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Trainingshandbuch Recherche : Informationsbeschaffung

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Investigativer Journalismus und Recht<br />

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ren Quellen bestätigen lassen muss. Das Beweisrisiko bedeutet für den IJ, dass<br />

das Scheitern des Nachweises der Richtigkeit der Äußerung jedenfalls zu seinen<br />

Lasten geht, z.B. wenn der Hauptzeuge verstirbt oder die Aussage nicht mehr<br />

tätigen will. Allerdings ist der Wahrheitsbeweis geführt, wenn die geäußerte<br />

Tatsache im Kern zutrifft.<br />

Doch wenn der Wahrheitsbeweis erfolgreich geführt worden ist, kommt gemäß<br />

§ 192 StGB noch eine „Beleidigung“ hinsichtlich der Form der „Behauptung“<br />

beziehungsweise „Verbreitung“ der wahren Tatsache in Betracht, nämlich<br />

die so genannte „Formalbeleidigung“ (gemäß §§ 185, 192 StGB).<br />

Unzulässig ist es demnach, wie oben bereits angeführt, über die angeblichen<br />

Bordellbesuche eines Politikers zu berichten, wenn es keine Zeugen für die<br />

Vorwürfe der Erpressbarkeit gibt. Selbst wenn die Besuche eines entsprechenden<br />

Lokals zutreffend geschildert wurden, kann dennoch eine Formalbeleidigung<br />

gemäß §§ 185, 192 StGB (Beleidigung) in Frage kommen.<br />

Literatur:<br />

Branahl, Udo: Medienrecht. Eine Einführung, 4. Auflage, Opladen 2002<br />

Branahl, Udo: <strong>Recherche</strong>-Recht. In: Projektteam Lokaljournalisten (Hrsg.):<br />

Lokaljournalismus. Themen und Management, München 1998, S. 299 – 321<br />

Lackner, Karl; Kühl, Kristian: Strafgesetzbuch, 24. Auflage, München: 2001<br />

Lenckner, Theodor/Perron Walter, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Auflage,<br />

München: 2001<br />

Löffler, Martin/Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, München: 2000<br />

Löffler, Martin: Presserecht. Kommentar zu den Landespressegesetzen der Bundesrepublik<br />

Deutschland, 4. Auflage, München 1997<br />

Quinque, Venio Piero: Investigativer Journalismus und Recht. Ein Handbuch für die Praxis,<br />

Herbst 2003<br />

Soehring, Jörg (unter Mitwirkung von Hoeren, Thomas): Presserecht, 3. Auflage,<br />

Stuttgart: 2000.<br />

Tröndle, Herbert; Fischer, Thomas, Strafgesetzbuch, 50. Auflage, München: 2001

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