Trainingshandbuch Recherche : Informationsbeschaffung
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Investigativer Journalismus und Recht<br />
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ren Quellen bestätigen lassen muss. Das Beweisrisiko bedeutet für den IJ, dass<br />
das Scheitern des Nachweises der Richtigkeit der Äußerung jedenfalls zu seinen<br />
Lasten geht, z.B. wenn der Hauptzeuge verstirbt oder die Aussage nicht mehr<br />
tätigen will. Allerdings ist der Wahrheitsbeweis geführt, wenn die geäußerte<br />
Tatsache im Kern zutrifft.<br />
Doch wenn der Wahrheitsbeweis erfolgreich geführt worden ist, kommt gemäß<br />
§ 192 StGB noch eine „Beleidigung“ hinsichtlich der Form der „Behauptung“<br />
beziehungsweise „Verbreitung“ der wahren Tatsache in Betracht, nämlich<br />
die so genannte „Formalbeleidigung“ (gemäß §§ 185, 192 StGB).<br />
Unzulässig ist es demnach, wie oben bereits angeführt, über die angeblichen<br />
Bordellbesuche eines Politikers zu berichten, wenn es keine Zeugen für die<br />
Vorwürfe der Erpressbarkeit gibt. Selbst wenn die Besuche eines entsprechenden<br />
Lokals zutreffend geschildert wurden, kann dennoch eine Formalbeleidigung<br />
gemäß §§ 185, 192 StGB (Beleidigung) in Frage kommen.<br />
Literatur:<br />
Branahl, Udo: Medienrecht. Eine Einführung, 4. Auflage, Opladen 2002<br />
Branahl, Udo: <strong>Recherche</strong>-Recht. In: Projektteam Lokaljournalisten (Hrsg.):<br />
Lokaljournalismus. Themen und Management, München 1998, S. 299 – 321<br />
Lackner, Karl; Kühl, Kristian: Strafgesetzbuch, 24. Auflage, München: 2001<br />
Lenckner, Theodor/Perron Walter, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Auflage,<br />
München: 2001<br />
Löffler, Martin/Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, München: 2000<br />
Löffler, Martin: Presserecht. Kommentar zu den Landespressegesetzen der Bundesrepublik<br />
Deutschland, 4. Auflage, München 1997<br />
Quinque, Venio Piero: Investigativer Journalismus und Recht. Ein Handbuch für die Praxis,<br />
Herbst 2003<br />
Soehring, Jörg (unter Mitwirkung von Hoeren, Thomas): Presserecht, 3. Auflage,<br />
Stuttgart: 2000.<br />
Tröndle, Herbert; Fischer, Thomas, Strafgesetzbuch, 50. Auflage, München: 2001