<strong>und</strong>igen<br />

sowie <strong>in</strong>teressierten Geme<strong>in</strong>degliedern<br />

bilden.<br />

b) Den mit der Bauplanung <strong>und</strong> -ausführung Beauftragten<br />

s<strong>in</strong>d diese Ziele e<strong>in</strong>deutig vorzugeben <strong>und</strong><br />

ihre Verwirklichung laufend zu kontrollieren.<br />

c) Zu Beg<strong>in</strong>n der Vorüberlegungen ist die kirchliche<br />

Baubetreuung über die beabsichtigte Baumaßnahme<br />

durch e<strong>in</strong>e Baubedarfsanzeige zu <strong>in</strong>formieren<br />

(§ 3 Absatz 2 <strong>Kirche</strong>nbaugesetz), damit sie<br />

auch beratend tätig werden kann.<br />

Inhalt dieser Beratung kann die Vorstellung gelungener<br />

Projekte <strong>und</strong> die Benennung k<strong>und</strong>iger Architekten<br />

<strong>und</strong> Fachbüros se<strong>in</strong>.<br />

2. Ökologische Bewertung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

Die ökologischen <strong>und</strong> klimatischen Gegebenheiten<br />

des Baugr<strong>und</strong>stücks (wie z. B. Bodenbeschaffenheit,<br />

vorhandener Bewuchs, E<strong>in</strong>fluss der Umgebung auf<br />

W<strong>in</strong>d <strong>und</strong> Sonnene<strong>in</strong>strahlung) s<strong>in</strong>d festzustellen.<br />

3. Wettbewerb<br />

Wenn e<strong>in</strong> Architektenwettbewerb durchgeführt wird,<br />

sollen die ökologischen <strong>und</strong> energetischen Gesichtspunkte<br />

<strong>in</strong> folgender Weise berücksichtigt werden:<br />

a) Die Beurteilungskriterien s<strong>in</strong>d um die ökologischen<br />

Gesichtspunkte dieser Richtl<strong>in</strong>ien zu erweitern<br />

<strong>und</strong> im Kolloquium (Fach-Informationsaustausch<br />

zwischen Bauherrn <strong>und</strong> Architekten) zu erläutern.<br />

b) Mit den Wettbewerbsunterlagen ist von den Bewerbern<br />

e<strong>in</strong>e Erläuterung e<strong>in</strong>zureichen, wie diese<br />

ökologischen Gesichtspunkte <strong>in</strong> ihre Planung e<strong>in</strong>gegangen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Da die Weichen für die ökologische <strong>und</strong> energetische<br />

Konzeption e<strong>in</strong>es Bauvorhabens weitgehend schon <strong>in</strong><br />

der Vorplanung gestellt werden, wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen,<br />

Architekturbüros nur <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Fach<strong>in</strong>genieurbüros<br />

(Technische Gebäudeausrüstung <strong>und</strong> Beleuchtungstechnik)<br />

zum Wettbewerb zuzulassen.<br />

III. Planung durch den ausführenden Architekten<br />

1. Planung<br />

a) Dem Architekten s<strong>in</strong>d diese „Richtl<strong>in</strong>ien für die<br />

Berücksichtigung ökologischer <strong>und</strong> energiesparender<br />

Gesichtspunkte bei Baumaßnahmen“ vom<br />

Auftraggeber zur Kenntnis zu geben.<br />

b) Zusammen mit den Bauplänen ist der kirchlichen<br />

Baubetreuung e<strong>in</strong>e Erläuterung vorzulegen, wie<br />

diese Richtl<strong>in</strong>ien <strong>und</strong> Empfehlungen berücksichtigt<br />

worden s<strong>in</strong>d. Diese Erläuterung ist Teil der bei<br />

der kirchlichen Baubetreuung zur Genehmigung<br />

e<strong>in</strong>zureichenden Unterlagen.<br />

2. Erschließung <strong>und</strong> Außenanlagen<br />

Ziel ist die Ressourcenschonung von Boden <strong>und</strong><br />

Wasser sowie die Erhaltung <strong>und</strong>/oder Wiederherstellung<br />

der Qualität des Lebensraums als Grün- <strong>und</strong><br />

Freiflächen zum Wohle von Fauna <strong>und</strong> Flora sowie für<br />

den Menschen.<br />

a) Weitestgehende Vermeidung versiegelter Flächen,<br />

auch Verkehrsflächen bei Neubauten <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls Rückbau versiegelter Flächen,<br />

- bei unterirdischer Unterbr<strong>in</strong>gung von Stellplätzen<br />

unter Freiflächen Begrünung derselben,<br />

- Bepflanzung mit e<strong>in</strong>heimischen, jahreszeitorientierten<br />

Gehölzen,<br />

- Regenwassernutzung für die Außenanlagen<br />

<strong>und</strong> -versickerung statt Kanalanschluss.<br />

b) Schonende Behandlung des Mutterbodens beim<br />

Bodenaushub, d. h.:<br />

- Mutterboden möglichst auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

belassen, ohne Abtransport <strong>und</strong> Verkippung,<br />

- richtige Lagerung nach Abschieben <strong>in</strong> Mieten<br />

an der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze (M<strong>in</strong>destabstand<br />

1 m).<br />

c) Gestaltung der Garten- <strong>und</strong> Gebäudeumfeldanlage<br />

zur Verbesserung des Mikroklimas <strong>und</strong> Wasserhaushalts:<br />

3. Gebäude<br />

- Erhaltung von vorhandenem Grün, Schutz<br />

von Biotopen <strong>und</strong> wesentlichen Baumgruppen,<br />

- naturnahe, ökologisch orientierte Gestaltung<br />

der Grün- <strong>und</strong> Freiflächen,<br />

- im Lagebezug zu Gebäuden gilt die Regel:<br />

dichte Bepflanzung im Westen <strong>und</strong> im Norden<br />

<strong>und</strong> laubabwerfende Gehölze im Süden.<br />

Bei Neubauten, baulichen Erweiterungen <strong>und</strong> Baumaßnahmen<br />

im Bestand sorgen die gesetzlichen<br />

Vorschriften für die E<strong>in</strong>haltung der Energiee<strong>in</strong>spa-

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