05.12.2012 Aufrufe

Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Jahrgang 2009 - Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 1 · <strong>2009</strong> Amtsblatt der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nassau</strong><br />

Zuständigkeit für e<strong>in</strong>zelne Arbeitsgebiete auf<br />

se<strong>in</strong>e Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für<br />

die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes<br />

die Bestimmungen über die Geschäftsführung<br />

<strong>und</strong> Geschäftsordnung der <strong>Kirche</strong>nvorstände entsprechend.“<br />

c) In Absatz 4 wird der Klammerzusatz „(§§ 29 <strong>und</strong><br />

29a KGO)“ gestrichen.<br />

2. Nach § 8 wird folgender § 9 e<strong>in</strong>gefügt:<br />

㤠9<br />

Geschäftsführung<br />

(1) Der Verbandsvorstand kann die Leitung des laufenden<br />

Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf<br />

e<strong>in</strong>e Geschäftsführer<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>en Geschäftsführer als<br />

Leiter<strong>in</strong>/Leiter der Geschäftsstelle gemäß § 43 Verbandsgesetz<br />

übertragen.<br />

(2) Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere die Aufgaben nach § 5<br />

Abs. 1 dieser Satzung.<br />

(3) Entscheidungen von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung<br />

<strong>und</strong> Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben<br />

dem Vorstand vorbehalten. Er kann e<strong>in</strong>e Aufgabe<br />

im E<strong>in</strong>zelfall jederzeit an sich ziehen.<br />

(4) Ist e<strong>in</strong>e kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben,<br />

hat die Geschäftsführung den Vorgang<br />

dem Vorstand vorzulegen.<br />

(5) Das Nähere wird durch e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung<br />

geregelt.<br />

(6) Der Geschäftsführer<strong>in</strong>/dem Geschäftsführer wird<br />

die Siegelberechtigung gemäß § 3 Abs. 1 Siegelgesetz<br />

übertragen.“<br />

3. Die bisherigen Paragrafen 9 bis 17 werden zu den<br />

Paragrafen 10 bis 18.<br />

4. Der neue § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Buchstabe d wird gestrichen.<br />

b) Die bisherigen Buchstaben e bis h werden zu den<br />

Buchstaben d bis g.<br />

c) In Satz 2 wird die Aufzählung „zu c), d), e), f), g)<br />

<strong>und</strong> h)“ durch die Aufzählung „zu c) bis g)“ ersetzt.<br />

5. Der neue § 12 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Kuratoriums<br />

die Bestimmungen über die Geschäftsführung<br />

<strong>und</strong> Geschäftsordnung der <strong>Kirche</strong>nvorstände<br />

entsprechend.“<br />

Artikel 2<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar <strong>2009</strong> <strong>in</strong> Kraft. Sie bedarf<br />

der Genehmigung durch die <strong>Kirche</strong>nleitung <strong>und</strong> der<br />

Anerkennung durch die <strong>Kirche</strong>nsynode.<br />

***<br />

Vorstehende Satzungsänderung wurde am 25. September<br />

2008 von der <strong>Kirche</strong>nleitung genehmigt <strong>und</strong> am<br />

10. November 2008 vom <strong>Kirche</strong>nsynodalvorstand im<br />

E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Rechtsausschuss der <strong>Kirche</strong>nsynode<br />

anerkannt.<br />

Darmstadt, den 24. November 2008<br />

Für die <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

Dr. Schulze<br />

__________<br />

Satzung<br />

des Erwachsenenbildungswerks<br />

der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nassau</strong><br />

im Propsteibereich Rhe<strong>in</strong>hessen<br />

Vom 14. Mai 2008<br />

§ 1. Name <strong>und</strong> Sitz. (1) Das Bildungswerk führt den Namen<br />

„<strong>Evangelische</strong> Erwachsenenbildung Rhe<strong>in</strong>hessen“.<br />

(2) Sitz des Bildungswerks ist der Ort der Geschäftsstelle.<br />

§ 2. Zweck <strong>und</strong> Aufgaben. (1) Das Bildungswerk im<br />

Propsteibereich Rhe<strong>in</strong>hessen (Dekanate Alzey, Ingelheim,<br />

Ma<strong>in</strong>z, Oppenheim, Wöllste<strong>in</strong> <strong>und</strong> Worms-<br />

Wonnegau) ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

für Erwachsenenbildung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Hessen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nassau</strong> <strong>und</strong> nimmt deren Aufgaben im<br />

Propsteibereich Rhe<strong>in</strong>hessen wahr. Das Bildungswerk ist<br />

Mitglied der <strong>Evangelische</strong>n Landesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

für Erwachsenenbildung <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz e.V. als anerkannte<br />

Landesorganisation der Weiterbildung gemäß § 3<br />

des Landesgesetzes zur Neuordnung <strong>und</strong> Förderung der<br />

Weiterbildung <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz vom 14.02.1975. Das<br />

Bildungswerk verfolgt ausschließlich geme<strong>in</strong>nützige<br />

Zwecke im S<strong>in</strong>ne der Abgabenordnung <strong>in</strong> der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

(2) Insbesondere hat das Bildungswerk folgende Aufgaben:<br />

1. Planung, Durchführung, Ausführung <strong>und</strong> Evaluation<br />

von Erwachsenenbildungsangeboten (Koord<strong>in</strong>ierung<br />

<strong>und</strong> Vernetzung von Erwachsenenbildungsangeboten<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder des Bildungswerks),<br />

2. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Mitarbeiter; Benennung von<br />

Referent<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referenten,<br />

3. Wahrnehmung der Interessen evangelischer Erwachsenenbildung<br />

gegenüber anderen Trägern der<br />

Erwachsenenbildung,<br />

4. Benennung von Vertreter<strong>in</strong>nen bzw. Vertretern für die<br />

<strong>Evangelische</strong> Landesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft für Erwachsenenbildung<br />

<strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz e.V. (ELAG),<br />

5. Benennung von Vertreter<strong>in</strong>nen bzw. Vertretern für die<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Erwachsenenbildung der<br />

EKHN,<br />

6. Benennung von Vertreter<strong>in</strong>nen bzw. Vertretern für die<br />

Beiräte für Weiterbildung <strong>in</strong> den kreisfreien Städten<br />

<strong>und</strong> Landkreisen <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>hessen im E<strong>in</strong>vernehmen<br />

mit den Mitgliedern,<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!